Wegen falscher Angaben im Verkaufsprospekt des Telematikunternehmens ComRoad bekommen mehr als 30 geprellte Kleinaktionäre Schadenersatz.
Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Münchner Firma zu einer Zahlung von rund 116.000 Euro an die Geschädigten, wie die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) am Freitag in München mitteilte.
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In dem Unternehmensbericht seien "wesentliche Angaben über Umsatz, Gewinn und Gewinnerwartung unrichtig" gewesen, begründeten die Richter ihr Urteil. Dadurch seien die Anleger zum Kauf der später verlustreichen Aktien verleitet worden. ComRoad kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen (Az. 3-7 O 53/02 bis 57/02).
Das Urteil ist bereits der zweite juristische Sieg von Kleinanlegern gegen ComRoad: Bereits Mitte Mai hatte das Frankfurter Landgericht einem Anleger Schadenersatz in Höhe von 7500 Euro zugesprochen. Erstmals waren aber nun so genannte Prospekthaftungsklagen erfolgreich.
Fünf Klagen
Die SdK hatte die insgesamt fünf Klagen von Beginn an begleitet. Weiteren potenziellen Klägern wollte Anwalt Jochen Jahn allerdings keine große Hoffnung auf Erfolg machen: Wegen der bereits eingetretenen Verjährung könnten keine neuen Prospekthaftungsklagen erhoben werden.
Das Landgericht München hatte ComRoad-Gründer Bodo Schnabel im November wegen schweren Betrugs und Insiderhandels zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt. Damit musste zum ersten Mal ein Top-Manager des Neuen Markts hinter Gitter.
Er hatte nach Ansicht des Gerichts die Umsätze seines Telematik-Unternehmens in den Jahren 1999 bis 2001 zu etwa 98 Prozent erfunden und dadurch den Kurs der Aktie in die Höhe getrieben.
(sueddeutsche.de/AFP)
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