Millionen Pendler können mit Steuererstattungen für das Jahr 2007 rechnen. Auch für die Jahre 2008 und 2009 werden viele Bürger weniger Steuern zahlen müssen als bisher geplant. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Bei den allermeisten Steuerzahlern dürfte das Geld automatisch fließen - einige Bürger müssen aber selbst aktiv werden und das Finanzamt darauf hinweisen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Was hat das Gericht entschieden? Kurz gefasst: Seit Januar 2007 konnten Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen; nur Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer konnten "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Diese Änderung kippte das Gericht nun. Bis zu einer Neuregelung soll jetzt die alte Regelung gelten. Das Bundesfinanzministerium erklärte, für die Steuerjahre 2007, 2008 und 2009 werde die alte Regelung wieder in Kraft gesetzt. Erst ab 2010 will sich die Regierung eine neue Pendlerregelung einfallen lassen. Erhalten die Pendler jetzt Geld zurück? Ja. In den allermeisten Fällen geschieht dies ganz automatisch. Da die Pauschale seit der Neuregelung im Januar 2007 sehr umstritten war und von Anfang an klar war, dass das Verfassungsgericht irgendwann darüber entscheiden muss, wurden alle Steuerbescheide in diesem Punkt offengelassen. "Die Finanzämter müssen nun die Steuerbescheide neu berechnen und die zu viel eingezogene Steuer an die Bürger zurückzahlen", erläutert Klaus Strohner, Lohnsteuerexperte beim Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers. Wie viel Steuern gibt es zurück? Das hängt vom individuellen Fall ab - vom Steuersatz, den ein Bürger zahlt und von der Entfernung, die er jeden Tag zu seinem Arbeitsplatz fährt. Außerdem ist wichtig, ob der Steuerzahler mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel Ausgaben für Arbeitsmittel) den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro ganz ausgeschöpft hat. Ist das der Fall, rechnet das Bundesfinanzministerium in einem Beispiel vor, dann bekäme ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen rund 350 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück. Gibt es auch Fernpendler, die keine Rückerstattung erhalten? Ja. Einige Steuerzahler wollten nicht auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe warten. Sie hatten sich bereits für 2007 einen Freibetrag nach altem Recht auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen und somit bereits weniger Steuern abgeführt. "Sie können nun nicht mehr mit Nachzahlungen rechnen", sagt Strohner.
Pendler können sich freuen - die Neuregelung der Pauschale ist rechtswidrig. (© Foto: AP)
Anzeige
Lesen Sie weiter, was Bürger bei der Steuererklärung für 2008 beachten müssen.
Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite
- Urteil zur Pendlerpauschale Aus für die Willkür 09.12.2008
- Reaktionen zur Pendlerpauschale "Sieg der Gerechtigkeit" 09.12.2008
- Pendlerpauschale Karlsruhe und die Folgen 08.12.2008
- Pendlerpauschale Willkürliche Grenze 08.12.2008
Machtkampf in der Linken
Sie gehören auch zu denen, die Unsinn von Herrn Steinbrück vorgeredet bekommen und ihn dann bedenkenlos nachplappern. Die Penderpauschale ist keine Subvention, sondern der Versuch den Werbungskostenabzug von Aufwendungen für die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstelle für die Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen zu vereinfachen. Im Gegenzug werden positive Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dem Einkommen zugerechnet und besteuert.
Ist schon richtig, wie manche hier auch schreiben, daß man die PP nicht pauschal für jeden Einzelfall mit einer Zersiedelungs-Prämie gleichsetzen kann ... aber genau diese Wirkung erzielt man damit faktisch ... denn es wird falsches Verhalten belohnt (weite Wege mit dem Auto). Weil aber nicht jeder freiwillig ins Grüne zieht, gehört das Gesetz so modifiziert, daß dieser Widerspruch besser aufgefangen wird.
Was aber auf jeden Fall falsch läuft, ist die Vermsichung dieser Diskussion mit dem Thema der Konfunkturankurbelung. Denn die Konjunktur gehört von ALLEN angekurbelt und nicht nur von den JOB-Inhabern auf dem Lande!
....................................................................
michael812,
bevor Sie hier Volksverhetzung gegen Deutsche Politiker (Sie ja am liebsten immer gegen die SPD) betreiben, sollten Sie erst einmal Ihren Verstand gebrauchen und hinterfragen wem das Gerichsurteil wie nutzt!
Die Masse aller Arbeitnehmer hat von diesem Urteil recht wenig - schließlich ist die 920-Euro-Pauschale davor.
Wer durch das BVG am meisten profitiert sind vor allem jene, die viel Steuer zahlen. Deswegen ist es auch NOnsens, wenn hier einige Leute das PP-Thema mit der Konjunktur-Spritze in Verbindung bringen, wie das Liebe Merkel es jetzt tat.
Was nicht zusammengehört, sollte man auch nicht zusammen diskutieren - sonst kommt nur Murks bei raus.
Aber Tinus77 hat Sie ja zurecht schon gefragt : haben Sie eigentlich inhaltlich überhaupt etwas zu sagen - oder frönen Sie hier nur wieder dem allgemeinen Politiker-Bashing.
Das Urteil war ja dermaßen absehbar, dass man sich fragen muss, wie ein solch hirnrissiges Gesetz überhaupt verabschiedet und vom Präsi unterschrieben werden konnte? Gibt es denn nur Volltrottel in Berlin? Bei solch einer Watsch'n sollte die Bundesregierung komplett zurück treten, falls sie noch einen Funken Anstand und Selbstachtung hat!
Kein Pendler pendelt gerne. Es gibt nichts nervigeres als Tag für Tag die selbe Strecke entlang zu tingeln und kurz vor Schluss nochmal so richtig im Stadtstau kleben zu bleiben.
Das habe ich mehrere Jahre lang fast zwei Stunden mit der Bahn bzw. eine Stunde mit dem Auto tun müssen! Nicht, weil ich nicht wohnen wollte, wo ich arbeite, sondern weil eine Wohnung dort locker das Doppelte kostet.
Mittlerweile wohne ich in der Innenstadt in fünf Minuten Fußweg von der Arbeit. Für die Mehrheit der Arbeitnehmer ist das nicht erschwinglich, erst recht nicht, wenn der Wohnort dann auch noch Familiengerecht sein muss.
Zum Vergleich: meine Wohnung in der Stadt mit drei Zimmern kostet im Monat über 1300 warm. In vergleichbarer Ausstattung bezahle ich auf dem Land bei einer Stunde (!) Pendelzeit ca. 600 weniger.
Wenn wir wollen, dass an den Stadträndern noch mehr slumartige Wohncontainer entstehen wie zu DDR-Zeiten, dann - ja nur dann können wir die Pauschale ersatzlos streichen.
In der Diskussion wird so getan, als ob es alleine die eigene freie Entscheidung ist, ob man nahe an seiner Arbeitsstelle wohnt oder nicht. Das ist aber keineswegs immer der Fall. Ich kenne viele Paare, deren Arbeitsstelle so entfernt voneinander liegen, dass zwangsläufig einer von beiden pendeln muss.
Wer die Pendlerpauschale gleichsetzt mit "Zersiedelungsprämie" u.ä. sieht die Dinge vielleicht doch etwas pauschal. ;-)
Paging