Verdacht auf Preisabsprachen:Kartellamt lässt Baywa durchsuchen

  • Das Bundeskartellamt hat mehrere Agrarunternehmen in Deutschland durchsuchen lassen.
  • Hintergrund ist ein Verdacht auf verbotene Preisabsprachen.
  • Auch das Münchner Unternehmen Baywa ist betroffen.

Verdacht auf Preisabsprachen

Wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen im Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln hat das Bundeskartellamt sieben Agrar-Großhändler in Deutschland durchsuchen lassen. Das bestätigte ein Sprecher der Wettbewerbsbehörde.

Beim Bundeskartellamt hieß es, die Behörde gehe dem Verdacht nach, dass es zu Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen bei der Kalkulation und der Festlegung von Großhandels- und Endverkaufspreisen gekommen sei.

BayWa unter den Verdächtigen

Betroffen war nach eigenen Angaben unter anderem das Münchner Unternehmen Baywa. Europas größter Agrarhändler bestätigte, dass das Bundeskartellamt auf Beschluss des Amtsgerichts Bonn Büroräume am Baywa-Hauptsitz in München durchsucht habe. Dabei gehe es um den Verdacht, dass Baywa-Mitarbeiter an wettbewerbswidrigen Absprachen beim Großhandel mit Pflanzenschutzmitteln beteiligt gewesen seien. Der Untersuchungszeitraum reiche bis ins Jahr 2000 zurück.

Deutschlandweite Durchsuchungen

Die bundesweite Durchsuchung erfolgte gleichzeitig an sieben Unternehmensstandorten und bei einem Verband. An den Durchsuchungen waren etwa 45 Mitarbeiter von Bundeskartellamt und Polizei beteiligt.

Eine Durchsuchung des Bundeskartellamtes erfolgt auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setzt einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus.

Die Baywa kündigte an, sie werde mit dem Bundeskartellamt in allen Punkten uneingeschränkt kooperieren und eventuelles Fehlverhalten mit aller Härte verfolgen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: