Interview: Hans v. d. Hagen

Vom Vorstand direkt in den Aufsichtsrat? Beliebige Gehaltsvermehrung? Das soll es nach dem Willen der Unionsparteien künftig nicht mehr geben.

Die CDU plant schärfere Regeln für Manager. Wolfgang Bosbach, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, erläutert im Interview mit sueddeutsche.de die wichtigsten Änderungen.

Wolfgang Bosbach, Foto: AP

Wolfgang Bosbach: "Es darf nicht sein, dass ein Aufsichtsrat Vorgänge überwacht, die er selbst zuvor als Vorstand angeordnet hat." (© Foto: AP)

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sueddeutsche.de: Die CDU/CSU-Fraktion wird neue Regeln für Manager und Aufsichtsräte festklopfen. Haben die Unternehmensführungen noch zu viel Freiheit?

Wolfgang Bosbach: Es geht uns nicht um die Beschneidung unternehmerischer Freiheit, sondern um die Vermeidung von falschen Anreizen, mehr Transparenz und eine erhöhte Sorgfalt bei unternehmerischer Tätigkeit.

sueddeutsche.de: Sie wollen, dass Unternehmensvorstände erst nach einer Wartezeit von drei Jahren in den Aufsichtsrat ihrer Firma einziehen können. Verprellen Sie damit nicht viele Familienunternehmen?

Bosbach: Wenn wir für Familien-AGs keine Ausnahme machen würden - ja! Deshalb sollten wir differenzieren zwischen kapitalmarktorientierten Publikumsgesellschaften und sogenannte Familien-AGs, bei denen sich die Aktien komplett oder weit überwiegend in Familienbesitz befinden. Würde auch dort die Dreijahresfrist gelten, würde dies die Weitergabe der unternehmerischen Verantwortung in die nächste Generation sicherlich erschweren.

sueddeutsche.de: Drei Jahre sind eine lange Zeit. Wer mag da den alten Vorstand wieder aus dem Ruhestand zurückholen?

Bosbach: Entscheidend ist nicht die Frist, denkbar wären auch zwei oder vier Jahre, entscheidend ist das Prinzip. Beim nahtlosen Übergang lässt es sich gar nicht vermeiden, dass ein Aufsichtsrat auch solche Vorgänge zu überwachen und zu beurteilen hat, für die er noch vor kurzer Zeit persönlich verantwortlich war. Das wäre dann eine Art Selbstkontrolle. Die wird im Zweifel nicht besonders intensiv und kritisch sein, sondern eher wohlwollend.

sueddeutsche.de: Daneben sollen die Aktionäre mehr Rechte bekommen. Sie sollen auf Hauptversammlungen formell ihr Missfallen ausdrücken dürfen, wenn sie denken, dass der Vorstand zu viel verdient. Ist das ein symbolischer Akt oder hat er rechtliche Konsequenzen?

Bosbach: Die Hauptversammlung soll zwar nicht das Recht erhalten, Verträge auszuhebeln, die der Aufsichtsrat mit dem Vorstand abgeschlossen hat, aber er soll formell sein Misstrauen zum Ausdruck bringen können, wenn er mit der Vergütungsstruktur nicht einverstanden ist, zum Beispiel mit dem Verhältnis von fixen und variablen Vergütungsbestandteilen oder mit der Höhe und Ausgestaltung von Ruhestandsbezügen. Zugegebenermaßen ein eher symbolischer Akt, aber kein bedeutungsloser, denn der Aufsichtsrat wird das Votum der Eigentümer sicherlich nicht regungslos ad acta legen.

sueddeutsche.de: Dennoch bleibt er ohne bindende Konsequenzen ...

Bosbach: Die Aktionäre sollen informiert werden und etwaiger Kritik auch Ausdruck verleihen können. Darum geht es im Kern. Und den Aufsichtsratsvorsitzenden, der sich vor die Hauptversammlung stellt und sagt: "Habe ich zur Kenntnis genommen, interessiert mich aber nicht!" möchte ich erst einmal sehen.

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie Manager zum verantwortlichen Handeln angehalten werden sollen.

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