Verkleinerung des Vorstandes:Bund streitet um Abfindung für Commerzbank-Manager

Zwei Commerzbank-Vorstände sollen entlassen werden. Ihnen dürften Abfindungen in Millionenhöhe zustehen. Doch die Bundesregierung möchte offenbar den Preis drücken - um im Wahlkampf keine Debatte um hohe Manager-Gehälter zu befeuern.

Angeblich ist es der Bundestagswahlkampf, der die Verhandlungen der Commerzbank um die Abfindungen zweier Vorstände belastet. Die Bundesregierung wolle vor der Wahl eine Debatte um Millionen-Zahlungen an Manager tunlichst vermeiden, sagten mehrere Personen aus dem Umfeld des Aufsichtsrats. Das Handelsblatt berichtete ohne Nennung konkreter Quellen, der Bund sei nur bereit, den beiden eine Abfindung von jeweils einer Million Euro zu zahlen. Doch im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Kodex für gute Unternehmensführung stünden ihnen demnach jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro zu, vor dem Arbeitsgericht könnten sie sogar mehr erstreiten.

"Dieses Problem wird sich nach der Bundestagswahl relativ schnell und geräuschlos lösen", sagte eine Person aus dem Umfeld des Aufsichtsrats. Das Gremium mache sich auf Abfindungen von mehr als zwei Jahresgehältern gefasst. Die Commerzbank wollte sich nicht äußern. Ihr Aufsichtsrat hatte auf Drängen von Vorstandschef Martin Blessing beschlossen, den Vorstand um zwei auf sieben Mitglieder zu verkleinern, sich aber noch nicht darauf festgelegt, welche beiden Manager gehen müssten.

Finanzkreisen zufolge soll es sich um die beiden für die interne Abwicklungseinheit zuständigen Ulrich Sieber und Jochen Klösges handeln. Man strebe eine einvernehmliche Lösung an, hatte der Aufsichtsrat damals betont. Doch vor einem Jahr hatte der Bund eine Abfindung verhindert, als Klösges eigentlich schon gehen sollte. Ergebnis: Der Vorstand blieb im Amt.

Finanzministerium lege Wert auf angemessene Zahlungen

Der staatliche Bankenrettungsfonds SoFFin, der den auf 17 Prozent geschrumpften Anteil des Bundes an der Commerzbank hält, war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Politiker sind im Aufsichtsrat des Finanzinstituts nicht vertreten, die beiden Posten des SoFFin werden von Münchener-Rück-Chef Nikolaus von Bomhard und vom Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes BDI, Markus Kerber, besetzt.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sagte, das Ministerium lege Wert darauf, dass die vertraglichen Verpflichtungen angemessen seien und den Vorgaben des Kodex folgten. Doch der Teufel steckt im Detail: Dem Bericht zufolge steht der Bund auf dem Standpunkt, dass das bis 2011 auf 500.000 Euro im Jahr gedeckelte Grundgehalt Basis der Berechnung sein müsse. Daraus ergäbe sich ein Anspruch von maximal einer Million Euro. Tatsächlich verdienen die mutmaßlich betroffenen Sieber und Klösges seit 2012 - wie ihre Vorstandskollegen auch - wieder 750.000 Euro Grundgehalt. Einschließlich Bonuszahlungen kamen die beiden sogar auf rund 1,3 Millionen Euro. Boni werden bei der Berechnung der Abfindung gemäß Kodex einbezogen.

Es ist unklar, ob die Kodex-Regel überhaupt angewendet werden kann

Die Ministeriumssprecherin sagte, der SoFFin und die Bank müssten prüfen, ob die Abfindungen den Vereinbarungen entsprächen, die beim Einstieg des Staates 2008 geschlossen worden seien. Dabei ist strittig, ob die Kodex-Regel überhaupt angewendet werden kann. Denn eine Abberufung ist nur aus "wichtigem Grund" möglich. Verfehlungen werden beiden nicht vorgeworfen, so dass nur "betriebliche" oder "unternehmerische Gründe" blieben. Ob der Wunsch nach einer Verkleinerung des Vorstands dazu gehört, darüber streiten sich die Anwälte. Sonst könnten die betroffenen Vorstände auf eine Auszahlung ihrer Gehälter bis zum Ablauf ihrer Amtszeit pochen. Das wären mindestens drei Millionen Euro - denn beide Verträge waren erst vor einem Jahr bis 2017 verlängert worden.

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