Vermittler:Chance für Airbnb und Uber

Vermittler: Brian Chesky ist der oberste Chef von Airbnb. Er hat das Unternehmen 2008 zusammen mit Nathan Blecharczyk und Joe Gebbia gegründet.

Brian Chesky ist der oberste Chef von Airbnb. Er hat das Unternehmen 2008 zusammen mit Nathan Blecharczyk und Joe Gebbia gegründet.

(Foto: Jeff Chiu/AP)

Wie gefährlich sind Vermittlungsplattformen? Hoteliers und die Taxi-Branche fürchten um ihr Geschäft, die Monopolkommission aber sieht das anders.

Von Louisa Schmidt, Berlin

Taxi, Mietwagen, noch schnell ein Apartment: Der Markt mit digitalen Vermittlern wie Airbnb und Uber boomt. Die Monopolkommission warnt nun, diese zu stark zu regulieren und so auszubremsen. Das unabhängige Expertengremium geht nämlich davon aus, dass die Anbieter den Wettbewerb verstärken. So könnte der Verbraucher am Ende von niedrigeren Preisen und einem breiteren und besseren Angebot profitieren. Auf den Eintritt neuer Wettbewerber solle daher nicht mit Verboten reagiert werden, sagt der Vorsitzende Achim Wambach.

Am Dienstag hat die Kommission in Berlin ihr Hauptgutachten vorgelegt. Es untersucht, wie es um Wettbewerb in Deutschland bestellt ist, welche Chancen neue Anbieter auf dem Markt haben, wie es um die Gesetzgebung steht. Zumal der Bund eben erst eine Novelle für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt hat.

Rat haben die Experten reichlich. Beispiel "sharing economy". So bezeichnet man Dienstleistungen, die Kunden zu Nutzern statt zu Besitzern machen - sei es von fremden Autos oder Wohnungen. Eine Studie der EU-Kommission schätzt, dass sich der Umsatz in fünf Schlüsselbranchen innerhalb von zwei Jahren fast verdreifacht hat, auf mehr als 28 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Doch die neuen Anbieter setzen traditionelle wie Hotels und Taxiunternehmen ziemlich unter Druck - zum Missfallen vieler Kritiker. Sie warnen, dass etwa den Städten Steuereinnahmen entgehen oder Arbeitsstandards aufgeweicht werden.

Doch die fünf Experten der Monopolkommission sehen nur bedingten Regulierungsbedarf. So halten sie nichts von einem pauschalen Verbot von Anbietern wie Airbnb. Das Portal, über das Privatleute einzelne Zimmer oder ganze Wohnungen an Touristen vermieten können, streitet sich immer wieder mit Städten - die Berliner Stadtverwaltung etwa ist der Ansicht, dass durch Airbnb und ähnliche Vermittlungsplattformen die Mieten steigen, wichtiger Wohnraum fehlt und Steuereinnahmen verloren gehen. Deshalb geht man in Berlin strikt dagegen vor, wenn Privatleute ihre Wohnung an Touristen vermieten. Aber auch Hoteliers ist der Erfolg von Airbnb nicht geheuer, klar: Die Plattform ist ein starker Konkurrent. Die Monopolkommission schlägt stattdessen Bagatellgrenzen vor: Etwa eine Obergrenze, an wie vielen Tagen eine Privatperson ihre Wohnung im Jahr vermieten darf. Für die Einkünfte sollten dann auch Steuern abgeführt werden.

Die Kommission regt an, dass die Dienstleister das mit den Behörden aushandeln. In Paris und Amsterdam zahle Airbnb eine Tourismussteuer an die Städte, sagt Wambach.

Bei privaten Taxi-Vermittlern - das prominenteste Portal ist Uber - verlangt die Kommission strengere Anforderungen vor allem für Fahrer und Fahrzeuge. Vor Eingriffen in den Wettbewerb dagegen warnt sie. "Auf Konzessionsbeschränkungen sowie die behördliche Festsetzung von Tarifen, die weder über- noch unterschritten werden dürfen, sollte verzichtet werden", heißt es in dem Gutachten.

Auch in der Finanzbranche verändern digitale Unternehmen, sogenannte Fintechs, den Markt. Die Monopolkommission ist gegen Eingriffe, die Geschäftsmodelle der etablierten Anbieter schützen. Schließlich seien dies Firmen, "die eine Anpassung an Marktveränderungen versäumt haben", so Wambach. Die neuen Unternehmen dagegen seien noch zu klein, um ein systemisches Risiko darzustellen, man solle sie daher nicht zu sehr regulieren. Es reiche gegebenenfalls, mehr Transparenz für die Anleger zu schaffen und einheitliche Standards zu entwickeln.

Insgesamt zeigt sich die Kommission zur Wettbewerbssituation gelassen. Die Verflechtungen der 100 größten Unternehmen bereiteten ihr keine Sorge, auch deren Anteil an der Wertschöpfung sei rückläufig. Auch mit der geplanten Novelle des Wettbewerbsgesetzes sei das Gremium einverstanden. "Der Großteil geht in die richtige Richtung", sagt Wambach.

Wenn Firmen oder Verbraucher wegen illegaler Preisabsprachen draufzahlen müssen, sollen sie die Schäden einfacher vor Gericht geltend machen können, sieht die Novelle etwa vor. Der Kommission geht das noch nicht weit genug. Sie schlägt vor, Sammelklagen attraktiver zu machen: Für einzelne Kunden geht es oft um Kleinstbeträge, eine Klage lohnt sich nicht. Das ändere sich bei größeren Gruppen von Klägern. Doch den Verbraucherzentralen, die solche Klagen anstrengen könnten, fehle dafür bisher der finanzielle Anreiz.

Einzelne Änderungen wünschen sich die Experten auch auf anderen Märkten: So sollten Flughäfen nicht mehr wie bisher die Länder regulieren, sondern eine unabhängige Bundesbehörde. Denn aktuell seien die Länder häufig zugleich Eigentümer und Aufsichtsbehörde. "Wir empfehlen, die Entgeltaufsicht einer unabhängigen zentralen Behörde zu übergeben. Nur so lassen sich mögliche Interessenskonflikte wirkungsvoll vermeiden", sagt Wambach.

Auch das Monopol der Deutschen Fußball Liga, die hierzulande die Übertragungsrechte in der Bundesliga vermarktet, kritisiert die Kommission.

Man müsse prüfen, was genau die Fernsehzuschauer wünschen, um dann das Vergabeverfahren zu reformieren. Kürzlich hatte das Bundeskartellamt durchgesetzt, dass der marktbeherrschende Bezahlsender Sky auf einige Fußballrechte verzichten muss.

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