Verstöße gegen Lebensmittelrecht:Lidl muss 1,5 Millionen Euro wegen Listerien-Käse zahlen

Lidl, Listerien

Leuchtende Werbung vor einem Markt des Discounters Lidl in Rostock. 

(Foto: dpa)

Hat Lidl beim Rückruf von verseuchtem Käse geschlampt? Ein Gericht entscheidet: Ja - und verhängt hohe Geldstrafen. Der Discounter räumt Fehler ein.

Drei Jahre nach einem Skandal um verseuchten Käse muss der Discounter Lidl Geldbußen von insgesamt 1,5 Millionen Euro zahlen. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte die Strafe einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft zufolge wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht.

Das Unternehmen aus Neckarsulm kündigte an, die Entscheidung anzunehmen und bedauerte, damals die Ergebnisse von routinemäßigen Untersuchungen falsch interpretiert zu haben. Zudem müssen vier Beschäftigte Geldstrafen zahlen.

Die Handelskette hatte am 23. Januar 2010 den Harzer Käse der österreichischen Firma Prolactal zurückgerufen, weil dieser mit Listerien belastet war. Laut Staatsanwaltschaft waren 2010 vier Konsumenten des Käses an Listeriose erkrankt, ein Mensch starb an den Folgen der Lebensmittelvergiftung.

Geldstrafen zwischen 27.000 und 58.500 Euro

Die Bakterien können bei Menschen schwere Infektionen auslösen und bei Kranken, Geschwächten, Schwangeren oder Neugeborenen lebensbedrohlich werden. Üblicherweise werden sie durch Pasteurisierung vernichtet, können sich aber vermehren, wenn befallene Lebensmittel eingefroren werden.

Das Unternehmen habe seine gesetzlichen Untersuchungspflichten jederzeit eingehalten, sagte ein Sprecher. Allerdings habe es auf erste Hinweise im Juni 2009 falsch reagiert. Dem Gericht zufolge hätte Lidl spätestens Ende 2009 einen Lieferstopp veranlassen müssen. Zunächst hatte Lidl nach eigenen Angaben bei Prolactal nachgefragt und Untersuchungsergebnisse angefordert, die keinen Keimbefall nachgewiesen hätten. Außerdem habe Lidl die fraglichen Produkte aus dem Verkauf genommen. Den Rückruf leitete das Unternehmen allerdings erst nach einer behördlichen Warnung aus Österreich ein. (Lesen Sie hier die Stellungnahme von Lidl.)

Für die vier Lidl-Mitarbeiter wurden der Staatsanwaltschaft zufolge Geldstrafen zwischen 27.000 und 58.500 Euro festgesetzt sowie zusätzlich gegen zwei von ihnen Geldbußen in Höhe von je 7000 Euro. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beschuldigten für die Erkrankung oder den Tod von Geschädigten lasse sich nicht mit Sicherheit nachweisen, so die Staatsanwaltschaft, die Lidl nicht namentlich nennt. Der Harzer Käse ist laut Lidl seit Januar 2010 nicht mehr im Verkauf.

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