Verfahren um Sal. Oppenheim:Staatsanwälte ermitteln gegen Ex-Bankenaufseher Sanio

Es ist einmaliger Vorgang in der deutschen Justiz. Gegen Jochen Sanio, Ex-Chef der Bankenaufsicht Bafin, laufen nach SZ-Informationen Ermittlungen. Es geht um einen zweifelhaften 100-Millionen-Euro-Kredit.

Von Harald Freiberger, Frankfurt

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Jochen Sanio, den früheren Präsidenten der Finanzaufsicht Bafin. Das bestätigte dessen Verteidiger Ulrich Sommer der SZ. Ermittlungen gegen einen Finanzaufseher sind ein einmaliger Vorgang in der deutschen Justiz.

Sanio soll die Frankfurter BHF-Bank im Sommer 2009 gedrängt haben, ihrem Mutterunternehmen einen Kredit über 100 Millionen Euro zukommen zu lassen: der Kölner Privatbank Sal. Oppenheim. Diese befand sich damals in finanziellen Nöten. Der Kölner Staatsanwalt Daniel Vollmert bestätigte der SZ Ermittlungen gegen "eine Person der Bankenaufsicht". Namen wolle man aber offiziell nicht nennen. Außerdem werde gegen Verantwortliche der beiden Banken ermittelt. Es geht um den Vorwurf der Untreue, der Beihilfe zur Untreue und der versuchten Erpressung.

Die Lage von Sal. Oppenheim war damals wegen ihres Engagements beim Handelskonzern Arcandor extrem angespannt; der war von der Pleite bedroht. In der Branche galt auch die Privatbank kaum mehr als kreditwürdig. Die Staatsanwaltschaft geht nun der Frage nach, ob Sanio in seiner Funktion als Aufseher darauf bestanden hat, dass die solventere Tochter BHF-Bank ihrer Mutter mit dem 100-Millionen-Euro-Kredit aushilft. Strafrechtlich relevant wäre das deshalb, weil eine Bank keinen Kredit mehr geben darf, wenn sie damit rechnen muss, dass dieser ausfallen wird. Dies würde für Verantwortliche der Bank den Tatbestand der Untreue gegen das eigene Unternehmen erfüllen. Ein Aufseher, der die Vorstände dazu drängt, würde sich der Beihilfe zur Untreue und/oder der versuchten Erpressung schuldig machen.

Sanios Anwalt Sommer betonte, dass der Vorgang schon "seit Jahr und Tag" bei der Staatsanwaltschaft liege. Er sei im Zuge des Verfahrens gegen Sal. Oppenheim aktenkundig geworden. Das Aktenzeichen zum Verfahren gegen Sanio trage dagegen die Jahreszahl 2014. Das belegt für Sommer, dass die Staatsanwaltschaft es eingeleitet hat, um der fünfjährigen Verjährungsfrist zuvorzukommen.

"Wenn die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit hoch hängen würde, hätte sie das Verfahren schon deutlich früher eingeleitet", sagte Sommer. Er rechne deshalb damit, dass das Verfahren eingestellt werde. Außerdem hätten Sal. Oppenheim und die Tochter oder Schwester BHF-Bank in einer besonderen Beziehung zueinander gestanden. Ein Kredit zwischen ihnen sei etwas anderes als der Kredit einer fremden Bank an eine andere, weil das Geld sozusagen im Haus bleibe.

Der damalige Finanzvorstand der BHF-Bank, Ingo Mandt, soll schon damals vor den juristischen Folgen des Kredits gewarnt haben, hieß es in Presseberichten. Als man sich darüber hinweggesetzt habe, sei er zurückgetreten. Den 100-Millionen-Kredit habe Sal. Oppenheim der BHF-Bank nach deren Angaben schnell zurückgezahlt. Die Staatsanwaltschaft soll dies jedoch nach eigenen Angaben noch prüfen.

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