Gilt der umstrittene Post-Mindestlohn für die gesamte Branche? Ein neues Urteil muss eine Entscheidung liefern, denn Konkurrenten der Post wollen deutlich weniger zahlen.
Der umstrittene Post-Mindestlohn wird an diesem Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Berlin beschäftigen. Die Richter müssen entscheiden, ob die seit Januar geltende Anwendung des Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen Bestand hat. Im März hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Regelung für rechtswidrig erklärt. Sie blieb dennoch vorläufig in Kraft.
Mehrere Konkurrenten der Post klagen gegen den umstrittenen Post-Mindestlohn. (© Foto: AP)
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Zu den Klägern zählen der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) sowie die Post-Konkurrenten Pin Mail und TNT Post. Sie wehren sich dagegen, dass sie seit Januar ihren Angestellten den Mindestlohn von brutto 9,80 (Osten: 9,00) Euro zahlen müssen. Diesen hatten der - von der Post dominierte - Arbeitgeberverband Postdienste und die Gewerkschaft Verdi ausgehandelt. Das Bundesarbeitsministerium schrieb ihn anschließend per Verordnung auch für die Konkurrenten verbindlich vor. Kritiker vermuteten ein abgekartetes Spiel, das dazu dienen sollte, Wettbewerber der Post nach dem Wegfall des Briefmonopols vom Einstieg in das Briefgeschäft fernzuhalten.
Die Kläger wollen weiter ihre eigenen Mindestlöhne von 6,50 Euro bis 7,50 Euro zahlen, auf die sie sich mit der neu gegründeten Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste (GNBZ) geeinigt hatten. Allerdings ist auch diese Gewerkschaft umstritten. Es besteht nach wie vor der Verdacht, dass sie nur zum Schein installiert wurde, um den Mindestlohn zu umgehen. Bei der Staatsanwaltschaft Köln läuft sogar ein Ermittlungsverfahren. Bei der Verhandlung im März hatte das jedoch für das Verwaltungsgericht keine Rolle gespielt. Damals entschieden die Richter, dass der Mindestlohn rechtswidrig sei, weil das Arbeitsministerium bei der Verordnung die Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes überschritten habe.
Grundrechte verletzt
Dieses Gesetz soll in bestimmten Fällen sicherstellen, dass für alle Beschäftigten einer Branche die gleichen Lohn- und Sozialbedingungen gelten. Nach Auffassung des Gerichts ermöglicht es aber nur, einen Mindestlohn auf solche Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erstrecken, die bislang in keiner Weise tarifgebunden sind. Stattdessen jedoch habe das Ministerium einfach die Tarifverträge der Post-Konkurrenten für unbeachtlich erklärt. Durch den Erlass der Verordnung seien die Kläger in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung und Koalitionsfreiheit verletzt worden. Noch im Gerichtssaal hatte das Arbeitsministerium Berufung angekündigt. Ob das Oberverwaltungsgericht an diesem Donnerstag sofort ein Urteil fällt, war am Mittwoch aber noch offen. Sollten die Richter dem Ministerium dieses Mal recht geben, hätten die Angestellten der Post-Konkurrenten rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres einen Anspruch auf den höheren Mindestlohn.
Auf die geplanten Neufassungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes hat der Ausgang des Prozesses nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums keinen Einfluss. Mit diesen beiden Gesetzen will die Bundesregierung Mindestlöhne in mehr Branchen als bisher ermöglichen. Das Entsendegesetz greift dabei für die Branchen, in denen die tarifvertraglich gebundenen Arbeitgeber mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer dieses Wirtschaftszweigs beschäftigen. Das Mindestarbeitsbedingungsgesetz umfasst dagegen die Branchen, in denen es keine Tarifverträge gibt oder weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmer tarifgebunden beschäftigt sind. Momentan hängt das Gesetzgebungsverfahren, weil Union und SPD sich bislang nicht einigen konnten, ob es auch für die Zeitarbeitsbranche einen Mindestlohn geben soll.
(SZ vom 18.12.2008/mel)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Irre reich diese Leute. Gesetzt es werden 150h im Monat gearbeitet und 9,80/h bezahlt sind Arbeitgeberaufwendungen von etwa 1830 fällig. Daraus werden etwa 1500 Brutto ausgewiesen, was in Steuerklasse I 1045 Netto ergibt. Immerhin sind bereits 132 Euro Steuern zu zahlen, der Arbeitnehmer gehört eindeutig schon zu den reichen Mitmenschen. Also steuerlich, nicht effektiv.
Deswegen werden auch Netto ganze 56% der Arbeitskosten ausbezahlt. Hoch leben solche Leistungsträger, die Masse dieser Leute finanziert unseren Staat.
Ist dieser Leistungsträger übrigens verheiratet und hat ein Kind, so sieht es finanziell eigentlich düster aus. Regulär bekommt er von 1830 Arbeitskosten bzw. 1500 Brutto Dank Steuerklasse III etwa 1170 Euro zuzüglich 150 Kindergeld ausbezahlt.
Bei 500 Miete und 100 Nebenkosten sieht die Rechnung nach SGB-II ganz einfach aus. Er rennt zum Amt, weist seine (hoffentlich angemessenen) 500 Miete und 100 Nebenkosten nach, macht monatlich 50 Werbungskosten geltend (Monatskarte), zieht seine Freibeträge vom Erwerbseinkommen ab, zieht die 310 Euro für Ihn selbst und Frau nebst 210 Bedarf fürs Kind nach SGB-II ab und verrechnet es mit den 150 Kindergeld. Nach dieser Abzugsorgie bekommt er neben seinen 1170 Netto noch bis zu 470 per Aufstockung von der Arge. Womit er sich seine Sozialabgaben gerade mal zurückgeholt hat. Natürlich auf Antrag und nach sorgfältiger Prüfung dass er kein verdeckter Millionär ist. Warum eigentlich nicht gleich so? Warum keine abgabenfreien Existenzfreibeträge auf der Steuerkarte?
Die Schranken für die Einwanderung zusätzlicher Fachkräfte wurden ja weiter abgebaut.
Da unsere Fachkräfte nicht verfügbar sind, weil z. B. Ingeneure laut ARGE Bäume einwickeln müssen, ist das ja auch dringend notwendig.
Sind Chinesen nicht die Facharbeiter bei der Postzustellung? Eigentlich für alles, denn denn Qualifikation bedeutet im Auge des Arbeitnehmers, dass der Arbeitnehmer (fast) für lau arbeitet.
100 Chinesen an den Arbeitgeber zu einen Stundenlohn von 99 Cent vermitteln. 50 Cent davon behalten und 49 Cent gehen an den chinesischen Arbeiter.
Das macht dann einen Stundenlohn von .. äh bei 16 Stunden pro Tag mal 7 Tage die Woche mal 52 Wochen im Jahr Tage im Jahr... wozu brauchen wir da noch einen Mindestlohn. Dann doch lieber 1000 Chinesen oder noch besser ... wie viele Chinesen gibt es derzeit ...
Bill Gates ist ein armer Mann im Vergleich zu mir. Was kostet die Welt!
5.824.000.000.000,00 Euro ... reicht das wirklich?
hrm ... da gibt es doch die vielen Inder ...
und Afrika
und Deutschland (schließlich macht Kleinvieh auch Mist)
und wofür brauchen die 49 Cent die Sunden 9 Cent reichen auch
und ein oder zwei oder auch drei Stunden mehr am Tag arbeiten statt nur 16 das sollte doch kein Problem sein.
und dann hat man doch Hinweise auf Leben im All gefunden ... die vielen Aliens .. mal wie viele Sterne im Universum? und dann soll es noch Parallel-Universen geben. Ich will mehr ... ich will alles!
die Schwiegermutter und die Kinder zusätzlich als kostenlose Arbeitskräfte anbieten.
Ehrenamtlich und noch Geld mitbringen!
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