Umfrage des Ifo-Instituts:Firmen wollen sich gegen Mindestlohn wehren

  • Die vom gesetzlichen Mindestlohn betroffenen Unternehmen planen Gegenmaßnahmen: Unter anderem will jeder dritte Gastronom und Hotelier seine Preise erhöhen.
  • Zum 1. Januar 2015 tritt der flächendeckende Mindestlohn in Deutschland in Kraft.

Personalabbau und kürzere Arbeitszeiten

Die meisten vom gesetzlichen Mindestlohn betroffenen Unternehmen wollen dem Ifo-Institut zufolge mit Gegenmaßnahmen reagieren - besonders im Gastgewerbe und in Ostdeutschland. Demnach wollen 26 Prozent ihre Preise anheben, teilten die Münchner Forscher mit, die im Rahmen der monatlichen Umfrage für den Ifo-Index 6300 Firmen befragt hatten.

23 Prozent dürften ihre Sonderzahlungen kürzen, 22 Prozent Personal abbauen. 18 Prozent der Firmen haben vor, die Arbeitszeiten zu kürzen, 16 Prozent wollen weniger investieren. "Meistens ist eine Kombination vorgesehen", erklärte das Ifo-Institut.

Die Reaktionen auf die neue Lohnuntergrenze von 8,50 Euro je Stunde fallen je nach Branche und Region sehr unterschiedlich aus. "Den Mindestlohn spüren in Deutschland vor allem die Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich sowie der Einzelhandel", sagten die Forscher. Da es in der Baubranche bereits einen Mindestlohn gebe, wäre diese bei der Befragung ausgeklammert worden.

Ostdeutsche Unternehmen besonders betroffen

Fast jeder dritte Gastronom und Hotelier will seine Preise anheben. Denn im Gastgewerbe kommen viele Ungelernte zum Einsatz, die derzeit häufig weniger als 8,50 Euro pro Stunde erhalten. Die Branche ist daher besonders von der Einführung des Mindestlohns betroffen. Der Einzelhandel will vor allem mit Personalabbau und kürzeren Arbeitszeiten gegensteuern.

Auch regional gibt es deutliche Unterschiede. "Ostdeutsche Unternehmen sind stärker von der Mindestlohnregelung betroffen", hieß es von Seiten des Ifo-Instituts. 43 Prozent sind es in Ostdeutschland, im Westen dagegen nur 24 Prozent.

Der flächendeckende Mindestlohn tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Es gibt aber noch einige Ausnahmen, etwa für Auszubildende und Langzeitarbeitslose. Ab 2018 soll dann der Mindestlohn ohne Ausnahmen gelten.

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