Von Marco Völklein

Millionen Pendler können mit Steuererstattungen für das Jahr 2007 rechnen. Auch für die Jahre 2008 und 2009 werden viele Bürger weniger Steuern zahlen müssen als bisher geplant. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Bei den allermeisten Steuerzahlern dürfte das Geld automatisch fließen - einige Bürger müssen aber selbst aktiv werden und das Finanzamt darauf hinweisen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Was hat das Gericht entschieden? Kurz gefasst: Seit Januar 2007 konnten Arbeitnehmer die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht mehr von der Steuer absetzen; nur Fahrtkosten ab dem 21. Entfernungskilometer konnten "wie Werbungskosten" mit 30 Cent pro Kilometer abgezogen werden. Diese Änderung kippte das Gericht nun. Bis zu einer Neuregelung soll jetzt die alte Regelung gelten. Das Bundesfinanzministerium erklärte, für die Steuerjahre 2007, 2008 und 2009 werde die alte Regelung wieder in Kraft gesetzt. Erst ab 2010 will sich die Regierung eine neue Pendlerregelung einfallen lassen. Erhalten die Pendler jetzt Geld zurück? Ja. In den allermeisten Fällen geschieht dies ganz automatisch. Da die Pauschale seit der Neuregelung im Januar 2007 sehr umstritten war und von Anfang an klar war, dass das Verfassungsgericht irgendwann darüber entscheiden muss, wurden alle Steuerbescheide in diesem Punkt offengelassen. "Die Finanzämter müssen nun die Steuerbescheide neu berechnen und die zu viel eingezogene Steuer an die Bürger zurückzahlen", erläutert Klaus Strohner, Lohnsteuerexperte beim Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers. Wie viel Steuern gibt es zurück? Das hängt vom individuellen Fall ab - vom Steuersatz, den ein Bürger zahlt und von der Entfernung, die er jeden Tag zu seinem Arbeitsplatz fährt. Außerdem ist wichtig, ob der Steuerzahler mit anderen Werbungskosten (zum Beispiel Ausgaben für Arbeitsmittel) den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro ganz ausgeschöpft hat. Ist das der Fall, rechnet das Bundesfinanzministerium in einem Beispiel vor, dann bekäme ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsweg von 20 Kilometern und 220 Arbeitstagen rund 350 Euro zu viel gezahlte Steuern zurück. Gibt es auch Fernpendler, die keine Rückerstattung erhalten? Ja. Einige Steuerzahler wollten nicht auf die höchstrichterliche Entscheidung aus Karlsruhe warten. Sie hatten sich bereits für 2007 einen Freibetrag nach altem Recht auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen und somit bereits weniger Steuern abgeführt. "Sie können nun nicht mehr mit Nachzahlungen rechnen", sagt Strohner.

Pendler können sich freuen - die Neuregelung der Pauschale ist rechtswidrig. (© Foto: AP)

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Lesen Sie weiter, was Bürger bei der Steuererklärung für 2008 beachten müssen.

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