Verfassungsbeschwerde:Karlsruhe prüft Griechenland-Hilfe

Keine Milliarden mehr für Griechenland? Der CSU-Abgeordnete Gauweiler, Juristen und Industrievertreter klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das für heute zur Anhörung geladen hat. Dauerhilfen für klamme Euro-Staaten verstoßen nach Meinung der Kritiker gegen die EU-Verträge und das Grundgesetz. Wie Karlsruhe entscheiden könnte - ein Überblick.

Simone Boehringer

Sparen und reformieren gegen frisches Geld: Auf diesen Deal haben sich die Griechen mit ihrem jüngsten Parlamentsvotum eingelassen und damit den drohenden Staatsbankrott Athens schon zum zweiten Mal binnen eines Jahres verhindert.

Verfassungsbeschwerde: Die Richter des Zweiten Senats beraten über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und an der Griechenland-Hilfe.

Die Richter des Zweiten Senats beraten über die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und an der Griechenland-Hilfe.

(Foto: AP)

Was ökonomisch für Notfälle plausibel erscheint, kann rechtlich jedoch ganz anders aussehen: Fast hundert Beschwerden sind Experten zufolge wegen der Euro-Rettungspakete beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Die acht Richter des Zweiten Senats müssen entscheiden, ob denn die Milliardengarantien und -hilfen der Bundesregierung für die Griechenland-Rettung und den auch für andere klamme Euro-Länder offenen Euro-Rettungsschirm rechtens sind. Ob sie also gegen das Grundgesetz oder das finanzielle Beistandsverbot in den Europäischen Verträgen (No-Bail-Out-Klausel) verstoßen.

Zu zwei der wichtigsten Klagen - eine von einer Gruppe um die emeritierten Universitätsprofessoren Karl Albrecht Schachtschneider, Joachim Starbatty und Wilhelm Hankel, die andere von einer Gruppe um den CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler - ist für diesen Dienstag erstmals eine Anhörung in Karlsruhe angesetzt. Die Beschwerdeführer wie auch die Bundesregierung und der Bundestag werden als Verantwortliche der deutschen Euro-Politik nochmal mündlich ihre Positionen darlegen. Das Interesse an dieser ersten Live-Auseinandersetzung zum Thema ist groß - das Verfassungsgericht ist neben dem Bundestag die einzige Instanz, die eine "Dauerrettung klammer Euro-Länder auf Kosten der Steuerzahler" verhindern könnte, erklärt Staatsrechtler Schachtschneider. Die Regierung, wohl vertreten durch Finanzminister Wolfgang Schäuble, hofft, dass die Richter die mühsam verhandelten Kompromisse in Brüssel nicht zunichtemachen.

Bislang hat sich das Verfassungsgericht in der Sache nur wenig in die Karten schauen lassen. Zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die der Regierung bis zum Urteil über die Verfassungsmäßigkeit ihrer Euro-Rettungspolitik weitere Finanzhilfen an Griechenland und den Rettungsfonds EFSF untersagen sollte, hat der Zweite Senat unter Vorsitz von Andreas Voßkuhle im Mai und Juni 2010 abgelehnt.

Begründung: Der Allgemeinheit drohten schwere Nachteile, wenn die einstweilige Verfügung ergehen würde und sich die Finanztransfers später doch als verfassungsrechtlich erweisen würden. Im Weiteren bediente sich das Verfassungsgericht der Argumentation der Bundesregierung: Wenn Hilfen von Gerichts wegen unterbrochen werden müssten, drohe die Zahlungsunfähigkeit Griechenlands. Diese "gefährdet die Stabilität der gesamten Europäischen Währungsunion", heißt es im Gerichtsbeschluss vom 7. Mai. Im Fall des EFSF zitiert das Verfassungsgericht abermals die Befürchtungen Berlins: Würde die Bundesrepublik Deutschland durch einen Erlass zum Zahlungsstopp gezwungen, könnte dies "zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar sind", steht im einstweiligen Beschluss zum Euro-Rettungsfonds vom 9. Juni 2010.

Diese Linie des Gerichts ist jedoch nur in einem Punkt relevant für das Hauptverfahren: Die Ablehnungen brachten Zeit - Zeit für die Bundesregierung, ihren Weg der Euro-Politik fortzuführen, und Zeit für die klammen Euro-Länder, stabilisierende Reformen durchzusetzen. Gut ein Jahr brüten die Richter nun schon über den Verfassungsbeschwerden, während Kanzlerin Angela Merkel auf europäischer Ebene weiterverhandelt und dabei nach Meinung von Bundestagspräsident Norbert Lammert auch die Abgeordneten im Bundestag bisweilen "nicht oder allenfalls unzureichend" unterrichtet.In einem Urteil zum Lissabon-Vertrag über die Währungsunion hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2009 eine Verbesserung der Informationsrechte des Bundestags angemahnt.

Je länger es dauert, bis Karlsruhe eine Entscheidung zu den Euro-Klagen fällt, desto mehr Geld kann der Bund bis dahin für Rettungspakete ausgeben, befürchten die Euro-Kläger unisono. Tatsächlich soll das Parlament noch vor der Sommerpause über die Aufstockung des EFSF-Fonds abstimmen. Im Herbst dann geht es schon um die Nachfolge-Einrichtung ESM, der die permanente Stabilisierung des Euro zum Ziel hat.

"Der Zweite Senat steht mit seiner Entscheidung vor großen Herausforderungen, weil sie maßgeblich ist für die weitere Rettungspolitik", sagt Stefan Städter, Rechtsexperte von Europolis, einer ordnungspolitischen Initiative zur Europapolitik, die ebenfalls eine der Verfassungsbeschwerden betreibt. Tatsächlich ist die Bundesrepublik der größte Garantie- und Kreditgeber für die Stabilisierungspolitik. Fällt das Land als Zahler von Gerichts wegen aus, brechen die auf der hohen Bonität Deutschlands fußenden Rettungsmechanismen in sich zusammen - da sind sich Finanzwissenschaftler und Ratingexperten einig.

Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann

Das Verfassungsgericht hat mehrere Möglichkeiten, zu entscheiden:

Bundesverfassungsgericht Urteil zum EU-Vertrag

Peter Gauweiler (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht - beim Urteil zum EU-Vertrag 2009.

(Foto: dpa)

[] Erstens kann es den Beschwerdeführern recht geben und die Finanzhilfen der Bundesrepublik für nichtig erklären. Damit rechnen aber die wenigsten Fachleute. "Die Rechtsfolge der Nichtigkeit der Bürgschaftsverträge enthält große finanzielle Sprengkraft", meint Jurist Städter, wenn bereits bezahlte Kredite an Griechenland, Irland und Portugal rückabgewickelt werden müssten.

[] Zweitens kann das Verfassungsgericht die Finanzhilfen für nichtig erklären, aber dem Staat eine Frist setzen, bis zu der er die Zahlungen einstellen muss beziehungsweise eine andere, dann verfassungskonforme Euro-Strategie verfolgen muss. Für Beschwerdeführer Schachtschneider wäre dieser Ausgang des Verfahrens eine "schonende Behandlung des Staates", wohl wissend "dass das Gericht die Lage durch das Urteil nicht verschlimmern darf", so der Jurist im Gespräch mit der SZ.

[] Drittens könnte das Verfassungsgericht auf der Linie des Lissabon-Urteils entscheiden. Die bisherige Rettungspolitik würde dann trotz aller Ausweich-Argumentationen - so wurden die Finanzhilfen etwa unter den Paragraphen für Hilfe bei Naturkatastrophen subsumiert - durchgewunken, zum Beispiel mit dem wichtigen Hinweis, dass der Bundestag bei jedem weiteren Schritt, der über das bislang bekannte Maß hinausgeht, neu zustimmen muss. Ein solches Urteil hätte womöglich nur begrenzte Halbwertzeit. Denn der Nachfolge-Mechanismus für den 2013 auslaufenden Euro-Rettungsfonds, der ESM, soll nach dem bisherigen Vertragsentwurf eine supranationale Institution werden mit teils staatsähnlichen Rechten.

Damit die neue Dauerbehörde nicht abermals in Konflikt mit der Nichtbeistandsregel geraten kann, arbeiten die ESM-Verfechter an einer ergänzenden Klausel in dem maßgeblichen EU-Gesetzeswerk AEUV, mit der die No-Bail-Out-Regel in Ausnahmesituationen ausgesetzt werden kann, wenn zum Beispiel die Stabilität des Währungssystems gefährdet ist. Eine Trickserei, die zunehmend auch Bürgern aufstößt. Knapp 8000 haben sich mittlerweile einer Petition gegen den ESM angeschlossen. Zur Begründung heißt es: "Der Vertragsentwurf zum ESM sieht keinerlei parlamentarische Kontrolle zu Auszahlungen und Aufstockungen vor. Dies würde in haushaltsrechtlicher Sicht de facto eine Entmachtung der Parlamente bedeuten."

Deutschland bürgt mit zwei Drittel eines Bundeshaushaltes

Ein Argument, dass die Euro-Kläger Hans Olaf Henkel und Markus Kerber schon gegen die Erweiterung des bestehenden Rettungstopfes EFSF vorgebracht hatten. Deutschland soll mit bis zu 190 Milliarden Euro für Kredite des 700 Milliarden schweren neuen ESM an klamme Staaten bürgen. Das sind fast zwei Drittel eines Bundeshaushaltes.

Ex-BDI-Chef Henkel und Finanzwissenschaftler Kerber gehören zur großen Mehrheit der Verfassungskläger, die in Karlsruhe zunächst nicht gehört werden. Kerber sieht in der Ausgrenzung einen Willkürakt des Gerichts und droht deshalb mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Karlsruher Urteil, mit dem frühestens vier Wochen nach der Anhörung gerechnet wird, dürfte Maßstab sein für die Rechtsprechung in anderen Mitgliedsstaaten.

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