95 Gramm wiegt eine Tafel Schokolade, ein Karton Milch enthält 900 Milliliter: Der Wegfall fixer Verpackungsgrößen verwirrt die Kunden - und die Händler tragen ihren Teil zum Chaos bei.
Eine Tafel Schokolade wiegt 100 Gramm. Darauf konnte man sich verlassen, schließlich war das schon immer so. War. Denn seit Mitte April ist Schluss mit der verlässlichen Ordnung. Eine EU-Richtlinie, die die bis dato einheitlichen Vorschriften für Verpackungsgrößen aufhob, wurde in nationales Recht umgewandelt.
1,39 Euro kostet diese Packung Eier-Spaghetti. Der Kilopreis auf dem Preisschild ist gerade einmal drei Millimeter groß. (gesehen bei Edeka am 3. April 2009) (© Foto: Verbraucherzentrale Hamburg)
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Seitdem herrscht in Deutschlands Supermarktregalen eine fast schon anarchische Beliebigkeit. Manchmal wiegt eine Tafel Schokolade nur noch 95 Gramm, plötzlich gibt es Kartons mit 900 Millilitern Milch. Viele Unternehmen haben die Freiheiten bereits genutzt und ihre Verpackungen angepasst. Philadelphia Frischkäse beispielsweise gibt es jetzt in einer 175-Gramm-Packung. Früher waren es 200 Gramm. Ein Beutel Milford Früchtetee wiegt nur noch 2,5 statt drei Gramm. Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen, betrifft Hundefutter genauso wie Marmelade oder Seife.
Die Verbraucher sind verwirrt. "Die Preise verschiedener Produkte miteinander zu vergleichen, ist durch die neuen Verpackungsgrößen sehr kompliziert geworden", klagt Silke Schwartau, Leiterin der Abteilung für Ernährungsberatung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Helfen soll in diesen Fällen der sogenannte Grundpreis, eine einheitliche Preisangabe für ein Kilogramm oder ein Liter des Produktes. Damit sollen Packungen mit unterschiedlichen Füllmengen wieder vergleichbar werden.
Eigentlich schreibt der Gesetzgeber die Angabe der Grundpreise an den Regalen und in Werbeanzeigen zwingend vor. Doch vielen Supermärkten ist das ziemlich egal. "Entweder sind die Angaben gar nicht vorhanden oder viel zu klein", hat Schwartau festgestellt. Gerade für ältere Menschen sei das oft ein Problem. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob es sich um große Ketten oder den kleinen Laden um die Ecke handle. "Verstöße gegen diese Regeln gibt es fast überall."
Ähnliches hat auch Carolin Uhrig von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beobachtet. "Wir bekommen sehr viele Hinweise auf eine unzureichende Preisauszeichnung", sagt die Juristin. Dabei ginge es nicht nur um fehlende Grundpreise am Supermarktregal. "Auch in Werbeprospekten ist es häufig so, dass die Angaben sehr klein und kaum zu erkennen sind." Auf dem Internetportal www.vz-nrw.de/grundpreis haben die Verbraucherschützer zahlreiche Beispiele gesammelt und mit Fotos belegt. Kunden, die sich über zu kleine Grundpreise ärgern, können dort auch entsprechende Verstöße der Einzelhandelsketten melden. Die Verbraucherschützer gehen den Verstößen nach und prangern sie gegebenenfalls an.
Diverse Ausnahmen
Das aber reicht Ernährungsexpertin Schwartau nicht. Sie sieht die Politik in der Verantwortung. "In anderen Ländern wie Norwegen ist es ziemlich exakt geregelt, wie groß der Grundpreis sein muss und wo er zu stehen hat", sagt die Hamburger Verbraucherschützerin. In Deutschland seien die Vorgaben zu ungenau. Der Grundpreis sei "in unmittelbarer Nähe des Endpreises" anzugeben und "leicht erkennbar, deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar" zu machen, heißt es in der Preisangabenverordnung (PAngV). Was das im konkreten Fall heißt, stehe dort allerdings nicht, sagt Expertin Schwartau: "Hier gibt es großen Handlungsbedarf ."
Hinzu kommt, dass das jetzige Gesetz zur Grundpreisauszeichnung diverse Ausnahmen vorsieht. So sind beispielsweise Produkte, die nicht nach Volumen oder Gewicht, sondern wie beispielsweise Toilettenpapier nach Stückzahl abgepackt sind, von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Auch für Wasch- und Reinigungsmittel gelten Ausnahmen. "Eine Grundpreisangabe wäre hier ungeeignet, da das Gewicht nichts über die Ergiebigkeit aussagt", erklärt der Münchner Rechtsanwalt Max-Lion Keller, der einen Leitfaden zur Grundpreiskennzeichnung verfasst hat. "Das würde einer umweltgerechten Handhabung entgegenwirken."
Bei Kosmetik und Parfums kann ebenfalls auf die einheitliche Preisbezeichnung verzichtet werden. Die Gründe dafür kennt allein der Gesetzgeber. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium wollte sich allerdings zu dem Sachverhalt erst einmal nicht äußern.
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(SZ vom 03.11.2009/tob)
Das erinnert mich an den Witz wo ein Mann(EU Kommissar) zum Schreiner kommt und eine Kiste gebaut haben will.
1cm mal 1cm mal 30 m denn er will einen Gartenschlauch verschicken!
Die Packungsgrößen werden zu Betrug des Verbrauchers genutzt!
Das war das scheidender SPD EU Kommissar G.Verheugen`s Abschiedsgeschenk und seine Empfehlung an die Industrie.
Man muss halt sehen wo man bleibt.
@unleashed
Ganz meine Meinung! Es ist keinem Verbraucher zuzumuten, Verpackungsbeschriftungen zu lesen. Und Verpackungsgrößen, die Kopfrechnen erfordern, sollten grade bei uns Deutschen mit unserer speziellen jüngeren Geschichte einen Aufschrei der Empörung und den Aufstand der Anständigen ausbrechen lassen.
Ich schlage ein Ampelsystem vor: Grün für "billig", rot für "teuer". Nur so kann der Verbraucher vor kriminellen Machenschaften skrupelloser Unternehmer geschützt werden, die die gleiche Sache zu unterschiedlichen Preisen anbieten.
ja, wem nützt diese Verschleierungsmethode?
Dem Verbraucher?
EU-Richtlinie ist für mich mittlerweile ein Synonym für praxisfremde, bürokratische, unnütze, verbraucherfeindliche und oft genug geradezu haarsträubende Paragraphen.
Und ich habe den nicht unbegründeten Verdacht, dass diese winkeladvokatorischen Schachzüge aus den Think-Tanks der Gross-Lobbyisten stammen. Meines Erachtens machen sich die Umsetzer dieser Richtlinien der Korruption schuldig.
DW
Die EU macht alles, um die Verbraucher abzuzocken und die Reichen reicher zu machen:
Glühbirnenverbot. Folge: Statt in Europa hergestellter Glühbirnen für 1-2 Euro mit 1-2 Jahren Brenndauer müssen wir nun Leuchtstoffröhren chinesischer Herstellung kaufen, die ca. 6 Euro kosten und nach meiner persönlichen leidvollen Erfahrung nach 2-3 Wochen ihren Geist aufgegeben. Außerdem verschlingt die Herstellung der Leuchtstoffröhren und ihr Transport nach Europa viel mehr Energie als sie gegenüber der Glühbirne einsparen.
Für die Hersteller und Händler aber natürlich ein Bombengeschäft: in China billigst herstellen lassen, in Deutschland teuer verkaufen und schnellen Nachkauf einkalkulieren. Alternative: keine. Und die reichen Manager und Aktionäre reiben sich die Hände.
Die Arbeitsplätze in Frankreich sind nun weg.
EU-Richtlinie, die die bis dato einheitlichen Vorschriften für Verpackungsgrößen aufhebt. Folge: ein wunderbarer Freibrief für die Handelsketten, den Verbraucher abzuzocken. Verwirrende Beschriftung zwingt den Verbraucher de facto, bei jedem Artikel mit dem Taschenrechner nachzurechnen. Da das aber wohl die wenigsten machen, kann man wunderbar den Preis klammheimlich erhöhen indem man die Packung auf ein krummes Gewicht (z.B. 55,5 g) verkleinert. Die Angabe des Kilopreises ist dann auch nicht sehr hilfreich. Der Verbraucher muss dauernd Dreisatz rechnen: altes Gewicht zu altem Preis zu neuem Gewicht mit neuem Preis, und dann noch die Gewichte und Preise verschiedener Marken und Händler vergleichen, die sich dann auch noch von Zeit zu Zeit ändern.
Die Verwirrung des Verbrauchers wird damit genauso komplett wie bei den Handytarifen.
Aber das ist Absicht und erhöht den Profit. Die reichen Manager und Aktionäre der Handelsketten reiben sich die Hände. Die Aldi-Brüder und der Lidl-Besitzer (Gesamtvermögen dieser drei reichsten Deutschen: 44,1 Milliarden Euro !) werden von der EU auf unsere Kosten noch reicher gemacht.
Dann wird noch die Europäische Bildungslandschaft durch den Bologna-Wahnsinn zerstört, Kreuze durch die EU verboten usw. usw.
Deutschland sollte endlich aufhören, sich dem Diktat der Eurokraten aus dem inkompetenten und korrupten, teuer von uns bezahlten Elefantenfriedhof politische EU zu unterwerfen !
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