Umstrittene Patentierung:Die Neuerfindung des Brokkolis

Eine britische Firma will sich den Brokkoli patentieren lassen. Gelingt dies, könnten einige wenige Agrar- und Chemiekonzerne in Zukunft darüber entscheiden, was auf den Tisch kommt.

Varinia Bernau

Das umstrittene Verfahren ist so etwas wie ein Vaterschaftstest für den Brokkoli: Englische Forscher haben dabei die Gene der Pflanzen abgetastet und so, lange bevor es an die Ernte ging, bereits abschätzen können, wie hoch deren Gehalt an krebsvorbeugenden Stoffen einmal sein wird. Bei wildem Brokkoli ist dieser naturgemäß höher als beim Brokkoli aus dem Garten. Kreuzt man das Erbgut der Wildpflanze in die Zuchtpflanze ein, so folgerten die Forscher, hat man einen gesünderen Brokkoli.

Umstrittene Patentierung: Ein Patent auf Brokkoli? Umwelt- und Verbraucherschützer laufen dagegen Sturm.

Ein Patent auf Brokkoli? Umwelt- und Verbraucherschützer laufen dagegen Sturm.

(Foto: Bloomberg)

Für dieses Verfahren hat die Firma Plant Bioscience, ein kleines aus einer englischen Universität entstandenes Unternehmen, vor acht Jahren ein europäisches Patent erhalten. Zu unrecht, wie der Schweizer Chemiekonzern Syngenta und der französische Saatgutspezialist Limagrain einwenden: Der neuartige Brokkoli sei keine Erfindung, sondern das Ergebnis eines herkömmlichen Zuchtverfahrens.

Am Dienstag und Mittwoch kommt der Streit vor die höchste Instanz des Europäischen Patentamts - und bei Umweltverbänden, Landwirten und Politikern ist das Interesse daran immens. Denn verhandelt wird dort erstmals die grundsätzliche Frage, wie viel Erfindergeist in einem Zuchtverfahren stecken muss, damit ein Unternehmen sich dieses für 20 Jahre schützen lassen kann.

Konzerne bestimmen, was auf dem Teller landet

Davon hängt letztlich ab, wer auf das weltweit verfügbare Erbgut zugreift. Ein Patent soll ein Anreiz sein, sich auf das finanzielle Risiko der Forschung einzulassen. Die Konkurrenz darf eine Erfindung nur dann nutzen, wenn sie dafür eine Lizenzgebühr zahlt.

Derjenige, der Geld hat, tut sich allerdings leichter, Patente anzumelden und vor Gericht zu verteidigen. Dies birgt die Gefahr einer Monopolbildung: Im Fall von patentierten Zuchtverfahren könnten also wenige Konzerne in Zukunft kontrollieren, was auf den Tellern dieser Welt landet - und zu welchem Preis.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat bereits etwa 80 Patente auf konventionelle Zuchtverfahren erteilt. Das ist wenig - im Vergleich zu etwa 1220 patentierten Verfahren, die auf gentechnischen Veränderungen der Pflanzen basieren. Umwelt- und Verbraucherschützer warnen jedoch vor einer fatalen Weichenstellung: Sollte das EPA nun in höchster Instanz das Brokkoli-Patent bestätigen, wäre es in Zukunft leichter, Saatgut patentieren zu lassen.

Dies könnte es großen Anbietern noch leichter machen, kleinere zu verdrängen. In den vergangenen Jahren haben Chemiekonzerne bereits zahlreiche Züchter aufgekauft, so dass inzwischen etwa zehn Firmen zwei Drittel des weltweiten Saatgutmarkts in der Hand haben.

Polygamie statt Bigamie

Der größte in der Branche, Monsanto, wirft Landwirten in den USA immer wieder vor, beim Anbau Patentrechte des Konzerns zu verletzen: In unzähligen Gerichtsverfahren hat der Konzern mehr als 21 Millionen Dollar an Schadenersatz eingesammelt, heißt es in einer Studie des Center for Food Safety. Der amerikanische Bauernverband berichtet von mehreren Fällen, in denen Monsanto zunächst Saatgutanbieter übernommen, anschließend deren Sorten vom Markt genommen - und Landwirten dann sein Saatgut aufgedrückt hat. Und der Konzern greift auch nach dem europäischen Markt: Vor allem in den Niederlanden, wo es die meisten europäischen Gemüsezüchter gibt, hat Monsanto zuletzt zahlreiche kleinere Züchter aufgekauft.

Immer wieder steht das EPA in der Kritik, Patente zugunsten der Industrie zu gewähren. Denn die Unternehmen finanzieren die Behörde mit ihren Gebühren zur Anmeldung und Aufrechterhaltung der Patente. Das Amt betont stets, an geltende Gesetze gebunden zu sein.

Doch diese bieten einigen Spielraum: Nach einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 sind Patente auf Pflanzensorten wie einen besonderen Brokkoli zwar verboten, erlaubt aber sind Patente auf sortenübergreifende Erfindungen wie Gemüsepflanzen mit grünem Stiel und buschigem Ende. "Das ist so, als wenn ich die Bigamie verbiete, aber die Polygamie erlaube", sagt Christoph Then von der Expertengruppe Testbiotech.

Anfang Juli hat sich der Bundestag fraktionsübergreifend darauf geeinigt, in Brüssel auf eine Verschärfung der Biopatentrichtlinie zu drängen. Für eine Änderung aber müssten die Deutschen die Unterstützung der restlichen EU-Mitgliedsstaaten gewinnen. Das dürfte dauern: Denn bislang sind sich die zuständigen Ministerien hierzulande nicht einmal einig.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat zwar gefordert, die Reichweite des Patentschutzes in der Biotechnologie einzuschränken. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) aber gab sich zurückhaltend: Greenpeace-Vertreter berichten, ihnen gegenüber habe die Ministerin signalisiert, sie wolle, bevor es an eine Gesetzesänderung geht, erst einmal die Entscheidung des EPA abwarten. Diese wird frühestens in einigen Monaten erwartet.

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