Umstrittene Windkraft-Firma:Prokon entschuldigt sich und bettelt weiter

Windkraftanlage im Bodennebel

Eine Windkraftanlage im Bodennebel bei Istha in Hessen (Symbolbild)

(Foto: dpa)

Die Windkraft-Firma Prokon hatte Anleger in einem aggressiven Brief "gebeten", ihr Geld trotz massiver Zweifel im Unternehmen zu lassen. Manche fühlten sich unter Druck gesetzt, die Verbraucherzentrale griff ein. Jetzt gibt sich Firmenchef Rodbertus plötzlich kleinlaut. Auszahlen will er aber nicht.

Die von Insolvenz bedrohte Windanlagen-Firma Prokon hat sich bei ihren Anlegern entschuldigt und erstmals eigene Fehler eingeräumt. "Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10. Januar 2014 angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten", heißt es in einem Schreiben des Geschäftsführenden Gesellschafters Carsten Rodbertus auf der Internetseite des Unternehmens.

Prokon verspricht Anlegern bis zu acht Prozent Zinsen mit Anlagen in stark geförderte Zweige der Energiewirtschaft. Die Firma will mit Windparks, Biomasse und Biosprit Geld verdienen. Anleger haben Prokon ihr Geld über sogenannte Genussscheine anvertraut. Sie haben deshalb kein Mitspracherecht - und könnten im Fall einer Insolvenz kein Geld zurückbekommen, da sie als nachrangige Gläubiger behandelt werden.

In dem Schreiben von vergangener Woche hatte Rodbertus Besitzer von Genussrechten an der Firma vor einer drohenden Pleite gewarnt, sollten sie ihre Anteile kündigen. Daraufhin kündigten Anleger Verträge im Wert von mehr als 70 Millionen Euro. Auszahlen will Prokon das Geld aber nicht, schreibt Rodbertus nun: "Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen."

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte wegen des ersten Schreibens schon eine einstweilige Verfügung gegen Prokon beantragt. Es dürfe nicht unnötig mit der Angst der Verbraucher gespielt werden, die bei Prokon investiert haben. Auf sie werde durch die gesamte Aufmachung des Schreibens und die Gestaltung der Rückantwort in unzulässiger Weise Druck ausgeübt, begründeten die Verbraucherschützer ihren Antrag.

In dem Brief vom 10. Januar hieß es, Anleger sollten ihr Geld auf keinen Fall abziehen: Sie sollten stattdessen versichern, 95 Prozent des Genussrechtskapitals im Unternehmen zu lassen, sonst müsse die Firma in Insolvenz. In dem kritisierten Schreiben hieß es:

"Lassen Sie nicht zu, dass es zu einer Planinsolvenz kommt! Lassen Sie nicht zu, dass sich Heuschrecken und Energiekonzerne für wenig Geld ein Vorzeigeunternehmen mit im Kapitalmarkt einmaliger, fairer Philosophie unter den Nagel reißen!"

Der Brief sollte Anlegern auch ein schlechtes Gewissen machen - er wies auf die Arbeitsplätze hin, die auf dem Spiel standen. Prokons Kritiker sind der Meinung, dass nicht Anleger schuld seien an der Schieflage der Firma, sondern das Management, dass die Gewinne nicht ausschütten könne, mit denen es geworben hatte. Auch wenn sich die Firma nun entschuldigt hat: Das Unternehmen will die Kunden nach wie vor davon abhalten, Geld abzuziehen. Etwas höflicher heißt es nun: "Bitte denken Sie noch einmal darüber nach!"

In den vergangenen Monaten ist die Skepsis gewachsen, ob Prokon mit dem Bau und Betrieb von Windparks genug verdienen kann, um die hohen Zinsversprechen an die Investoren zu halten. Medienberichte und zuletzt eine Warnung von Stiftung Warentest brachten viele Investoren dazu, ihr Kapital abzuziehen. Das löst jetzt womöglich eine Kettenreaktion aus: Weil die Finanzlage vorher schon eng war, hat das Unternehmen nun Probleme, die zurückgeforderten Gelder zu erstatten: Je mehr Anleger ihr Geld abziehen, desto schlimmer wird die Lage. Unklar ist dagegen, inwieweit das Geschäftsmodell von Prokon schon vorher nicht funktioniert hat.

Prokon schreibt nun auch, dass Genussrechteinhaber doch keine Insolvenz fürchten müssten, wenn sie ihr Geld weiter der Firma hinterließen. Das Manager Magazin hat diese Aussage analysiert.

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