Endlich Schluss mit Telefonterror? Ein Gericht entschied nun: Firmen dürfen zu Werbezwecken nicht einfach anrufen - sie müssen vorher prüfen, ob man einverstanden ist.
Ein neues Urteil stärkt Verbraucher in der Auseinandersetzung mit Firmen, die ungefragt zu Werbezwecken bei ihnen anrufen. Unternehmen müssen demnach prüfen, ob die Angerufenen mit dem Anruf einverstanden sind, wenn sie die Kontaktdaten gekauft haben.
Marketingaktionen per Telefon: Bei vielen Verbrauchern Grund zum Ärger. (© Foto:dpa)
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5100 Euro Strafe für einen Anruf
Das entschied das Landesgericht Traunstein in Bayern in einem Fall, auf den der Verbraucherzentrale Bundesverband hinweist (Az.: 7 O 318/08). Das betreffende Unternehmen wurde zu einer Vertragsstrafe von 5100 Euro verurteilt.
In dem Fall hatte das Unternehmen von einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut personenbezogene Daten gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet.
Eine angerufene Verbraucherin beschwerte sich. Weil das Unternehmen schon in der Vergangenheit wegen unerlaubter Telefonwerbung aufgefallen war, leiteten die Verbraucherschützer ein Vertragsstrafeverfahren ein. Das Unternehmen machte vor Gericht geltend, die Betroffene habe sich gegenüber dem Institut einverstanden erklärt, angerufen zu werden.
Zu großzügig ausgelegt
Nach Ansicht der Richter bezog sich das Einverständnis aber nur auf eine bestimmte Studie, nicht auf weitergehende Werbeaktionen.
Nach dem Urteil des Gerichts hätte das Unternehmen diesen Sachverhalt vorher prüfen müssen - vor allem, weil das Institut, von dem die Daten bezogen wurden, im Ausland sitzt. Und dort könnten andere Rechtsvorschriften gelten.
- Unerwünschte Anrufe Rechtsbruch am Telefon 01.09.2007
(sueddeutsche.de/dpa/jkr/hgn)
Ich finde, dass auch aus diesem Grund die Rufnummernkennung zur Pflicht gemacht werden sollte.
Ja, dann erklären Sie mir hier mal in leicht verständlichen Worten, wie man das macht: Mein Telefon hat "von Hause aus" die Unterdrückung, d.h. alle die ich anrufe sehen meine Nummer nicht. Ich hab's zu ändern versucht, bei "CLIP", "CLIR", doch nix ging.
Und wenn sie sich dann auch nicht um diese Vorschrift scheren, genau wie jetzt um das bestehende Verbot? Ein wirksames Mittel wäre aus meiner Sicht, auch Privatpersonen die Möglichkeit zu eröffnen, bei Sicherung entsprechender Beweismittel, juristisch gegen solche Firmen vorzugehen, die so handeln. Und wenn die Rechtsprechung dann einen schmerzhaften Betrag von z.B. 25.000 Euro pro Telefonbelästigung verhängt. Es ist einfach so: Wenn der zu erwartende Gewinn durch eine Übertretung riesig ist und die riskierte Strafe gering, dann ist klar, wie ökonomisch zu handeln ist. Gilt auch für das Überschreiten von Lenkzeiten bei Spediteuren etc..
Der Anruf zu Werbezwecken bei Privatpersonen ist durch das Wettbewerbsgesetz seit langer Zeit verboten. Doch die Firmen scheren sich nicht darum! Und wer mal genau aufpasst wird bemerken, dass Werbeanrufe immer ohne Rufnummernkennung erfolgen. Ich finde, dass auch aus diesem Grund die Rufnummernkennung zur Pflicht gemacht werden sollte.