Eine Gunstgewerblerin, die von einem betrügerischen Beamten für ihre Dienste aus der Staatskasse bezahlt worden war, muss dem Fiskus ihr Honorar zurückerstatten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe gab am Mittwoch einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Frau über rund 8200 Euro statt.
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Der inzwischen entlassene Ex-Beamte des Kreiswehrersatzamts Karlsruhe hatte zwischen 1998 und 2002 rund 1,3 Millionen Euro aus der Bundeskasse abgezweigt und an Verwandte und Bekannte überwiesen. Er war vergangenes Jahr wegen Betrugs und Untreue zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Mit einem Teil des Geldes bezahlte er diverse Besuche bei der Prostituierten - die das Geld behalten wollte, weil sie von den Veruntreuungen nichts gewusst habe.
Nach den Worten des OLG ist die Vorstellung der Frau, ihr Kunde habe sie mit seinem eigenen Gehalt bezahlt, jedoch nicht maßgeblich, so dass sie keinen "Vertrauensschutz" beanspruchen könne (Aktenzeichen: 6 U 141/03 vom 17. Dezember 2003). Allerdings könnte die Prostituierte den Lohn für ihre Arbeit noch beim Bundesgerichtshof erstreiten.
(sueddeutsche.de/dpa)
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