Sind die Sachbearbeiter überfordert? Im vergangenen Jahr mussten Jobcenter 300.000 Hartz-IV-Bescheide korrigieren. Politiker sind alarmiert.
Die Jobcenter haben 2009 mehr als 300.000 Bescheide für Hartz-IV-Empfänger korrigieren müssen. Das entspricht etwa jedem dritten Widerspruchsverfahren. Dies geht aus der Jahresstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) über Widersprüche und Klagen in der Hartz-IV-Verwaltung hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Fast 143.000 Hartz-IV-Empfänger beanstandeten 2009 ihren Leistungsbescheid vor einem deutschen Sozialgericht. (© Foto: dpa)
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Wer auf Grundsicherung (Hartz IV) angewiesen ist, bekommt mindestens jedes halbe Jahr einen neuen Leistungsbescheid. Darin ist festgehalten, wie viel Geld aus der Staatskasse dem Hilfebedürftigen zusteht. Insgesamt verschickten die Jobcenter, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen 2009 durchschnittlich 6,5 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) betreuten, vergangenes Jahr knapp 25 Millionen Bescheide. Gemessen an dieser Zahl ist die offizielle Fehlerquote eher gering: Nur etwa 1,4 Prozent wurden im Widerspruchs- oder Klageverfahren geändert.
Gute Chancen vor Gericht
Den Vorwurf, in den Jobcentern werde eine Vielzahl fehlerhafte Bescheide erstellt und eine Widerspruchsflut produziert, hält Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA, deshalb für falsch. Die Zahlen sprächen eher "für Qualität in der Bearbeitung", sagte Alt der SZ.
Nach der BA-Statistik gab es gegen die knapp 25 Millionen Bescheide insgesamt 830.200 Widersprüche. Davon waren 36,3 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich. In gut der Hälfte dieser Fälle hat dies allerdings mit Fehlern in den Jobcentern zu tun. Hier hätten die Sachbearbeiter entweder das Recht nicht richtig angewendet oder den Sachverhalt unzureichend aufgeklärt, räumt die BA ein.
Ändern die Behörden auch nach einem Widerspruch an ihrem Bescheid nichts, können Hartz-IV-Empfänger dagegen klagen. Dies geschah laut der BA-Statistik in fast 143.000 Fällen und entspricht einer Klagequote von 27,1 Prozent.
Die Erfolgsaussichten für die Hilfebedürftigen sind gut. In dem BA-Papier heißt es: "Rund 55.800 Bescheide wurden im Klageverfahren aufgehoben oder geändert." Das entspreche bei 114.000 abschließend bearbeiteten Klagen einer Erfolgsquote von 48,9 Prozent. Sozialrichter hatten kritisiert, dass das Hartz-IV-System eine Klageflut produziere, die die Gerichte kaum noch bewältigen könnten.
Erfolgsquote bei Klagen ist Alarmsignal
Alt weist dagegen darauf hin, dass es seit 2005 mehr als 40 Novellen des für Hartz-IV-Empfänger maßgeblichen Sozialgesetzbuches II gegeben habe. "Allein die fachlichen Hinweise zum komplexen Leistungsrecht umfassen 500 Seiten."Die Mitarbeiter in den Jobcentern müssten über 20 unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessen", "besondere Härte" oder "Eignung" interpretieren.
Das BA-Vorstandsmitglied erinnert außerdem daran, dass es vor der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe 2005 zwei Klagewege gab: Die Verwaltungsgerichte waren für die Sozialhilfe zuständig. Um die Arbeitslosenhilfe ging es vor den Sozialgerichten. Hartz-IV-Streitfälle werden dagegen nur noch vor den Sozialgerichten verhandelt.
Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, warnt jedoch, Probleme unter den Tisch zu kehren. "Die Zahl der Klagen ist auch 2009 wieder gestiegen." Die hohe Erfolgsquote bei den Klagen und Widersprüchen sei kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Alarmsignal. "Die Beschäftigten in den Jobcentern sind mit der komplexen Gesetzeslage und zu vielen Fällen offensichtlich überfordert", sagte Pothmer.
Auch Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP, sieht Defizite, obwohl er das Bild der Klageflut für "etwas überstrapaziert" hält. "Wir brauchen Korrekturen am Hartz- IV-System, um mehr Rechtssicherheit für die Menschen zu schaffen. Deshalb müssen wir die Qualifizierung der Mitarbeiter in den Jobcentern verbessern."
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(SZ vom 17.02.2010/jobr)
Gysi gegen Lafontaine
Und wohin kann die Bundesagentur schon vermitteln, wenn nicht in der Regel in Maßnahmen oder in 400--Jobs (das ist ein Vorwurf gegen die Arbeitgeber, die keine Leute von der Bundesagentur möchten, und gegen die BA).
Alles Konzeptionsfehler der Politik. Und jetzt überlassen die Politiker das Thema Hartz IV dem Boulevard, der öffentlichen Meinung, den Leuten die das Feindbild Staat brauchen um sich in ihrer Haltung stark zu fühlen.
Staat und öffentlicher Dienst, öffentliche Institutionen werden so demontiert, zu Recht teilweise, und die Politiker sind damit beschäftigt sich untereinander abzuwatschen und Notreparaturen durchzuführen. Die Medien halten die Leute mit dem Thema soziales Durcheinander (statt Miteinander) bei der Stange.
Jeder fühlt sich ermächtigt, Robin Hood zu spielen und seinen eigenen, ganz persönlichen "Hessischen Landboten" groß heraus zu bringen.
Die Politik hätte sich für so ein großes Reformprojekt wie Hartz IV mehr Zeit nehmen sollen. Aber persönliche Eitelkeiten haben das nicht zugelassen. Also wurden alle unter Druck gesetzt - von den Ministerialbeamten, die kurzerhand mangels vorhandener Erhebungen Kinder vermessen und den prozentualen durchschnittlichen Anteil an der Körpergröße eines Erwachsenen genommen haben über die ideologischen Reformpolitiker Clement (FDP) und Schröder (Ich-Partei), die unter ihrem eigenen Druck zu Höchstleistungen aufgelaufen sind.
Das Gesetz gibt nicht viel Ermessensspielraum her! Der Katalog der einmaligen Leistungen war bisher klar festgelegt, der Regelsatz auch.
Die Erfolge von Hartz IV kann kein Politiker heraus stellen, dazu ist man schon zu sehr abhängig von der öffentlichen Meinung: Zum Beispiel ist jeder Empfänger von Hartz IV pflichtversichert (war zu Sozialhilfezeiten nicht so), oder dass für Schwangere eine Pauschale für Anschaffungen nach der Geburt gezahlt wird.
Schade natürlich, dass für Nachhilfekosten keine Leistungen mehr vorgesehen waren, anders als zu Sozialhilfezeiten.
Die Sozialgerichte stellen fest, dass bei dem Gesetz schlampig gearbeitet worden ist. Das dadurch entstehende Gejammere aber ist unsachlich und oft scheinheilig.
Viele Leute im Internet handeln nach wie vor nach dem uralten Sündenbockprinzip, eine Disziplin, in der wir Deutschen stets Gründlichkeit bewiesen haben.
Die Behauptungen sind absoluter Quatsch, die Hochrechnung ist genau so pauschal wie die Festsetzung der Kinderregelsätze.
Außerdem prüft nicht der selbe Sachbearbeiter den Widerspruch, das ist rechtlich doch gar nicht zulässig! Dafür muss es doch schließlich Widerspruchsstellen geben, so etwas wie Verwaltungsrechtsweg besteht noch.
Problem ist die Personalpolitik der Arbeitsagentur: Ehemalige Telekom-Mitarbeiter oder Mitarbeiter vom Gartenbauamt ohne rechtliche Ausbildung, die müssen erst einmal selber verstehen was ein Bescheid ist.
Zweites Problem der Personalpolitik: Die hohen Fallzahlen in einigen Argen. So kommt zu der fachlichen Überlastung noch die zahlenmäßige Überlastung bei jenen oben genannten Mitarbeitern hinzu.
In den Argen sind vermehrt schlecht qualifizierte Mitarbeiter, ja. Warum....!? Weil sich viele von den anderen mit FH-Abschluss oder Uni-Abschluss wegbewerben, nachdem dieser Job nicht nur freudlos sondern auch ohne Wertschätzung und in der Regel ohne erkennbare Erfolge ist.
Mit dem Willkür-Vorwurf ist mancher schnell bei der Hand.
Mit Totalitarismus hat das aber bei Weitem nichts zu tun, außer man strebt eine anarchistische Staatsform an und fühlt sich durch jegliche Vorschrift gegängelt.
Fakt ist: Hartz IV wurde aus der Arbeitslosenhilfe und der Bundessozialhilfe zusammen gelegt. Hartz IV wurde aber als Arbeitslosenhilfe konzipiert, sondern als Weiterführung der ehemaligen Sozialhilfe. Die Höhe von 345 entsprach dem Regelsatz in einer Stadt wie München (anno 2004). Heute liegt der Regelsatz (auch für eine Stadt wie München) bei 359,00 , das ist eigentlich ein Witz. Die Pauschalierung der Leistungen war ein wesentlicher Zug von Hartz IV, das haben Politiker, Hartz-Kommissionierer, Ministerialbeamte und auch Richter seinerzeit befürwortet. Die Leistungen zu Bundessozialhilfegesetz-Zeiten waren regional unterschiedlich, da dies eine Verordnung zu diesem Gesetz so vorsah.
Das Bundesgesetz Hartz IV pauschaliert die Leistung für alle Bundesbürger in gleicher Höhe, obwohl es enorme regionale Unterschiede gibt. Für mich die eigentliche Ungerechtigkeit.
Eine weitere grobe Ungerechtigkeit besteht für mich darin, dass einmalige Leistungen teilweise nicht aus Sozialhilfezeiten übernommen wurden, Stichpunkt z.B. kostenaufwändige Ernährung.
Außerdem wurde der Niedriglohnsektor ausgebaut, denn mit Hartz IV standen auch plötzlich die 400--Jobs als das große Heilmittel im Raum. Und wohin kann die Bundesagentur schon ve
Fast wie im Fernsehen: Die Quote entscheidet.
Es ist vollkommen unerheblich, wie viele Bescheide die BA erlässt und wie hoch der Anteil der Widersprüche ist. Entscheidend ist etwas ganz Anderes:
Ohne in Klischees abdriften zu wollen, ist es wohl Tatsache, dass die weit überwiegende Anzahl von ALG II-Empfängern rechtsunkundig ist und die Auseinandersetzung mit der Behörde, von deren Leistung sie abhängig sind, aus einer Vielzahl von Gründen scheut.
Es ist unter diesen Umständen alarmierend, dass 830.200 Empfänger ihren Bescheiden widersprochen haben. Die Anzahl derjenigen, die ihren Bescheid zwar für falsch halten, ihn aber wegen der aus meiner Sicht absichtlich aufgebauten hohen Hürden wie z.B. unklare bis fehlende Begründung des Bescheids nicht angreifen, ist nach meiner Erfahrung extrem hoch. Ich schätze sie auf mindestens das drei- bis vierfache der tatsächlich eingelegten Widersprüche.
Was sagen die Zahlen: 830.200 Widersprüche, davon 36,3% erfolgreich. Wenn man weiß, dass nicht etwa eine Widerspruchsbehörde, sondern die Ausgangsbehörde selbst in der Regel derselbe Sachbearbeiter - den Widerspruch prüft, muss man bereits erschrecken.
Von den verbleibenden ca. 528.840 gehen 27,1 % den Weg zum Sozialgericht. Wenn man weiter weiß, dass die Begründung der (ablehnenden) Widerspruchsentscheidung in nahezu allen Fällen wortgleich der Begründung des Ausgangsbescheids entspricht, gewinnt man einen Eindruck davon, wie hoch die weitere Hürde Sozialgericht für die meisten obwohl sie den Kampf bereits aufgenommen haben - ist.
Von den ca. 143.000 Klagen werden ca. 114.000 vom Gericht entschieden. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Kläger auf halbem Wege stehen bleiben, und Formfehler im SG-Verfahren so gut wie ausgeschlossen sind, können wir die Differenz von 29.315 Klagen wohl auf das Konto der Behörde buchen, etwa durch nachträgliche Bewilligungen.
Von den entschiedenen Verfahren sind 48,9 % erfolgreich, entsprechend 55.746 Klagen.
Die Summe der erfolgreichen Widersprüche liegt nach allem bei 386.421, entsprechend 46,55 %.
Verdreifache ich aus dem o.g. Grund die Anzahl der Widersprüche auf 2,5 Millionen und setze die berechnete Erfolgsquote an, bin ich bei 1.163.750 falschen Bescheiden.
Diese Zahl dürfte wesentlich näher an der Realität liegen als alles Zahlenwerk, das uns die BA vorsetzt.
Genau in der mangelnden Qualifizierung der Mitarbeiter liegt das entscheidende Problem. Und deutsche Gesetze sind ohne juristische Grundkenntnisse kaum zu verstehen. Ob allerdings ehemalige Telekombeschäftigte oder andere aus der öffentlichen Verwaltung die nötigen Kenntnisse haben, wage ich auch zu bezweifeln. Womit wir bei kantorowicz wären, und festellen müssen, dass Anwälte nur dann profitieren, wenn ihnen Fälle in die Hände geraten, in denen eben nicht ordentlich gearbeitet wurde. Sie sollten der Politik auf Knien danken, dass sie ihnen diesen Acker reichlich bestellen. Sie säen nicht, aber sie ernten und das reichlich.
Wollen Sie schwedische Verhältnisse mit pauschal ausbezahlten Mieten?
Single 7200 p.a., Ehepaar 12.300 p.a., jedes Kind 3.600 p.a. obendrauf. Dann könnte sich die Arge auf die vom Verfassungsgericht angemahnten besonderen (und seltenen) Härtefälle beschränken.
Dummerweise wären dann Frankfurt und München von ALG-II Empfängern ohne legalen Zuverdienst oder Schwarzarbeit freie Zonen, während es ALG-II Empfängern großer "billiger" Regionen im Osten deutlich besser gehen würde. Nebeneffekt: Mieten in Ballungsräumen sinken und die Löhne für geringfügig bezahlte Tätigkeiten steigen mangels Arbeitsangebot.
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