Um die Zukunft der Jobcenter wurde heftig gestritten, nun gibt es eine Einigung: Die Ministerpräsidenten der Union und die Fraktionsspitze streben eine Änderung des Grundgesetzes an.
Die Union hat im Streit um die Reform der Jobcenter überraschend schnell eine Grundsatzeinigung erzielt. Man habe sich darauf verständigt, möglichst bald mit der SPD über eine Änderung des Grundgesetzes zu verhandeln, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Sonntagabend in Berlin. "Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen", sagte die Ministerin. Die Ministerpräsidenten der Union hatten zuvor mit der Unions-Fraktionsspitze mehr als zwei Stunden über eine Lösung des Konflikts beraten.
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Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regierung aufgefordert, bis Ende 2010 die 346 Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (Argen) neu zu ordnen. (© Foto: AP)
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Die Lage konnte vor dem Treffen im Arbeitsministerium komplizierter nicht sein: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende 2010 die 346 Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften (Argen) neu zu ordnen. Dort betreuen Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam etwa 6,5 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Diese Form der "Mischverwaltung" halten die Verfassungsrichter jedoch für intransparent.
Im Video: Die Union will nun doch die vom Verfassungsgericht verlangte Neuordnung der Jobcenter über eine Grundgesetzänderung regeln.
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Von der Leyen wollte deshalb die Jobcenter wieder in zwei Behörden aufspalten, aber eine freiwillige Kooperation unter einem Dach ermöglichen. Dagegen sperrten sich die Länder. Ihr Wortführer ist Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU). Er sprach sich dafür aus, das Grundgesetz zu ändern, um das Betreuungssystem aus einer Hand zu erhalten. Unmittelbar vor dem Treffen bekundeten auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff sowie seine Amtskollegen aus Baden-Württemberg und dem Saarland, Günther Oettinger und Peter Müller, dass sie Kochs Vorschlag unterstützen. In der Fraktionsspitze gab es dagegen große Vorbehalte. Fraktionschef Volker Kauder hatte argumentiert, die Bundesregierung könne ein Verfassungsgerichtsurteil nicht mit einer Grundgesetzänderung umsetzen.
Durchbruch beim Thema Optionskommunen
Mit der nun erzielten Einigung können Arbeitsagenturen und Kommunen weiter gemeinsam die Langzeitarbeitslosen betreuen, sofern die SPD einer Grundgesetzänderung zustimmt. Dafür zeigte sich SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier offen. Für eine Grundgesetzänderung sind im Bundestag und im Bundesrat Zweidrittel-Mehrheiten nötig. Von der Leyen kündigte noch am Abend an, mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und mit Steinmeier einen Gesprächstermin zu vereinbaren. In der großen Koalition war eine Grundgesetzänderung am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert.
Bei dem Treffen gelang auch ein Durchbruch bei den sogenannten Optionskommunen. Bislang durften 63 Kreise und sechs Städte die Hartz-IV-Empfänger in Eigenregie betreuen - mehr aber nicht. Künftig sollen die Kommunen dagegen frei wählen können, ob sie dies so wie die 69 anderen allein tun oder mit der jeweiligen Arbeitsagentur zusammenarbeiten wollen. Der sächsische Ministerpräsident Stanislav Tillich sagte, man wolle hier "durchaus einen Wettbewerb zulassen". Die Regierungschefs hätten aber akzeptiert, dass es eine "Aufsicht über die verwendeten Gelder geben muss".
Gut 170 Landkreise hatten zuvor erklärt, ebenfalls eine Optionskommune werden zu wollen. Hier muss sich die Bundesregierung ebenfalls mit den Sozialdemokraten einigen. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil hatte bereits angeboten, über eine "moderate Erweiterung" mit sich reden zu lassen.
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach sich am Wochenende dafür aus, dass Städte und Landkreise Langzeitarbeitslose weitgehend in eigener Verantwortung betreuen können. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, ist hingegen davon überzeugt, dass die Jobcenter den rein kommunalen Ämtern überlegen sind: Die Vermittlungsmöglichkeiten einer Kommune endete an den Kreisgrenzen. Auch eine Kooperation unter den Landkreisen könne das überregionale Netz der Arbeitsagenturen nicht ersetzen. "Die Arbeitsmärkte sind ja längst mindestens europäisch", sagte Weise der Nachrichtenagentur dpa.
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(SZ vom 08.02.2010/dmo/tob)
Machtkampf in der Linken
Koch: "Wir müssen eine Grundgesetzänderung schaffen".
Jobcenter
Koch: Probleme allesamt lösbar
Bei der anstehenden Reform der Jobcenter zeichnet sich eine Lösung ab: Am Sonntagabend hatten sich die Unions-Ministerpräsidenten mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Unionsfraktionschef Volker Kauder auf eine Grundgesetzänderung verständigt. Im Kern geht es darum, dass die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von Bundesagentur und Kommune - wie bisher - in einer Art Mischverwaltung aus einer Hand fortgeführt werden kann. Diese Praxis hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2007 für verfassungswidrig erklärt.
http://www.cdu.de/portal2009/26423_29987.htm
Grundgesetzänderung schon beschlossene Sache.
Da ist doch etwas im Argen.
"Wir werden die Jobcenter jetzt verfassungsfest machen", sagte die Ministerin.
HaHa hat den Deutschland eine Verfassung?
Dieses H-IV Gesetz wurde von Lobbyisten der Wirtschaft erarbeitet und logischerweise von einer Volkspartei (SPD)für gut befunden alleine das war schon ein Skandal.
Dann der Betrug an den Arbeitslosen, Peter Hartz kritisierte damals Hartz IV.
Es sei "ein großer Fehler, ein Betrug, wenn sie so wollen, an denen, die jahrelang Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben".
Wo in welche stinkenden Löcher ist dieses Geld versickert?
Das Harz IV ein Betrug ist, ist dem der in dieser Spirale sich befindet schon längst klar.
Das Harz IV auch Regelmäßig durch die regierenden Politikern ständig zum Negativen verändert wird, mit verschärften Auflagen Schikanen ist auch offensichtlich.
Ein weiterer Fehler sei, dass die Zuständigkeit für die Betreuung der Arbeitslosen teilweise nicht mehr bei der Bundesagentur für Arbeit liege.
Ich finde jetzt ist endlich mal Schluss mit Lustig Verehrte Frau von der Leyen sie Wissen genau das es immer weniger Arbeit in der Zukunft geben wird, die Wirtschaftslobbyisten flüstern Ihnen das bestimmt auch jeden Tag in Ihre Ohren.
Verehrte Frau von der Leyen kennen Sie das GRUNDGESETZ?
DAS BETRÜGERISCHE HARZ IV MUSS WEG JEDER HAT DAS RECHT, AUCH OHNE ARBEIT IN WÜRDE ZU LEBEN!!
Nachtrag:
Hartz hob damals hervor, dass die von ihm geleitete Kommission zur Reform des Arbeitsmarkts dies 2002 nicht so vorgeschlagen habe. Schuld daran, "dass nicht überall, wo Hartz draufsteht, Hartz drin ist", seien die unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat, Widerstände in der SPD-Fraktion sowie im Bundesarbeitsministerium gewesen, sagte Hartz weiter. Der Ex-Manager beklagte, er sei "zum Buhmann der Nation geworden", weil die Politik damals die Vorschläge der Kommission nicht eins zu eins umgesetzt habe.
Unsere Gesetze sind scheixxe. Da wären wir ja schön blöd, wenn wir die Gesetze änderten, da ändern wir doch lieber gleich das GG.
Wer länger als 1 Jahr arbeitslos ist, hat mit Hartz4 kein Recht mehr, in den "ersten" Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Nach nur einem Jahr ist jede berufliche Qualifikation, in die meist etliche Jahre und viel Geld investiert wurde, nichts mehr wert. Was jemand vor dieser willkürlich gezogenen Jahresgrenze erreicht hatte spielt keine Rolle.
Hier scheinen die Maßstäbe der Industrie durch diese Lobbygesetzgebung durch. Dieser Maßstab wurde zum Maßstab für alle gemacht.
Die Hartz4-Gesetze sind menschenverachtend, menschenunwürdig und aus sich heraus gegen den Geist unserer Verfassung und gegen unser Menschenbild gerichtet.
Es findet eine Diskriminierung von Menschen statt. Von der Industrie gewollt und von der Politik befördert.
Das Diskriminierungsmerkmal ist diesmal nicht die Hautfarbe, nicht die Zugehörigkeit zu einer Rasse und nicht die Religion, es ist einfach nur ein Zeitraum von einem Jahr.
Dieser Diskriminierung wird auch auf Verwaltungsebene durch unterschiedliche Vermittlungskanäle und Vermittlungsziele Rechnung getragen.
Die gesamte Hartz4-Gesetzgebung muß weg.
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