Der Elfjährige war sich keiner Schuld bewusst. Ja, er hatte die Hauswand mit Farbe besprüht, allerdings sollte diese laut Angaben auf der Sprühdose wieder abwaschbar sein. Das erwies sich aber als falsch, und der Gebäudebesitzer forderte Schadenersatz. Die Haftpflichtversicherung des Jungen wollte aber nicht einspringen. Sie argumentierte, dass der Junge vorsätzlich gehandelt hatte, Versicherungsschutz bestehe deshalb nicht. Die Eltern wandten sich an den Versicherungsombudsmann, der die Angelegenheit anders einschätzte. Er kam zu dem Schluss, dass der Elfjährige den Produktangaben zurecht vertraut hatte. Der Versicherer lenkte daraufhin ein und bezahlte.
Versicherungen:Erst zum Schlichter
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Wer sich als Kunde von Versicherungen schlecht behandelt fühlt, sollte zum Ombudsmann gehen statt vor Gericht zu ziehen. Der hilft dem Verbraucher in vielen Fällen weiter und kostet außer Porto nichts.
Von Jonas Tauber, Berlin
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