Endlich Schluss mit Telefonterror? Ein Gericht entschied nun: Firmen dürfen zu Werbezwecken nicht einfach anrufen - sie müssen vorher prüfen, ob man einverstanden ist.

Ein neues Urteil stärkt Verbraucher in der Auseinandersetzung mit Firmen, die ungefragt zu Werbezwecken bei ihnen anrufen. Unternehmen müssen demnach prüfen, ob die Angerufenen mit dem Anruf einverstanden sind, wenn sie die Kontaktdaten gekauft haben.

Marketingaktionen per Telefon: Bei vielen Verbrauchern Grund zum Ärger. (© Foto:dpa)

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5100 Euro Strafe für einen Anruf

Das entschied das Landesgericht Traunstein in Bayern in einem Fall, auf den der Verbraucherzentrale Bundesverband hinweist (Az.: 7 O 318/08). Das betreffende Unternehmen wurde zu einer Vertragsstrafe von 5100 Euro verurteilt.

In dem Fall hatte das Unternehmen von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet.

Eine angerufene Verbraucherin beschwerte sich. Weil das Unternehmen schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen war, leiteten die Verbraucherschützer ein Vertragsstrafeverfahren ein. Das Unternehmen machte vor Gericht geltend, die Betroffene habe sich gegenüber dem Institut einverstanden erklärt, angerufen zu werden.

Zu großzügig ausgelegt

Nach Ansicht der Richter bezog sich das Einverständnis aber nur auf eine bestimmte Studie, nicht auf weitergehende Werbeaktionen.

Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Unternehmen diesen Sachverhalt vorher prüfen müssen - vor allem, weil das Institut, von dem die Daten bezogen wurden, im Ausland sitzt. Und dort könnten andere Rechtsvorschriften gelten.

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(sueddeutsche.de/dpa/jkr/hgn)