Vom Vorstand direkt in den Aufsichtsrat? Beliebige Gehaltsvermehrung? Das soll es nach dem Willen der Unionsparteien künftig nicht mehr geben.
Die CDU plant schärfere Regeln für Manager. Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, erläutert im Interview mit sueddeutsche.de die wichtigsten Änderungen.
Wolfgang Bosbach: "Es darf nicht sein, dass ein Aufsichtsrat Vorgänge überwacht, die er selbst zuvor als Vorstand angeordnet hat." (© Foto: AP)
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sueddeutsche.de: Die CDU/CSU-Fraktion wird neue Regeln für Manager und Aufsichtsräte festklopfen. Haben die Unternehmensführungen noch zu viel Freiheit?
Wolfgang Bosbach: Es geht uns nicht um die Beschneidung unternehmerischer Freiheit, sondern um die Vermeidung von falschen Anreizen, mehr Transparenz und eine erhöhte Sorgfalt bei unternehmerischer Tätigkeit.
sueddeutsche.de: Sie wollen, dass Unternehmensvorstände erst nach einer Wartezeit von drei Jahren in den Aufsichtsrat ihrer Firma einziehen können. Verprellen Sie damit nicht viele Familienunternehmen?
Bosbach: Wenn wir für Familien-AGs keine Ausnahme machen würden - ja! Deshalb sollten wir differenzieren zwischen kapitalmarktorientierten Publikumsgesellschaften und sogenannte Familien-AGs, bei denen sich die Aktien komplett oder weit überwiegend in Familienbesitz befinden. Würde auch dort die Dreijahresfrist gelten, würde dies die Weitergabe der unternehmerischen Verantwortung in die nächste Generation sicherlich erschweren.
sueddeutsche.de: Drei Jahre sind eine lange Zeit. Wer mag da den alten Vorstand wieder aus dem Ruhestand zurückholen?
Bosbach: Entscheidend ist nicht die Frist, denkbar wären auch zwei oder vier Jahre, entscheidend ist das Prinzip. Beim nahtlosen Übergang lässt es sich gar nicht vermeiden, dass ein Aufsichtsrat auch solche Vorgänge zu überwachen und zu beurteilen hat, für die er noch vor kurzer Zeit persönlich verantwortlich war. Das wäre dann eine Art Selbstkontrolle. Die wird im Zweifel nicht besonders intensiv und kritisch sein, sondern eher wohlwollend.
sueddeutsche.de: Daneben sollen die Aktionäre mehr Rechte bekommen. Sie sollen auf Hauptversammlungen formell ihr Missfallen ausdrücken dürfen, wenn sie denken, dass der Vorstand zu viel verdient. Ist das ein symbolischer Akt oder hat er rechtliche Konsequenzen?
Bosbach: Die Hauptversammlung soll zwar nicht das Recht erhalten, Verträge auszuhebeln, die der Aufsichtsrat mit dem Vorstand abgeschlossen hat, aber er soll formell sein Misstrauen zum Ausdruck bringen können, wenn er mit der Vergütungsstruktur nicht einverstanden ist, zum Beispiel mit dem Verhältnis von fixen und variablen Vergütungsbestandteilen oder mit der Höhe und Ausgestaltung von Ruhestandsbezügen. Zugegebenermaßen ein eher symbolischer Akt, aber kein bedeutungsloser, denn der Aufsichtsrat wird das Votum der Eigentümer sicherlich nicht regungslos ad acta legen.
sueddeutsche.de: Dennoch bleibt er ohne bindende Konsequenzen ...
Bosbach: Die Aktionäre sollen informiert werden und etwaiger Kritik auch Ausdruck verleihen können. Darum geht es im Kern. Und den Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich vor die Hauptversammlung stellt und sagt: "Habe ich zur Kenntnis genommen, interessiert mich aber nicht!" möchte ich erst einmal sehen.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Manager zum verantwortlichen Handeln angehalten werden sollen.
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Das die Praxis,vom Vorstand in den Aufsichtsrat,seit Jahr und Tag kritisiert wird,ist nicht neu. Das es jezt in der Kriese auf die Tagesordnung kommt,ueberrascht doch,es war das grosse Tabu der Deutschen Wirtschaft. Das diese Praxis mit dazu fuehrte das wir in die Kriese gerutscht sind,ein neuer Vorstand konnte bis dato nicht gegen die Fehlentscheidungendes alten Vorstandes vorgehen. Der wurde vom Aufsichtsrat blockiert,sowie kritische Vorstaende auf dessen Druck,keine Vertragsverlaengerungen bekamen. So sind viele Fehlentscheidungen entstanden,jeder der diese Misstaende aufgriff,wurde in der Oeffentlichkeit abgekanzelt,es wir hoechste Zeit diesen alten Zopf abzuschaffen.
Selten einen größeren Unsinn als Erklärung für völlig sinnbefreite Regelungen gehört. Diese Regelverschärfungen sind ungefähr so scharf wie die Oberfläche einer Kugel. Daß die SZ da nicht nachhakt bei solchen Antworten kann ich mir nur mit einer angedrohten Verweigerung der Freigabe zur Veröffentlichung erklären.
Sieht so Bosbachs Welt aus:
- Der ausscheidende Vorstand im Familienunternehmen ist ohne Aufsichtsratsposten plötzlich völlig abgeschnitten vom Informationsfluß über das Tun des scheinbar ahnungslosen und vertrauensunwürdigen Sohnemanns, den er selbst als Nachfolger "bestimmt" hat?
- Das Mißfallen können die Aktionäre doch jetzt schon zum Ausdruck bringen. Warum sollte denn ein Aufsichtsratsvorsitzender sagen: "Habe ich zur Kenntnis genommen, interessiert mich aber nicht!"? Ein einfaches "Habe ich zur Kenntnis genommen", wie heutzutage ja auch in der Politik üblich, reicht doch dann immer noch.
- "Es darf nicht sein, dass ein Aufsichtsrat Vorgänge überwacht, die er selbst zuvor als Vorstand angeordnet hat." (und vom vorherigen Aufsichtsrat überwacht wurden !!) Der Exvorstand entscheidet wohl für den gesamten Aufsichtsrat? Da kommt eine Aufsichtsratsverkleinerung ja zu pass. Das weit größere Problem, daß im Aufsichtsrat "Überwachungsabnicker" sitzen, die mit völliger Ahnungslosigkeit gesegnet sind (z.B. Politikruhe- und unruheständler) löst das überhaupt nicht.
- Warum sollte man eigentlich eine persönliche Directors-and-Officers-Versicherung nicht auch privat abschliessen können? Um die Höhe der Versicherungsprämie werden einfach (begründeterweise) die Bezüge erhöht. Dann ist es wieder vorbei mit der persönlichen Vermögenshaftung und steuerlich abzugsfähig ist sie vermutlich auch.
- Je kleiner der Aufsichtsrat, um so besser lassen sich Fehler vertuschen.
ist doch schon Wahlkampf?
Sie halten uns, den Urnenpöbel (Georg Schramm), wohl schon für völlig verblödet, oder?
Ich darf Ihnen versichern: NEIN, sind wir nicht! Aber Sie dürfen es sich gerne weiterhin in Ihren Spruchblasen behaglich machen - jedenfalls bis zum 27. September!
Mit diesem Wahlblödsinn, der jetzt auf uns zukommt, sollte man sich gar nicht erst befassen.
An ihren Taten soll ihr sie messen - bitte nicht an ihren Wahlversprechungen!
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