US-Steuerreform:Trump hat im Kleingedruckten seiner Reform eine Sondersteuer versteckt

US-Steuerreform: Apple-CEO Tim Cook und US-Präsident Donald Trump.

Apple-CEO Tim Cook und US-Präsident Donald Trump.

(Foto: AFP)
  • Eine neue Abgabe in Trumps Steuerreform soll künftig Gewinnverlagerungen ins Ausland, also beispielsweise nach Irland oder in andere Steueroasen, unterbinden.
  • Viele Firmen sind wegen der Pläne aufgebracht - und zwar nicht nur die üblichen Steuer-Verdächtigen.

Von Claus Hulverscheidt, New York

Politisch mögen Welten zwischen ihnen liegen, in Sachen Steuern aber ist Tim Cook seit der Präsidentschaftswahl vor einem Jahr Trumpianer durch und durch. Die Entlastung der Wirtschaft, die der US-Präsident plane, sei "seit Jahren überfällig", sagte der Apple-Chef erst vor Tagen wieder in einem Interview. Das gelte vor allem für jene Amnestie, mit der Donald Trump im Ausland geparkte Firmengewinne "nach Hause" holen will: Sie sollen laut neuestem Reformentwurf einmalig nur noch mit 14 statt bis zu 40 Prozent versteuert werden. Für einen Konzern wie Apple, der nach eigenen Angaben 252 Milliarden Dollar außerhalb der USA gebunkert hat, sind das glänzende Aussichten.

Ob Cooks gute Laune auch anhielt, nachdem seine Mitarbeiter das 429 Seiten umfassende Reformwerk der republikanischen Mehrheit im Repräsentantenhaus zu Ende gelesen hatten, darf allerdings bezweifelt werden: Der Gesetzentwurf enthält nämlich nicht nur jenen kräftigen Anreiz zur "Repatriierung" von Gewinnen, sondern auch Vorkehrungen, die künftig verhindern sollen, dass Firmen überhaupt so viel Geld außer Landes schaffen. Vereinfacht gesagt wollen die Abgeordneten Zahlungen amerikanischer Unternehmen an ausländische Töchter mit einer neuen Steuer von 20 Prozent belegen. Kommt es tatsächlich dazu, stünden die gesamten globalen Lieferketten großer Konzerne infrage. Auch deutsche Firmen wären betroffen.

Noch wissen die Lobbyisten und Beobachter in Washington nicht so recht, wie ernst sie den Vorschlag nehmen sollen. Der federführende Hauptausschuss des Repräsentantenhauses hat eine erste Version, die Einnahmen von 155 Milliarden Dollar über zehn Jahre bringen sollte, mittlerweile deutlich entschärft. Die Verunsicherung der Wirtschaft aber, was die Steuer bedeuten würde oder was bei einem Verzicht an ihre Stelle treten könnte, ist geblieben.

Ziel der Republikaner ist es, die Gewinnverschiebungen amerikanischer Unternehmen ins steuergünstigere Ausland zu unterbinden oder zumindest zu verteuern. Ein Beispiel: Ein US-Konzern gründet eine Tochtergesellschaft in Irland oder einem anderen Steuerparadies, der er die weltweiten Rechte am Firmennamen überträgt. Die amerikanische Mutter muss nun für die Nutzung des Namens Lizenzgebühren an die Tochter zahlen. So werden Gewinne nach Irland verlagert, wo sie statt mit bis zu 40 Prozent wie in den USA nur mit dem irischen Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent belastet werden. Ähnliche Gestaltungsmöglichkeiten sind mit Patentgebühren, firmeninternen Krediten und einer Reihe weiterer Zahlungsströme möglich.

Gemäß dem ersten Reformvorschlag der republikanischen Abgeordneten sollen alle Auslandsüberweisungen, die in den USA steuermindernd geltend gemacht werden können, künftig mit der neuen Steuer von 20 Prozent belegt werden. Einzige Ausnahme sind - warum auch immer - Zinszahlungen. Ray Beeman, Chef des Washington Councils der Unternehmensberatung Ernst & Young, bezeichnete die geplante Abgabe als "die Atombombe im Gesetzentwurf". Werde sie tatsächlich abgefeuert, seien die Folgen für die Wirtschaft völlig unabsehbar. Der Chef des Hauptausschusses, Kevin Brady, sagte, er habe in diesem Punkt mit einer "regen Resonanz" gerechnet. "Und genau so ist es auch gekommen."

Ist die neue Abgabe eine Light-Version der Grenzausgleichsteuer?

Zu denen, die alarmiert sind, gehört auch Daniel Andrich, Leiter des gemeinsamen Büros des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Industrieverbands BDI in Washington. "Rund ein Drittel des transatlantischen Handels besteht aus innerbetrieblichem Handel, also dem Austausch von Komponenten und Produkten zwischen Niederlassungen eines Unternehmens. Genau dieser Austausch würde besteuert werden", sagte Andrich der Süddeutschen Zeitung. "Das könnte bedeutende Auswirkungen auf die deutschen Unternehmen haben - auf Großunternehmen, die internationale Lieferketten haben, und auch auf die Mittelständler, die viele Komponenten aus ihren Mutterhäusern in Deutschland beziehen."

Die US-Tochter des Autobauers BMW etwa fertigt, vereinfacht gesagt, nur die X-Reihe selbst, alle übrigen Modelle für den amerikanischen Markt werden aus Werken in anderen Ländern und Weltregionen eingekauft. Der Kaufpreis, den die US-Tochter dafür ins Ausland überweist, müsste womöglich künftig mit 20 Prozent versteuert werden - was entweder den Gewinn drücken oder die Verkaufspreise in den Vereinigten Staaten in die Höhe treiben würde. Zu den Überlegungen Stellung nehmen wollte BMW allerdings ebenso wenig wie der Konkurrent Daimler.

Einige Experten mutmaßen gar, die Behinderung von Importen sei für Trump und manch führenden Republikaner ein erwünschter Nebeneffekt der Steuer. Die neue Abgabe wäre gewissermaßen eine Light-Version jener Grenzausgleichsteuer, die Brady und Paul Ryan, der Sprecher des Repräsentantenhauses, ursprünglich zur Finanzierung der Reform und zur Senkung des hohen US-Exportdefizits hatten einführen wollen. Sie hätte Einfuhren und Inlandsverkäufe belastet, Ausfuhren dagegen komplett steuerfrei gestellt. Nach Protesten mehrerer importlastiger Branchen, etwa der Lebensmittelindustrie, ließen Ryan und Brady ihre Pläne jedoch fallen.

Am Donnerstagabend legten auch die republikanischen Mitglieder des Senats die erste Skizze einer Steuerreform vor (siehe Kasten). Sie soll als Basis für die Verhandlungen mit dem Repräsentantenhaus dienen, die nun beginnen. Die 20-Prozent-Steuer auf Auslandsüberweisungen tauchte in der Übersicht der Senatoren zunächst nicht auf.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: