Die Klage eines Telekom-Aktionärs wegen der milliardenschweren Ersteigerung von UMTS-Lizenzen im Jahr 2000 ist endgültig vom Tisch.

Wie bereits die Vorinstanzen wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland am Montag ab.

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Der Aktionär hatte geltend gemacht, die Bundesrepublik als Mehrheitsgesellschafter der Telekom habe das Unternehmen zu dem Bieterwettstreit veranlasst. Der Preis von 8,5 Milliarden Euro sei überteuert gewesen. Die Bundesregierung habe von diesen Einnahmen profitiert.

Der BGH stellte nun fest, dass diese Summe dem damaligen Marktpreis entsprochen habe. Auch die Konkurrenten Vodafone, O2 und E-Plus hätten UMTS-Lizenzen zu vergleichbaren Preisen ersteigert, obwohl sie gesellschaftsrechtlich nicht von der Bundesrepublik abhängig waren.

Zum damaligen Zeitpunkt habe die Teilnahme an der Versteigerung der wirtschaftlichen Vernunft entsprochen.

Auf 50.000 Euro gepocht

Der Kläger hatte 50.000 Euro Schadenersatz verlangt. Im Falle seines Sieges vor Gericht hätte die Telekom sämtliche aus dem UMTS-Erwerb entstandenen finanziellen Schäden gegen den Bund einklagen können, wie der Anwalt des Klägers erläuterte. Nach seinen Angaben in den Vorinstanzen belaufen sich diese Schäden auf mehrere Milliarden Euro.

Der zur Telekom gehörende Branchenriese T-Mobile hatte nach der 14-tägigen Auktion zwei Mobilfunkpakete für 8,47 Milliarden Euro ersteigert und damit den höchsten Preis für die Benutzung der neuen Technologie bezahlt. UMTS ermöglichte es, ab 2002 Mobilfunkdienste mit bis zu 200 Mal höheren Übertragungsgeschwindigkeiten anzubieten.

2000/2001 wurden die Lizenzen in 18 europäischen Ländern entweder versteigert oder von den Regierungen vergeben.

(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof II ZR 124/06)

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(Reuters/AP/mel/hgn)