Urteil zur Euro-Rettung:EZB warnt vor den Folgen eines Karlsruher Vetos

Von Dienstag an geht es vor dem Verfassungsgericht um Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Die Kläger wollen erreichen, dass das umstrittene Programm zum Kauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten zurückgenommen wird. EZB-Direktor Asmussen warnt vor "erheblichen Konsequenzen", sollte das passieren.

Vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über den Ankauf von Staatsanleihen kriselnder Euro-Staaten durch die Europäische Zentralbank hat EZB-Direktor Jörg Asmussen vor den Konsequenzen eines möglichen Urteils gewarnt. Er habe hohen Respekt vor dem Gericht und werde einer unabhängigen Institution keine Ratschläge erteilen, sagte Asmussen der Bild-Zeitung. "Generell gilt aber: Keine Institution handelt im luftleeren Raum. Wenn das Aufkauf-Programm zurückgenommen werden müsste, hätte das erhebliche Konsequenzen."

Die Ankündigung der Europäischen Zentralbank (EZB), Staatsanleihen klammer Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe anzukaufen, um so die Finanzmärkte zu beruhigen, hatte im September vergangenen Jahres für Klagen am Bundesverfassungsgericht gesorgt. Über sie wird nun ab Dienstag in Karlsruhe verhandelt, für die EZB nimmt Asmussen teil.

Asmussen verteidigte die Entscheidung der Notenbank. "Als wir das Programm angekündigt haben, stand die Euro-Zone kurz vor dem unkontrollierten Zerfall", sagte er. Unternehmen und Banken hätten angefangen, sich auf das Ende der Währungsunion vorzubereiten. Als einzige handlungsfähige Institution habe die Zentralbank deshalb den Spekulanten klarmachen müssen: "Legt euch nicht mit der EZB an. Der Euro wird verteidigt", ergänzte er.

Die EZB hatte den möglichen Markteingriff damit begründet, dass die Zinsen auf Staatsanleihen der Krisenstaaten ungerechtfertigt weit in die Höhe schnellten und so die Niedrigzinspolitik der Notenbank gar nicht mehr greifen konnte. Die Grenze zur Staatsfinanzierung betrachtet sie als gesichert durch die strikten Auflagen zur Finanzpolitik, denen sich ein Land beugen muss. Sollte das deutsche Verfassungsgericht die Notenbank zur Umkehr zwingen, befürchten viele Experten eine neuerliche Eskalation in der seit drei Jahren herrschenden Euro-Krise.

Allein schon die Ankündigung von EZB-Präsident Mario Draghi sorgte für eine erhebliche Entschärfung der Krise - und die Zentralbank musste über das Programm OMT (Outright Monetary Transactions) keine Staatsanleihen kaufen. Die Kläger in Karlsruhe bringen dagegen vor, OMT bedeute für Deutschland ein unkontrollierbares Finanzrisiko, deshalb sei die im Grundgesetz verankerte Haushaltsautonomie des Bundestages verletzt. Auch verstoße die EZB damit gegen das direkte Staatsfinanzierungsverbot im EU-Vertrag und überschreite ihre Kompetenzen. Die umfangreichste Verfassungsklage der Geschichte unterstützen gut 35.000 Beschwerdeführer.

Asmussen wirbt für Niedrig-Zins-Politik

Asmussen verteidigte zudem die Niedrig-Zins-Politik der EZB. "Die EZB muss bei ihren Zinsentscheidungen die Gegebenheiten in der gesamten Euro-Zone in Betracht ziehen. Und wenn die Lage in den Problemländern sich bessert, wird das Zins-Niveau sich in Deutschland wieder normalisieren." In Deutschland seien die Zinsen aber auch deshalb niedrig, "weil derzeit sehr viel Kapital in den sicheren Hafen Deutschland fließt", so Asmussen.

Mit der Deutschen Bundesbank kommt der prominenteste Gegner der EZB-Anleihekäufen aus den Reihen der Zentralbank selbst. Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hatte damals als einziger im EZB-Rat dagegen gestimmt und wird seine Sicht der Dinge ebenfalls in Karlsruhe vortragen. Die Bundesbank argumentiert, die EZB überschreite ihr auf Geldpolitik begrenztes Mandat und drohe, das Verbot der Staatsfinanzierung zu verletzen.

Der ehemalige Kanzler-Berater Weidmann und Ex-Finanzstaatssekretär Asmussen arbeiteten in der Bundesregierung einst eng zusammen. Die bevorstehende Konfrontation in Karlsruhe versuchen beide, herunterzuspielen. "Die EZB sitzt nicht auf der Anklagebank", sagte Asmussen, er sei nur als Experte geladen. Und Weidmann erklärte in Frankfurt, es gehe vor Gericht nicht um einen Streit der Notenbanken, sondern nur um rechtliche Fragen, zu denen EZB und Bundesbank als Sachverständige Auskunft geben. Die Bundesbank wird wie die EZB nur als Sachverständige hinzugezogen.

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