Ein Urteil jenseits des europäischen Mainstreams: Der Ketten- und Discountverkauf von Arzneimitteln bleibt verboten. Doch erhalten müssen sich die Apotheken schon selber.
Es wird in Deutschland keine Schlecker-Apotheke, keine Norma- und keine Lidl-Apotheke geben. Es bleibt dabei, dass für den Verkauf von Medikamenten ganz andere Regeln gelten als für den Verkauf von Waschmitteln, Essiggurken und Semmeln. Der Europäische Gerichtshof hält - wider Erwarten - seine Hand über das deutsche Apothekermonopol: Die Europarichter haben verhindert, dass künftig juristische Personen, also Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Apotheken betreiben können. Das sogenannte Fremdbesitz-Verbot bleibt.
Der Europäische Gerichtshof schützt das deutsche Apothekermonopol. (© Foto: AP)
Anzeige
Betreiber einer Apotheke muss in Deutschland weiterhin ein ausgebildeter Apotheker sein, der - auch das gehört zu den überkommenen Regeln - zwar ein paar Filialen haben, aber nicht Ladenketten aufbauen darf wie ein Bäcker. Also bleibt im deutschen Apothekenwesen erst einmal alles beim Alten. Jede Apotheke hat ihren Apotheker, dem der Laden gehört und der die Verantwortung dafür trägt. Das ist gut so, denn nicht alles, was alt ist, ist auch veraltet.
Das Urteil ist etwas ganz Besonderes, es ist ein neues europäisches Signal: Nicht der Markt, nicht die Kapitalfreiheit, nicht die Niederlassungsfreiheit sind die höchsten Werte, denen sich in Europa alles unterzuordnen hat.
Die Europarichter akzeptieren und respektieren, dass es auch andere Werte gibt und dass diese höher zu bewerten sein können - Werte nämlich, die Tradition heißen und Vertrauen. Warum soll ein System dereguliert werden, das gut funktioniert? Die Apotheke ist, wie Rathaus und Kirche, ein Stückchen Heimat; Europa ist nicht dafür da, das den Leuten wegzunehmen. Deregulierung würde hier dazu führen, dass es zwar große Apothekenketten gibt, aber vielleicht keine Apotheke mehr um die Ecke, im Quartier der Menschen.
Die Europarichter sind diesmal nicht im großen Strom der Liberalisierung mitgeschwommen, sie haben nicht die Deregulierung zum obersten und unantastbaren europäischen Prinzip erklärt, wie es eigentlich auf der Linie dieses EU-Gerichts in Luxemburg liegt. Vielleicht ist dieses Urteil also endlich ein Zeichen der Besinnung darauf, dass die Europäische Union den Ländern ihre Eigenheiten lassen muss. Das wäre, kurz vor der Europawahl, ein gutes Signal, vielleicht gar ein Indiz für europäische Besserung: Deregulierung und Traditionszerstörung kann nicht oberstes Ziel europäischer Gewalt bleiben.
Das Apothekenmonopol geht zurück bis auf das Jahr 1241, damals erließ der Stauferkaiser Friedrich sein Edikt von Salerno. Das Grundprinzip ist ebenso altehrwürdig wie erhaltenswürdig - aber nur dann, wenn die Apotheker zeigen, dass sie sehr viel mehr können als ein Discounter, wenn also der Kunde dort nicht einfach abgefertigt wird, wenn die Beratung in der Apotheke mehr beinhaltet als das Abstempeln von Rezepten und die Ausgabe des möglichst teuersten Präparats.
Der Spruch aus Luxemburg allein wird die Apotheken nicht erhalten; er liefert nur die juristische Grundlage dafür. Erhalten müssen sich die Apotheken schon selber, in dem sie das Hauptdefizit des Gesundheitswesens ausgleichen: Es krankt am mangelnden "Sich-Kümmern". Beratung, Hilfe und Reden kann so wichtig sein wie das Medikament.
Schüler lernen das, wenn sie ihre ersten Textinterpretationen schreiben: Da wird ihnen oft eine Kurzgeschichte von Josef Reding über eine Apotheke vorgelegt, die "Vita Nova" heißt. Der Apotheker in diesem Stücklein verhindert auf stille Weise den Selbstmord eines Lebensmüden. Die Europarichter haben jetzt mit ihrem Urteil ein Kapitaldelikt am deutschen Apothekenwesen verhindert.
(sueddeutsche.de/mel)
Neue Nutzungsbedingungen
Vielen Dank für den Artikel, der die Vorteile des deutschen Systems so formuliert hat, wie ich es nicht ausdrücken konnte.
Sie haben gehört, dass Herr Bot mit einer Apothekerin verheiratet ist ? Das ist ja ziemlich grauenhaft! Mir geht es übrigens ebenso, ich bin auch mit einer verheiratet ... Wen interessiert das?
Wer hat diese Botschaft eigentlich unter das Volk gebracht? Der Abgeordnete im EP Chatzimarkakis (FDP) und die Abgeordnete im Bundestag Bender (Grüne) thematisierten die Ehe des Generalanwalts mit einer Apothekerin. Chatzimarkakis bezweifelte gar die Unabhängigkeit des Generalanwalts ...
Herr Bot hatte auf jeden Fall gute Gelegenheit zur Information aus erster Hand, was Apothekerinnen eigentlich machen. Daran kann nichts verkehrt sein. Und zur Erinnerung: Es ging nicht um das Apothekenwesen in Frankreich, es ging um Deutschland und um Italien.
Aber wenn die Argumente der Sprachrohre der Großkonzerne dünn werden, dann wird halt die Person mit Dreck beworfen. Es ist auch interessant, dass sich mit Birgitt Bender auch eine Grüne zu so etwas hergibt.
Mal sehen, ob nach der Entscheidung nun auch noch die Familienverhältnisse der Richter auseinandergenommen werden ...
Wenn wir schon dabei sind:
Nach Medien-Recherchen steht in der Abteilung Corporate External Affairs des mehrheitlich zum Haniel-Imperium gehörenden Konzerns Celesio mit Niombo Lomba ein ehemaliges Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen in Lohn und Brot.
Celesio ist die Firma, der DocMorris gehört und die heute viel verloren hat. Die Grünen sind übrigens die einzige Partei in Deutschland, die das Fremdbesitzverbot für Apotheken aufheben will.
Zufälle gibt es ...
Was ich am Apothekensystem nie verstanden habe ist:
Wenn ich eine harmlose Krankheit habe, kriege ich ein vergleichsweise triviales Medikament wie Aspirin rezeptfrei. Ich gehe also in die Apotheke und sage: ich habe Kopfweh? Gibt mir der Apotheker Aspirin oder ein Generikum. Wo ist hier die Beratungsleistung, die ein mehrjähriges Studium erfordert?
Wenn ich aber etwas schwereres habe, ist das Medikament ohnehin nicht rezeptfrei. Ich gehe also zum Arzt und der verschreibt mir was und sagt mir auch, wieviel ich davon wann nehme. Da der Arzt über mich auch mehr weiss, kann er auch viel besser über Nebenwirkungen beraten bzw. gleich was anderes verschreiben. Die Apotheke gibt dann das, was auf dem Rezept steht, aus.
Mal ehrlich? Wo in diesem System brauche ich einen Apotheker mit mehrjährigem Studium?
Das war zurzeit der Staufer anders. Da gab es keinen Arzt und die Wundermittelverkäufer haben das Blaue vom Himmel heruntererzählt. Da war natürlich eine Gilde, die festlegt, welche Wundermittel gegen was verkauft werden dürfen, ein wichtiger Schritt:-)
Sehr geehrter Herr Prantl, sie schreiben, Zitat: " Das Urteil ist etwas ganz Besonderes, es ist ein neues europäisches Signal: Nicht der Markt, nicht die Kapitalfreiheit, nicht die Niederlassungsfreiheit sind die höchsten Werte, denen sich in Europa alles unterzuordnen hat." Ich würde ja gerne Ihren Ausführungen folgen, es bleibt indes ein mehr als fader Nachgeschmack. Es waren bei der Abfolge der Urteile des EUGH stets die Leitlinie, eher neo-liberale Grundsätze zu vertreten. Insofern kann und muss der kritische Beobachter das jüngste Urteil hinterfragen. Es drängt sich sehr der Verdacht auf, das, mit Verlaub, die Lobby sich sogar erdreistet hat, ihren starken Einspruch in das höchste europäische Gericht hineinzutragen. Wir werden das leider nie beweisen können. Bewiesen ist aber in der Tat, dass Apotheken durchaus nicht immer die Patienten fachmännisch beraten. Und zwar unabhängig davon, ob der Eigentümer oder angestellt Apotheker die Beratungen durchführt. Die Erhaltung des Monopols sichert den Apotheken immerhin üppige Einnahmen zu, ist doch Deutschland in Punkto Medikamenten mit das teuerste Land der Welt. Nebenbei dürfte auch die Pharmaindustrie - wie bekannt - mit Mafia-ähnlichen Methoden diese Pfründe sichern helfen!
Bzgl. der Geschichte mit dem Arzt gebe ich Ihnen Recht.
"Wenn sie Medikamente ohne Rezept rausgeben und die Kombination ist gesundheitsschädlich ist der Kunde dafür verantwortlich, weil er den Beipackzettel nicht gelesen hat." Das kommt darauf an: Wenn Sie reingehen und sagen sie wollen diese Präparate haben, sollte er sich mit einem Hinweis auf mögliche Wechselwirkungen absichern und evtl. Alternativen anbieten. Den Beipackzettel kann ein pharmazeutischer Laie fast nicht verstehen, da es in den Auflistungen um Wirkstoffgruppen geht und nicht um einzelne Wirkstoffe oder Produktnamen. Außerdem ist in diesem Bereich der Text durchsetzt mit Konjunktiv. Wie soll ein Laie da die Größe der möglichen Gefahr abschätzen?
Der andere und durchaus häufigere Fall ist, daß jemand reingeht und nach einem Mittel gegen Beschwerde XY frägt. Wenn es dann Probleme gibt, ist der Apotheker dran. Und da wird wahrscheinlich auch im Falle von Aussage gegen Aussage für den Kunden entschieden, weil der Kunde Laie ist und der Apotheker es hätte besser wissen müssen. Und je nach Schwere des Vergehens haftet er dann eben mit seiner Zulassung. In der jetzigen Situation ist das kein Thema, aber wenn Apotheken unter Preisdruck stehen und damit die Finanzierung des Ladens in Frage gestellt wird, ist die gesundheitliche Beratung nicht mehr unabhängig, sondern fällt zugunsten der höchsten Gewinnspanne aus.
Paging