Verbraucherschutz:Banken wegen überhöhter Basiskonto-Gebühren verklagt

Die Deutsche Bank, Postbank und Sparkasse Holstein erheben nach Ansicht der Verbraucherschützer zu hohe Kontoführungsgebühren für Basiskonten. (Foto: dpa)
  • Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat drei Banken für ihre Basiskonto-Angebote verklagt.
  • Die Institute halten sich nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht an die gesetzlichen Vorgaben.
  • Seit Mitte 2016 haben alle Menschen in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Das gilt auch dann, wenn sie zum Beispiel keinen festen Wohnsitz haben.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zieht wegen zu hoher Gebühren für Basiskonten gegen drei Banken vor Gericht. Die Verbraucherschützer haben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein entsprechende Klagen eingereicht. Bereits im vergangenen Herbst hatten die Verbraucherschützer die drei Geldinstitute sowie drei weitere Banken abgemahnt.

"Viele Kreditinstitute halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte", sagte die Leiterin des Finanzmarkt-Teams der VZBV, Dorothea Mohn. Auch werde das persönliche Nutzerverhalten der Kontoinhaber nicht hinreichend berücksichtigt. Die Kunden müssten etwa auch dann einen höheren Grundpreis zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.

Dass Basiskonten häufig teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen. "Ansonsten bestünde unter anderem die Gefahr, dass Kontoführungsgebühren für Basiskonten, die nicht kostendeckend wären, durch Preiserhöhungen bei anderen Kontoinhabern quersubventioniert werden müssten", sagte kürzlich ein Branchenvertreter der Deutschen Kreditwirtschaft. Bei der Postbank hieß es damals, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger und die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger, da die Besitzer solcher Konten schlecht erreichbar seien.

Seit Mitte 2016 hat jeder Bürger das Recht auf ein Girokonto. Mit dem Zahlungskontengesetz wurde eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt. Es werden alle Geldhäuser verpflichtet, Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf "Guthabenbasis" einzurichten. Es kann nicht überzogen werden. Die Gebühren sollen demnach lediglich "angemessen" sein.

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