Niederlage für Soda-Club: Besitzer einer entsprechenden Sprudel-Herstellungsanlage können auf günstigere Preise hoffen, denn der Bundesgerichtshof hat das endgültige Aus für den Alleinvertretungsanspruch beim Tausch der Kohlezylinder verkündet.
Der Wassersprudelgeräte-Hersteller Soda-Club muss die Befüllung seiner Kohlensäurezylinder durch Konkurrenten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zulassen. Soda-Club nutze seine Marktmacht missbräuchlich aus, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des BGH-Kartellsenats.
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(© Foto: oH)
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Hinweis kommt auf die Etiketten
Die Richter wiesen eine Beschwerde des Unternehmens gegen eine Verfügung des Bundeskartellamtes ab. Die Wettbewerbshüter hatten es Soda-Club 2006 untersagt, Konkurrenten an der Entgegennahme und Befüllung der Zylinder zu hindern. Mit Geräten wie denen von Soda-Club können Verbraucher selbst Mineralwasser herstellen, indem sie Leitungswasser mit CO2 versetzen.
Soda-Club muss dem Richterspruch zufolge nun sogar auf den Etiketten seiner Gefäße auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Zylinder nicht nur vom Unternehmen selbst getauscht und befüllt werden können. Das Unternehmen unterhält ein bundesweites Händlernetz mit Annahmestellen, bei denen die Kunden gemietete leere CO2-Zylinder aus Aluminium gegen volle umtauschen können.
Soda-Club hatte die Händler verpflichtet, die Miet-Zylinder nur durch das Unternehmen selbst wieder befüllen zu lassen. Wenn Kunden, Händler oder Konkurrenten das nicht machten, reklamierte das Unternehmen dies als Verletzung seines Eigentums.
Bereits das Oberlandesgericht Düsseldorf als Kontrollinstanz des Kartellamts hatte darin einen Missbrauch von Marktmacht gesehen. Mitbewerber würden gezielt vom Markt verdrängt, hieß es damals. Das System führe dazu, dass der Markt auf Dauer von den Zylindern des Marktführers verstopft werde, bestätigte auch der BGH. Einerseits dürften Mitbewerber die Soda-Club-Zylinder nicht füllen. Andererseits tauschten Soda-Club-Vertriebshändler aber die Aluminiumgefäße der Konkurrenz gegen eigene aus. (Az.: KVR 21/07)
(AP/Reuters/mel)
Großprojekte in Berlin
Das ist ja schon einmal ein Erfolg, aber das ganze System mit der Miete des Zylinders ist nicht unter wettbewerbssicht eine Frechheit. Es ist auch äußerst verbraucherunfreundlich.
Wer für 23 einen CO2-Zylinder gemietet hat, kann ihn leer gegen einen gefüllten für ca. 7 tauschen. So weit, so gut. Wer sich aber mal einen zweiten oder dritten Zylinder auf Lager legt, wird diese nicht - oder bestenfalls mit erheblichen Abschlägen - wieder los. Dazu sind "Besitzertifikat" und Kaufbeleg notwendig. Ohne gibt es gar kein Geld. Und wer den Mietzylinder nicht nach 5 Jahren an den Hersteller zurückschickt, könnte dieser theoretisch Schadenersatz fordern.
Der Handel hat es in letzten Jahrzehnten nicht geschafft ein einheitliches Pfandrücknahmesystem zu etablieren. Aber gegen das Mietsystem vom Soda-Club sind die Pfand-Systeme noch komfortabel: die leere Supermarktflasche nimmt auch der Getränkemarkt, und die großen Discounter verstehen sich auch einigermaßen untereinander. Einen Bon oder gar Zertifikat braucht man nicht, den gezahlten Pfand gibt es voll zurück.
Da kann man ja nur hoffen, dass dieses Urteil auch auf Drucker übertragen wird und deren Hersteller anderen Unternehmen Informationen bereitstellen müssen, damit diese beliebige Druckerpatronen produzieren können. Fände ich zumindest klasse!
Hallo liebe SZ-Redaktion,
ihr habt zwar den Text wohl von (AP/Reuters/mel?) übernommen, doch mal durchlesen schadet nicht.
Durch das einsprudeln von Kohlensäure wird aus Leitungswasser kein Mineralwasser, sondern sprudelndes Leitungswasser. Mineralwaser spielt noch in einer anderen Liga
und hat nichts mit dem Kohlensäuregehalt zu tun. Es gibt schließlich auch Mineralwasser ohne Kohlensäure (aqua minerale senza gas, wie wir Deutschen es so schön beim Italiener bestellen).
was ein paar hundert Gramm (afaik 375g) CO2 in dieser Patrone im Großeinkauf kosten und was letztlich dem Kunden berechnet wird.