Urteil:Zehn Cents für eine Nummer

Häufig haben die Banken vor Gericht verloren. Dieses Mal nicht. Banken dürfen für eine genutzte Tan aufs Handy Geld verlangen.

Von Wolfgang Janisch

Bankgebühren sind ein Dauerthema beim Bundesgerichtshof, häufig haben die Kreditinstitute ihre Verfahren um Centbeträge für diverse Serviceleistungen in Karlsruhe verloren. Auch dieses Mal sah es auf den ersten Blick so aus: Der BGH beanstandete eine Klausel der Kreissparkasse Groß-Gerau, wonach diese für jede per SMS aufs Handy geschickte TAN ein Entgelt von zehn Cent verlangen durfte. Doch auch wenn die konkrete Geschäftsbedingung nun geändert werden muss: Unter dem Strich haben die Banken dieses Mal gewonnen. Denn eine solche Zehn-Cent-Gebühr kann in Zukunft jedenfalls für all jene TANs in den Geschäftsbedingungen festgelegt werden, die am Ende tatsächlich für eine Zahlungstransaktion genutzt werden. Nur Transaktionsnummern, die nicht genutzt werden, müssen kostenfrei bleiben - etwa solche, die wegen Zeitablaufs verfallen oder wegen Phishingverdachts nicht genutzt werden. Das werden die Kreditinstitute mit einer entsprechenden Software sicherstellen müssen. In seiner Klage hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen die Ansicht vertreten, eine TAN-Gebühr müsse deshalb verboten sein, weil sie doch bereits im Preis fürs Online-Banking enthalten sei. Die Sparkasse dagegen argumentierte, die zehn Cent seien die Gegenleistung für ein besonders serviceorientiertes Zusatzangebot an den mobilen Kunden, der seine Bankgeschäfte vom Handy aus erledigt - wofür die SMS-TAN eindeutig besser geeignet ist. Denn den Kunden würden fünf Wege zum sicheren Online-Banking zur Verfügung gestellt, etwa die Nummernliste auf Papier oder der TAN-Generator. Vier davon seien im der Kontogebühr von zwei Euro monatlich enthalten - allein die TAN müsse extra bezahlt werden. Der BGH schloss sich zumindest im Prinzip dieser Sichtweise an. Für solche "Authentifizierungsmittel" dürfe ein Entgelt verlangt werden, aber eben nur, wenn es tatsächlich vom Kunden eingesetzt werde.

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