Verwaltungsgericht:Freie Fahrt für Gigaliner

Mehrere Umweltverbände haben eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen: Ihre Klage gegen den Betrieb überlanger Lastwagen auf bestimmten Straßen wurde zurückgewiesen. Den Gegnern des Gigaliners stehen aber noch Rechtsmöglichkeiten offen.

Überlange Lastwagen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge auch künftig auf bestimmten bundesdeutschen Straßen fahren. Die Zulassung dieser Gigaliner verstoße nicht gegen EU-Recht, teilte das Verwaltungsgericht Berlin mit. Die Klage, die der Verband Allianz pro Schiene im Verbund mit anderen Umweltverbänden eingereicht hatte, wurde zurückgewiesen. Die national zuständige Behörde habe hier "einen weiten Umsetzungsspielraum". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Gericht sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zur letzten Instanz zu.

Geklagt hatte vor einem Jahr ein Bündnis aus Umwelt- und Bahnverbänden, neben der Allianz pro Schiene die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und der Automobil-Club Verkehr (ACV). Sie machten geltend, dass die Zulassung von Gigalinern gegen EU-Recht verstoße. Der Betrieb der Lang-Laster sei klimafeindlich und verkehrsgefährdend.

Anfang 2017 war ein mehrjähriger Testlauf mit Gigalinern in einen Regelbetrieb gemündet. Zum Jahresende weitete das Bundesverkehrsministerium das Netz auf 15 Bundesländer aus. Der fünfjährige Feldversuch habe ergeben, dass zwei Fahrten mit Lang-Lkw drei Fahrten mit herkömmlichen Lastwagen ersetzten. Kraftstoffeinsparungen und Effizienzgewinne belaufen sich nach Behördenangaben auf 15 bis 25 Prozent. Die Umwelt- und Bahnverbände hatten gewarnt, dass es durch die Riesen-Lkw etwa 7000 zusätzliche Fahrten im Jahr gebe. Der Kostenvorteil für die Spediteure liege bei gut 25 Prozent gegenüber den herkömmlichen Fahrzeugen mit knapp 19 Metern Länge.

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