Vetternwirtschaft unter Medizinern:Gröhe zeigt ehemaligen Ärztechef an

Andreas Koehler - Vorstandsvorsitzender der KBV, Kassenaerztlichen Bundesversicherung

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der KBV, Andreas Köhler, 2009 bei der Kittelaktion der Kampagne "Geiz macht krank" vor dem Berliner Reichstag.

(Foto: ullstein bild - axentis.de)
  • Das Bundesgesundheitsministerium hat Anzeige gegen den langjährigen Vorstandschef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, erstattet.
  • Das Ministerium hält Köhler vor, neben einem stattlichen Gehalt einen regelmäßigen Mietkostenzuschuss von der KBV erhalten zu haben.

Von Guido Bohsem, Berlin

Hermann Gröhe (CDU) legt im Umgang mit den Kassenärzten härtere Bandagen an. Der Gesundheitsminister will sich Mauscheleien und Vetternwirtschaft in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) offenkundig nicht länger bieten lassen. Sein Ministerium hat inzwischen fünf aufsichtsrechtliche Verfahren gegen die Organisation eingeleitet und bei der Berliner Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den langjährigen Vorstandschef Andreas Köhler erstattet - eine spektakuläre Aktion, selbst für das skandalumwitterte Gesundheitssystem.

Die Anzeige lautet nach Informationen der Süddeutschen Zeitung auf "Untreue in besonders schwerem Fall". Das Ministerium hält Köhler vor, neben einem stattlichen Gehalt einen regelmäßig gezahlten Mietkostenzuschuss von der KBV erhalten zu haben. Dieser belief sich angeblich auf netto 1500 Euro im Monat und insgesamt auf 96 000 Euro.

Seine Frau war als KBV-Personaldezernentin für Köhlers Ruhegeld zuständig

Das Ministerium erstattete nach den Angaben Anzeige, weil es ansonsten befürchten musste, dass die Angelegenheit verjährt wäre. Köhler hatte im November 2013, kurz vor seinem 53. Geburtstag, einen schweren Herzinfarkt erlitten und war daraufhin von seinem Amt zurückgetreten. Er war gut neun Jahre lang Vorstandschef der KBV gewesen und hatte dabei die Organisation entscheidend geprägt. Als besonders versiert gilt Köhler vor allem in der komplizierten Honorarberechnung für die niedergelassenen Ärzte. Die Verträge des Vorstandschefs handelt die Spitze der Vertreterversammlung (VV) aus. Die VV agiert gleichzeitig als eine Art Aufsichtsrat für die KBV. Wenn das Gesundheitsministerium nun auf Aufklärung der Zahlungen an Köhler drängt, geht es also um die gesamte Standesvertretung.

Gröhes Schritt hat eine besondere Brisanz, weil die KBV ein machtvoller Spieler in der Gesundheitspolitik ist. Sie vertritt insgesamt 165 000 Ärzte und Psychotherapeuten und sieht sich als Wahrer ihrer politischen Interessen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts untersteht sie der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums. Ihre zentrale Aufgabe ist es, die medizinische Versorgung in Deutschland sicherzustellen. Zudem verhandelt die Organisation einmal im Jahr mit dem Spitzenverband der Krankenkassen über die Honorare der niedergelassenen Ärzte.

Die Organisation der Kassenärzte hat eine gewisse finanzielle Eigenständigkeit, weil sie sich nicht aus Steuern oder Beitragsgeldern der Krankenversicherten finanziert, sondern aus Zahlungen der Ärzte - in Bayern sind es 2,5 Prozent des Honorars. Wer als niedergelassener Arzt gesetzlich Versicherte behandeln möchte und nicht nur Privatpatienten, muss Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung werden.

Gröhe will ein Stimmengleichgewicht zwischen Haus- und Fachärzten

Auf Drängen des Gesundheitsministers hat die KBV Köhler zuletzt aufgefordert, einen Teil seiner Ruhestandsbezüge zurückzuzahlen. Die vereinbarten 330 000 Euro erschienen den Beamten des Gesundheitsministeriums als zu hoch. Von einem zu erstattenden Betrag in Höhe von gut 200 000 Euro ist die Rede. Besonders misstrauisch machte die Kontrolleure offenbar der Umstand, dass Köhlers Frau als KBV-Personaldezernentin für die Vereinbarung verantwortlich war. Köhlers Frau arbeitet inzwischen nicht mehr bei der KBV.

Gröhes Beamte kümmern sich aber nach den Angaben auch um Immobiliengeschäfte der KBV im Zusammenhang mit der APO Vermietungsgesellschaft. Diese Tochter der KBV verwaltet die beiden Häuser, in denen die Organisation in Berlin ihre Büros hat. Angeblich hat die KBV für die Objekte lange Zeit zu hohe Miete gezahlt.

Gröhe sucht aber noch in einem weiteren Feld den Konflikt mit der Organisation. Der Bundestag hatte ihr vorgeschrieben, dass bei Abstimmungen künftig für ein Stimmgleichgewicht zwischen Haus- und Fachärzten zu sorgen ist. Doch bislang haben die Ärzte sich zweimal gegen das Gesetz ausgesprochen und ihre Satzung nicht geändert. Am Freitag bei der nächsten Vertreterversammlung steht der dritte Versuch an. Scheitert auch dieser, will das Ministerium nach Informationen der SZ die Sache selbst in die Hand nehmen und eine Verordnung erlassen.

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