Die Kirchen setzen sich durch: In Deutschland bleiben am Sonntag die Läden grundsätzlich geschlossen. Das Bundesverfassungsgericht wertet mit seiner Entscheidung den Sonntag auf.
Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die großzügigen Regeln zur Ladenöffnung im Land Berlin teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Sonn- und Feiertage sind "Tage der Arbeitsruhe". (© Foto: ddp)
Anzeige
Kirchen jubeln
Die Freigabe aller vier Adventssonntage in der Bundeshauptstadt verstößt gegen den besonderen Sonntagsschutz im Grundgesetz, befand das Gericht am Dienstag. "Gesetzliche Schutzkonzepte müssen erkennbar die Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung.
Damit gab das Karlsruher Gericht einer Klage der beiden großen Kirchen teilweise statt. Bis zum Jahresende dürfen die Berliner Läden allerdings noch am Sonntagsverkauf festhalten.
Die evangelische Kirche begrüßte das Urteil. Es sei ein eindeutiges Signal gegen den Kommerz und für den Sonntag als gemeinsamen Ruhetag für alle, sagte die Präses der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, im ZDF.
Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels betonte, auch nach der Entscheidung der Karlsruher Richter seien ausnahmsweise Sonntagsöffnungen zulässig. In einer Metropole wie Berlin müsse dies auch möglich sein, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth im ZDF.
Der Bundesverband Tankstellen begrüßte das Urteil. Es sei im Sinne der Tankstellenpächter ausgefallen, die ohnehin schon mit großen Schwierigkeiten kämpften, sagte eine Sprecherin. Für viele Tankstellen ist der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken am Wochenende und abends eine bedeutende Einnahmequelle.
Nach den Worten des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem sogenannten Weimarer Kirchenartikel ein besonderer verfassungsrechtlicher Schutz des Sonntags. "Grundsätzlich hat die typische werktägliche Geschäftigkeit an Sonn- und Feiertagen zu ruhen", heißt es in dem Grundsatzurteil. Ausnahmen seien nur zugunsten zumindest gleichwertiger Rechtsgüter zulässig.
Nur Shopping-Interesse
"Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um die Verkaufsstellenöffnung an diesen Tagen ausnahmsweise zu rechtfertigen", sagte Papier.
Nach dem seit November 2006 geltenden Ladenöffnungsgesetz - dem bundesweit liberalsten - dürfen die Geschäfte in der Bundeshauptstadt an bis zu zehn Sonntagen jährlich öffnen. Darunter sind alle vier Sonntage vor Weihnachten.
Dagegen hatten haben die evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sowie das Erzbistum Berlin geklagt. Nach dem Weimarer Kirchenartikel 139, der aus der Reichsverfassung von 1919 ins Grundgesetz übernommen worden war, sind Sonntage grundsätzlich Tage der Arbeitsruhe und der "seelischen Erhebung". (Az: 1 BvR 28/07 u. 2858/07 vom 1. Dezember 2009)
Die Einwände der Richter richten sich vor allem gegen eine flächendeckende Ladenöffnung an mehreren Sonntagen hintereinander, ohne dass es dafür eine - über das bloße "Shopping-Interesse" hinausgehende - Rechtfertigung gäbe. Die Freigabe eines geschlossenen Zeitblocks von etwa einem Zwölftel des Jahres sei nicht mit dem Schutz der Sonntagsruhe vereinbar.
Die übrigen Vorschriften zur Sonntagsöffnung in Berlin billigte das Gericht im Grundsatz. Bei den vier Sonntagen, die die Senatsverwaltung "im öffentlichen Interesse" freigeben darf, ordnete das Gericht aber an, die Öffnung auf die Zeit zwischen 13 und 20 Uhr zu begrenzen. Darüber hinaus dürfen Berliner Geschäfte an zwei weiteren Sonntagen etwa bei Firmenjubiläen oder Straßenfesten ihre Waren verkaufen.
Dem Urteil zufolge ist der Sonntag nicht allein mit Blick auf die Religionsfreiheit geschützt. Der Sonntag als grundsätzlicher Tag der Arbeitsruhe sei eine wesentliche Grundlage dafür, dass die Menschen sich erholen und ihr soziales Zusammenleben organisieren könnten.
"Die Sonn- und Feiertagsruhe kommt etwa dem Schutz von Ehe und Familie ebenso zugute wie der Erholung und Erhaltung er Gesundheit", so das Gericht. Umstritten war im Ersten Senat, ob die Kirchen aus eigenem Recht den Sonntagsschutz überhaupt einklagen können.
Drei der acht Richter stimmten dagegen, weil sie den Sonntagsschutz nur als "objektiv-rechtliche" Pflicht ansahen.
Mexikos nördliche Industriemetropole Monterrey ist das Symbol für den Aufstieg des Landes. Doch jetzt herrscht Krieg in der Stadt. Seit Monaten liefern sich Drogenbanden und Milizen einen erbitterten Kampf. Report Jetzt lesen ...
- Thema
- Ladenschlussgesetz RSS
- Ladenschluss Der Sonntag ist heilig 01.12.2009
- Ladenschluss in Deutschland Land der Öffnungszeiten 01.12.2009
- Urteil: Verkaufsoffene Sonntage Wem gehört der siebte Tag? 01.12.2009
- Noch längere Ladenöffnungszeiten Einkaufen bis Mitternacht 16.11.2009
- Einkauf am Sonntag "Mangel an religiöser wie kultureller Achtung" 23.06.2009
- CSU: Ladenschluss "20 Uhr reicht völlig aus" 19.11.2009
- Ladenschluss Jeder soll öffnen, wann er will 05.11.2009
(sueddeutsche.de/hgn/tob)
Israel rüstet sich für möglichen Vergeltungsschlag Irans
Ich bedaure dieses Urteil sehr, bleibt hierdurch doch die Ödnis unserer Städte am Wochenende erhalten. Schön wäre es, dieses Urteil konsequent weiterzudenken: Am Sonntag fährt kein Taxi mehr, keine Bahn, kein Bus, Restaurants und Cafes bleiben ebenso geschlossen wie Kinos und Kirchen.
Leider ist es hier wie mit den Kruzifixen und Kopftüchern: woran wir gewöhnt sind, wollen wir behalten, die anderen sollen sich zum Teufel scheren.
In Bayern gibt es soweit ich weiß mindestens einen Edeka der täglich bis 22.30 Uhr offen hat, auch Sonntags. Wie ist das möglich, wo doch der Sonntag geschützt werden sollte?
Natürlich gibt es Berufe, die auch am Sonntag ausgeübt werden müssen, aber eben weil sie müssen - es gibt einen Unterschied, ob man kranke hilflose Menschen auch Sonntags betreuen lässt oder ob man Sonntags Verkäuferinnen in die Läden stellt um mehr Weihnachtseinkäufe zu ermöglichen.
Ich bin jedenfalls froh um jeden Tag, der frei ist vom sonst allgegenwärtigen Konsumterror.
Stimmt ich bin kein Kirchgänger, genau genommen nicht mal Christ! Und trotzdem glaube ich, dass so weit es sich einrichten lässt und kein triftiger Grund vorliegt wenigstens der Sonntag den Menschen und der Familie zukommen sollte.
Konsum ist KEIN triftiger Grund und ehrlich gesagt ein paar weitere Jobs auch nicht! Irgendwo muss man nun mal eine Demarkationslinie ziehen. Und wie der Audiokommentar schon richtig sagt. Der Sonntag an dem sie heute einkaufen ist morgen schon der Sonntag an dem sie arbeiten.
Es gibt einfach Grenzen. Eine Gesellschaft braucht nun mal auch Ruheräume. Ein GEMEINSAMER freier Tag in der Woche ist nicht zu viel verlangt. Sicher schon jetzt müssen viele Sonntag arbeiten. Aber bitte belassen wir es doch einfach bei zwingend erforderlichem! Nicht alles soll dem schnöden Mammon geopfert werden!
Hier wird ein Paragraf der unfähigen Weimarer Verfassung bemüht, um das Recht auf Konsum für Berlin-Touristen einzuschränken. Hat eigentlich jemand der vielen Kommentatoren mal auf die Arbeitslosenstatistik in Berlin geschaut, dort wurden durch diese Sonntagsöffnungszeiten Arbeitsplätze geschaffen.
Was ist denn mit den vielen Krankenschwestern, Polizisten, Tankstellenverkäufer etc., die hätten gerne auch mal einen freien Sonntag, wieso gilt das wieder nur für die Kaufhäuser in Berlin, aber nicht für alle Tankstellen bundesweit? Wo bleibt die Konsequenz? Ich würde mich auch freuen, wenn nicht jeder mit seiner Abgaskarosse die Gegend belasten würde - aber das wird ja nicht eingeschränkt.
Auch die meisten träumen von einer Familie des 19. und 20. Jahrhunderts, die gibt es einfach nicht mehr. Vielfach müssen Menschen 12-16 Stunden in der Woche arbeiten und können nur sonntags Dienstleistungen nutzen, weil sie so schlecht bezahlt werden, sonst würden sie in Hartz IV landen, gerade jenen soll man die Sonntagsöffnungszeiten ermöglichen einzukaufen.
Außerdem sprechen wir von einer winzigen Minderheit von Kirchgängern (unter 5% der Bevölkerung) , die gerne dorthin gehen können, sie werden ja auch nicht dabei gestört, weil die Geschäfte erst um 13 Uhr öffnen. Bekanntlicherweise finden die Gottesdienste zwischen 8 und 11 Uhr statt.
Paging