Verkauf von Versicherungen bei Geldproblemen:Lieber Wohnung als Brille

Lebensversicherungen

Weg mit der Lebensversicherung? Nicht in jedem Fall

(Foto: dpa)

Wenn das Geld knapp wird, trennen sich viele Menschen von ihren Versicherungspolicen. Doch schlau ist das nicht immer. Welche Versicherungen im Notfall verzichtbar sind, und welche man nicht vorschnell kündigen sollte - ein Überblick.

Von Friederike Krieger

Scheidung, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit - es gibt viele Gründe, warum plötzlich das Geld knapp werden kann. Wenn es gilt, Ausgaben zu reduzieren, setzen viele Menschen auch die Axt bei ihren Versicherungspolicen an. Verbraucher sollten sich aber nicht von allen Verträgen leichtfertig trennen. Zudem gibt es Alternativen zur Kündigung.

Verzichtbar und unverzichtbar

Auf keinen Fall sollten Kunden gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen kündigen. "Dazu gehören die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflichtpolice", erklärt Rita Reichard von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Für manche Berufsgruppen wie Ärzte ist auch eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch unverzichtbar ist auch die private Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn der Versicherte einem Dritten einen Schaden zufügt. Wer ein Pferd oder einen Hund besitzt, sollte sich auch nicht von seiner Tierhalterhaftpflichtpolice trennen. Anders als bei Katzen, Vögeln oder Meerschweinchen sind Schäden, die Hunde und Pferde anrichten, nicht über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. In manchen Bundesländern ist eine Haftpflichtpolice für alle oder bestimmte Hunderassen sogar Pflicht.

"Für Hausbesitzer ist zudem eine Wohngebäudeversicherung ein Muss", sagt Reichard. Hier erhält der Versicherte eine Entschädigung, wenn seine Immobilie abbrennt oder von einem Sturm demoliert wird. Die Verbraucherschützerin rät auch davon ab, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Bei dieser Versicherung erhält der Kunde eine monatliche Rente, wenn er seinen Beruf wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr ausüben kann. Diese Absicherung ist sehr wichtig, weil vor allem jüngere Berufstätige vom Staat kaum mehr Leistungen erwarten können, wenn sie ihren Job nicht mehr ausüben können.

Aber es gibt in Notzeiten auch überflüssige Policen: Auf Versicherungen, die keine existenziellen Risiken abdecken, kann man dagegen getrost verzichten. Beispiele sind Handy- und Brillenversicherungen oder Policen zur Verlängerung von Garantien für Elektrogeräte. Auch Krankenhaustagegeldpolicen, Glas-, Fahrrad-Reisegepäck-, Sterbegeld- und Tierkrankenversicherungen hält Reichard für überflüssig.

Man kann aber Beiträge auch aussetzen. Auch wenn Verbraucherschützer der Altersvorsorge mit kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen wegen hoher Kosten und intransparenter Bedingungen nicht sonderlich zugetan sind, ist eine Kündigung bestehender Verträge nicht unbedingt ratsam. Vor allem von älteren Verträgen mit hohem Garantiezins sollten Kunden sich nicht leichtfertig trennen.

Anbieter kann entgegen kommen

Die meisten Gesellschaften bieten die Möglichkeit, bei finanziellen Engpässen die Lebens- oder Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen. Der Nachteil: Weil keine Beiträge in den Vertrag fließen, sinkt die Kapitalauszahlung beziehungsweise die spätere Rentenleistung.

Wer nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten hat, kann seinen Versicherer auch um eine Prämienstundung bitten. Nimmt der Kunde die Zahlung wieder auf, muss er die gestundeten Beiträge nachzahlen, hat aber keine Einbußen bei der späteren Kapitalauszahlung oder Rente.

Einige Gesellschaften wie die Allianz erlauben es auch, den Beitrag zur Lebensversicherung vorübergehend um den Sparanteil zu reduzieren. Die Kunden zahlen dann nur noch den Anteil des Beitrags, der nötig ist, um den Todesfallschutz aufrechtzuerhalten. Auch hier ist in der Regel eine Nachzahlung der nicht entrichteten Prämien vorgesehen. Alternativ führen auch eine Reduzierung der Versicherungssumme oder eine Verlängerung der Laufzeit der Police zu geringeren Beiträgen.

Zwei sind eine zu viel

Was man noch tun kann: überflüssige Komponenten abwählen. Durch die Kündigung von Zusatzversicherungen lässt sich die monatliche Belastung des Hauptvertrags ebenfalls verringern. Ein Beispiel ist eine Unfalltodzusatzversicherung, die an eine Berufsunfähigkeitsversicherung angedockt ist. Viele Sachpolicen wie Kfz- oder Wohngebäudeversicherungen sind inzwischen modular aufgebaut, das heißt, sie bestehen aus einzelnen Bausteinen, die der Versicherte hinzu-, aber auch wieder abwählen kann. Verzichtet er auf nicht unbedingt notwendige Bausteine, reduziert das den Beitrag. So kann es sein, dass ein Autofahrer vor Jahren für seinen Neuwagen eine Vollkasko-Police abgeschlossen hat, der Wagen inzwischen aber so alt ist, dass eine Teilkasko-Police völlig ausreichend ist. Auch ein Rentner, der noch eine Deckung gegen Arbeitsrechtsstreitigkeiten in seinem Rechtsschutzversicherungspaket hat, kann auf diese Komponente getrost verzichten.

Überflüssig ist auch, wenn Lebensgefährten zwei Haftpflichtversicherungen haben. "Wenn ein Paar zusammenzieht, besteht die Möglichkeit, beide in einem Vertrag zu versichern", erklärt Allianz-Sprecherin Claudia Herrmann. Ein gemeinsamer Vertrag ist oft günstiger als zwei Einzelverträge. Gleiches gilt für die Hausratversicherung.

Vorsicht vor schwarzen Schafen

Schließlich gibt es die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu beleihen. Manche Lebens- und Rentenversicherer gewähren ihren Kunden ein sogenanntes Policendarlehen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe. Die Versicherten erhalten dann einen Kredit von mehreren Tausend Euro aus ihrer Police. Nur die Darlehenszinsen müssen die Kunden regelmäßig mit ihren Beiträgen zurückzahlen. Schaffen sie es bis Vertragsende nicht, den Kredit selbst zu tilgen, wird die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt.

Wenn das alles nicht reicht, gibt es die Möglichkeit, Lebensversicherungen an spezialisierte Unternehmen wie "Policen Direkt" zu verkaufen. Die Anbieter versprechen meist mehr als den Rückkaufswert, den die Versicherung an den Kunden bei einer Kündigung auszahlen würde. Die Aufkäufer führen die Police dann in der Regel selbst weiter und kassieren später auch die Auszahlung. Sie kaufen aber längst nicht jede Versicherung. Der Rückkaufswert muss relativ hoch und die Restlaufzeit gering sein. Nicht alle Firmen zahlen das Geld auf einen Schlag aus, sondern oft in Raten über mehrere Jahre - mit der Gefahr, dass das Unternehmen in der Zwischenzeit pleitegeht. Zudem gibt es viele schwarze Schafe auf dem Markt.

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