USA:Umweltbehörde Carb weist Pläne von VW zurück

Die kalifornische Umweltbehörde bringt Volkwagen erneut in Bedrängnis: Sie akzeptiert den Rückrufplan des Autokonzerns für manipulierte Dieselfahrzeuge nicht.

Die kalifornische Umweltbehörde Carb hat im Abgas-Skandal einen Rückrufplan von Volkswagen abgelehnt. Aus einer Mitteilung der US-Behörde vom Dienstag wird aber deutlich, dass VW weiterhin die Chance habe, bei den Lösungsvorschlägen für den Rückruf der manipulierten Dieselfahrzeuge nachzubessern. Die Ablehnung der Reparaturpläne betrifft nur die 2,0-Liter-Dieselmotoren. Bis zum 2. Februar muss Volkswagen bei der CARB einen Plan für die Reparatur der 3,0-Liter-Motoren vorlegen.

Das Unternehmen sagte dazu: "Die heutige Mitteilung bezieht sich auf die anfänglichen Rückrufpläne Volkswagens, die Carb im Dezember übermittelt wurden. Seither hatte Volkswagen konstruktive Gespräche mit Carb." Dazu gehöre auch ein Treffen aus der vergangenen Woche. Dabei wurde über den Rahmen für eine Beseitigung der Abgas-Affäre gesprochen.

"Volkswagen hat die Entscheidung getroffen, bei Abgas-Tests zu schummeln und hat dann versucht, das zu verstecken", sagte Carb-Chefin Mary Nichols.

"Sie haben weitergemacht und haben die Lüge noch verschlimmert, und als sie erwischt wurden, haben sie versucht, es zu leugnen." So seien tausende Tonnen Stickoxid in die Luft geblasen worden, die der Gesundheit der Menschen in Kalifornien geschadet hätten. "Sie müssen das wieder in Ordnung bringen", forderte Nichols an die Adresse von Volkswagen.

Die Rückweisung der Pläne durch Carb setzt nun vor allem VW-Chef Matthias Müller unter Druck: Am Mittwoch will er sich mit der Chefin der US-Umweltbehörde EPA, Gina McCarthy, treffen, um mit ihr die Pläne zur Reparatur der 600.000 in den USA betroffenen Fahrzeuge zu beraten.

Die US-Umweltbehörde EPA erklärte, sie arbeite eng mit der Carb zusammen und teile die Einschätzung, dass VW keinen angemessen Plan zur Reparatur und zum Rückruf der betroffenen Fahrzeuge vorgelegt habe. Die Bundesbehörde wies zugleich aber darauf hin, dass sich Bundesgesetze und kalifornische Gesetz im Hinblick auf Prozesse und Fristen unterschieden.

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