Von Thomas Öchsner

"Am Rand liegengelassen": Ursula von der Leyen will alleinerziehende Mütter aus Hartz IV holen. Doch so einfach, wie die Ministerin glaubt, ist das nicht.

Wenn Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen über Arbeitslose redet, spricht die CDU-Politikerin am liebsten über Alleinerziehende. Diese Gruppe, so die Botschaft der Ministerin, sei bislang "am Rand liegengelassen" worden, obwohl die meist jungen Frauen besser qualifiziert seien als der durchschnittliche Langzeitarbeitslose. Die Jobcenter müssten deshalb mehr tun, um diese Gruppe der Hartz-IV-Empfänger zu vermitteln.

Alleinerziehende, Foto: AP

Mutter im Schlosspark von Ludwigsburg bei Stuttgart: Ungefähr 600.000 alleinerziehende Frauen sind auf Hartz IV angewiesen. (© Foto: AP)

Anzeige

Wie das gehen soll, will von der Leyen am Mittwoch präsentieren. In der Bundesagentur für Arbeit (BA) verfolgt man die Äußerungen der Ministerin allerdings schon jetzt mit einem gewissen Befremden. Mancher hat dort sogar den Eindruck gewonnen, dass "Frau von der Leyen vergessen hat, dass sie nicht mehr Familienministerin ist".

Kinderbetreuung - eine Aufgabe der Kommunen

Ungefähr 600.000 alleinerziehende Frauen beziehen Hartz IV. Die meisten von ihnen stehen dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung. Etwa jede vierte Alleinerziehende lebt mit mindestens einem Kind unter drei Jahren in einem Haushalt - diese Mütter müssen nicht arbeiten gehen. Ein Job ist für sie laut Gesetz nicht zumutbar. Das gilt zugleich für diejenigen mit älteren Kindern, sofern sie keine Betreuungseinrichtung haben.

Als nicht jobsuchend gilt auch, wer sich zum Beispiel weiterbildet. So bleiben 280.000 Hartz-IV-Empfängerinnen, die tatsächlich arbeitslos sind. Davon wiederum sind 41 Prozent schon länger als zwei Jahre ohne Stelle, obwohl nach den Erkenntnissen der BA - und anders als es die Ministerin zu wissen meint - die Qualifikation der arbeitslosen Alleinerziehenden "nicht nennenswert" von der aller Hartz-IV-Empfänger abweicht.

Ein Großteil dieser tatsächlich arbeitslosen Alleinerziehenden sind Verkäuferinnen, Putzfrauen oder Köchinnen - häufig mit unregelmäßigen Arbeitszeiten. Die Öffnungszeiten in den Kitas sind jedoch oft so begrenzt, dass die Frauen nicht wie von potentiellen Arbeitgebern gewünscht samstags, abends oder sehr früh am Morgen arbeiten können. Daran aber könne die Bundesagentur nichts ändern, sagt das Vorstandsmitglied der BA, Heinrich Alt. "Für die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen sind die Kommunen zuständig." Und deren finanzielle Mittel sind begrenzt.

Begünstigt vom Sozialrecht

Alt weist deshalb darauf hin, dass die öffentliche Hand viel Geld mit Unterhaltsvorschüssen verliert. Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhalt. Doch viele Väter zahlen nicht, weil sie selbst nichts haben, sich arm rechnen oder untergetaucht sind. Bund, Länder und Kommunen strecken deshalb gut eine Milliarde Euro im Jahr an Unterhaltsvorschüssen vor, von denen die amtlichen Alimente-Jäger nur 15 bis 30 Prozent eintreiben können. "Vielleicht könnte man von anderen Ländern lernen, die zum Teil drastische Methoden einsetzen, um das Geld von den Vätern zurückzubekommen", sagt Alt. Damit ließen sich dann Kinderbetreuungsplätze finanzieren. Diskussionen über rabiatere Formen der Geldeintreibung - von der Parkkralle, dem Führerscheinentzug bis zum Unterhaltsregister für säumige Väter - gab es immer wieder. Durchsetzen lässt sich so etwas in Deutschland wohl kaum.

Hinzu kommt ein ganz anderes Problem: Der Anreiz für alleinerziehende Hartz-IV-Bezieher, eine Stelle anzunehmen, ist nicht immer hoch. Häufig ist es finanziell vorteilhafter, meist auf 400-Euro-Basis ein paar Stunden zu arbeiten: So ergänzt jede dritte dieser Hilfebedürftigen Hartz IV mit einem Erwerbseinkommen.

Außerdem werden sie vom Sozialrecht begünstigt: Diejenigen mit einem Kind unter sieben Jahren erhalten einen "Mehrbedarf" von 129 Euro zum Hartz-IV-Satz von 359 Euro. Beim Einführen dieser Regelung 1985 geschah dies unter anderem mit dem Hinweis, Alleinerziehende hätten "keine ausreichende Zeit zum Preisvergleich" und müssten "die nächstgelegene Einkaufsmöglichkeit nutzen". Von so viel staatlicher Fürsorge können Mütter mit einem richtigen Job wohl nur träumen.

Leser empfehlen 

(SZ vom 20.04.2010/tob)