Ein Kommentar von Heribert Prantl

Ein Urteil jenseits des europäischen Mainstreams: Der Ketten- und Discountverkauf von Arzneimitteln bleibt verboten. Doch erhalten müssen sich die Apotheken schon selber.

Es wird in Deutschland keine Schlecker-Apotheke, keine Norma- und keine Lidl-Apotheke geben. Es bleibt dabei, dass für den Verkauf von Medikamenten ganz andere Regeln gelten als für den Verkauf von Waschmitteln, Essiggurken und Semmeln. Der Europäische Gerichtshof hält - wider Erwarten - seine Hand über das deutsche Apothekermonopol: Die Europarichter haben verhindert, dass künftig juristische Personen, also Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Apotheken betreiben können. Das sogenannte Fremdbesitz-Verbot bleibt.

Apothekerin, AP

Der Europäische Gerichtshof schützt das deutsche Apothekermonopol. (© Foto: AP)

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Betreiber einer Apotheke muss in Deutschland weiterhin ein ausgebildeter Apotheker sein, der - auch das gehört zu den überkommenen Regeln - zwar ein paar Filialen haben, aber nicht Ladenketten aufbauen darf wie ein Bäcker. Also bleibt im deutschen Apothekenwesen erst einmal alles beim Alten. Jede Apotheke hat ihren Apotheker, dem der Laden gehört und der die Verantwortung dafür trägt. Das ist gut so, denn nicht alles, was alt ist, ist auch veraltet.

Das Urteil ist etwas ganz Besonderes, es ist ein neues europäisches Signal: Nicht der Markt, nicht die Kapitalfreiheit, nicht die Niederlassungsfreiheit sind die höchsten Werte, denen sich in Europa alles unterzuordnen hat.

Die Europarichter akzeptieren und respektieren, dass es auch andere Werte gibt und dass diese höher zu bewerten sein können - Werte nämlich, die Tradition heißen und Vertrauen. Warum soll ein System dereguliert werden, das gut funktioniert? Die Apotheke ist, wie Rathaus und Kirche, ein Stückchen Heimat; Europa ist nicht dafür da, das den Leuten wegzunehmen. Deregulierung würde hier dazu führen, dass es zwar große Apothekenketten gibt, aber vielleicht keine Apotheke mehr um die Ecke, im Quartier der Menschen.

Die Europarichter sind diesmal nicht im großen Strom der Liberalisierung mitgeschwommen, sie haben nicht die Deregulierung zum obersten und unantastbaren europäischen Prinzip erklärt, wie es eigentlich auf der Linie dieses EU-Gerichts in Luxemburg liegt. Vielleicht ist dieses Urteil also endlich ein Zeichen der Besinnung darauf, dass die Europäische Union den Ländern ihre Eigenheiten lassen muss. Das wäre, kurz vor der Europawahl, ein gutes Signal, vielleicht gar ein Indiz für europäische Besserung: Deregulierung und Traditionszerstörung kann nicht oberstes Ziel europäischer Gewalt bleiben.

Das Apothekenmonopol geht zurück bis auf das Jahr 1241, damals erließ der Stauferkaiser Friedrich sein Edikt von Salerno. Das Grundprinzip ist ebenso altehrwürdig wie erhaltenswürdig - aber nur dann, wenn die Apotheker zeigen, dass sie sehr viel mehr können als ein Discounter, wenn also der Kunde dort nicht einfach abgefertigt wird, wenn die Beratung in der Apotheke mehr beinhaltet als das Abstempeln von Rezepten und die Ausgabe des möglichst teuersten Präparats.

Der Spruch aus Luxemburg allein wird die Apotheken nicht erhalten; er liefert nur die juristische Grundlage dafür. Erhalten müssen sich die Apotheken schon selber, in dem sie das Hauptdefizit des Gesundheitswesens ausgleichen: Es krankt am mangelnden "Sich-Kümmern". Beratung, Hilfe und Reden kann so wichtig sein wie das Medikament.

Schüler lernen das, wenn sie ihre ersten Textinterpretationen schreiben: Da wird ihnen oft eine Kurzgeschichte von Josef Reding über eine Apotheke vorgelegt, die "Vita Nova" heißt. Der Apotheker in diesem Stücklein verhindert auf stille Weise den Selbstmord eines Lebensmüden. Die Europarichter haben jetzt mit ihrem Urteil ein Kapitaldelikt am deutschen Apothekenwesen verhindert.

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(sueddeutsche.de/mel)