Sichtlich zufrieden kommentierte der BDA-Präsident Dieter Hundt den Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus Union und FDP. Er hat Grund zur Zufriedenheit. Der Arbeitgeberausstieg aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherung wird fortgesetzt.

Bild vergrößern

Norbert Blüm (CDU) war von 1982 bis 1998 Minister für Arbeit und Sozialordnung. (© Foto: dpa)

Anzeige

Schon in der großen Koalition stiegen die Arbeitgeber zuerst aus der Finanzierung der Riester-Rente aus, dann mussten die Arbeitnehmer bei der Krankenversicherung 0,9 Prozentpunkte Solobeitrag übernehmen, den bislang die Arbeitgeber gezahlt hatten. Es waren die Vorboten des Arbeitgeber-Abschieds von der gemeinsamen Sozialversicherung.

Jetzt kommt der nächste Schritt: Die geplante Kopfpauschale in der Krankenversicherung soll exklusiv von den Arbeitnehmern bezahlt, der Arbeitgeberbeitrag eingefroren werden. Kostensteigerungen in der Krankenversicherung zahlen also fortan nur die Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber sind aus dem Schneider. Schleichend machen sie sich vom Acker des Sozialstaates.

Was sie nicht merken: Sie werden einen Preis dafür zahlen. Zukünftig geht jede Beitragserhöhung der Krankenversicherung voll in die Lohnverhandlungen ein. Bisher galt bei Tarifverhandlungen das ungeschriebene Gesetz, die Beitragssteigerungen in der Sozialversicherung nicht in die Rechnung einzubeziehen, weil diese von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam bezahlt wurden.

Das ändert sich nun.

Die einseitigen Arbeitnehmerbeiträge werden Teil der allgemeinen Preissteigerung, und die ist neben der Produktivitätsentwicklung die wichtigste Begründung aller Lohnforderungen. Die Ersparnis durch eingefrorene Beiträge kommt die Arbeitgeber noch teuer zu stehen. Kurzsichtigkeit kostet auf lange Sicht viel Geld.

Die Katze aus dem Sack gelassen

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Hans Heinrich Driftmann, hat jetzt die Katze ganz aus dem Sack gelassen. Er will die Arbeitgeberbeiträge völlig in allen Sozialversicherungen streichen und durch Steuergelder ersetzen.

Es geht aber nicht nur ums Geld. Der Arbeitgeberbeitrag ist nicht nur Kostenbestandteil, sondern hat eine hohe symbolische Funktion: Der Sozialstaat funktioniert durch die Partnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die gemeinsame Finanzierung der Sozialversicherung ist das Fundament der gemeinsamen Verantwortung der Sozialpartner.

Tarifverträge und Selbstverwaltung waren die Schule der Sozialpartnerschaft. Hier lernten sich die Kontrahenten kennen und schätzen. Dies hat unserer Gesellschaft den Klassenkampf erspart. Soll das jetzt aufgegeben werden? Konsequenterweise müssten die Arbeitgeberverbände jetzt auch die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen verlassen, wo bislang die Sozialpartner gemeinsam entscheiden.

Die Privatisierer sind die fünfte Kolonne der Verstaatlicher. Es fehlt den deutschen Arbeitgebern die strategische Begabung, die einst so eindrucksvolle Interessenvertreter wie Hanns Martin Schleyer, Hans-Günther Sohl oder Gerhard Erdmann demonstrierten. Es dominieren die Taktiker. Wie der Hund beim Wurstschnappen kennen sie nur den Reflex: Beim Hund ist's die Wurst, beim Arbeitgeber das schnelle Geld.

Es gibt Baumpfleger, die sägen den Ast ab, auf dem sie sitzen. Und wundern sich anschließend im Krankenhaus, dass sie vom Baum gefallen sind.

Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2

  1. Die globale Billiglohn-Olympiade
  2. Sie lesen jetzt Die Vorboten des Arbeitgeber-Abschieds
Leser empfehlen 

(SZ vom 10.11.2009/mel/odg)