Jobabbau im großen Stil: Jeder fünfte betroffene Betrieb würde bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro Stellen streichen. Einige Branchen müssten besonders leiden.
Ein bundesweiter Mindestlohn von 7,50 Euro die Stunde vernichtet in großem Umfang Arbeitsplätze. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bei etwa 20.000 Unternehmen in Deutschland. Eine flächendeckende Lohnuntergrenze würde demnach vor allem Geringqualifizierten schaden.
Streitthema Mindestlohn: SPD und Gewerkschaften pochen auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro, Vertreter der Union lehnen diese Forderung ab. (© Foto: AP)
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45 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie von einer einheitlichen Untergrenze in Höhe von 7,50 Euro betroffen wären. Von diesen Firmen kündigte wiederum jede fünfte an, mit einem Abbau von Jobs zu reagieren. "Die Einführung von Mindestlöhnen ist ein beschäftigungspolitischer Irrweg - erst Recht in der aktuell sehr kritischen Wirtschaftslage", sagte DIHK-Arbeitsmarktexperte Achim Dercks.
SPD und Gewerkschaften fordern einen flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro, um Lohndumping zu bekämpfen. Vor allem Wirtschaftspolitiker in der Union lehnen dies ab. Derzeit verhandeln Union und SPD über Lohnuntergrenzen in bestimmten Branchen.
In der Umfrage, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, erklärten 55 Prozent der Unternehmen, ein Mindestlohn berühre sie nicht. Der DIHK führt dies darauf zurück, dass diese Firmen keine Einführung einer Lohnuntergrenze in ihrer Branche erwarten oder ohnehin Löhne von mehr als 7,50 Euro zahlen.
Große Ängste in der Dienstleistungsbranche
Bei den betroffenen Unternehmen sind die Befürchtungen in der Dienstleistungsbranche am größten. 27 Prozent erklärten, die Zahl ihrer Beschäftigten verringern zu wollen. Im Handel lag diese Quote bei 25 Prozent, in der Industrie bei 17 Prozent. Dies liege daran, "dass die Industrielöhne selbst in den untersten Tarifgruppen im Durchschnitt höher sind und sich die Relevanz des Mindestlohns damit verringert", heißt es in der Umfrage.
Wie stark das Urteil über eine Lohnuntergrenze vom Bezahlungsniveau abhängt, zeigen auch die Antworten in der Bauwirtschaft. Demnach würden mehr als ein Viertel der Unternehmen in dieser Branche die Zahl der Mitarbeiter erhöhen. Dies erklärt sich damit, dass der unterstellte Wert von 7,50 Euro zum Teil deutlich unter den gültigen Mindestlöhnen im Baugewerbe liegt. Diese betragen je nach Lohngruppe zwischen neun und 12,85 Euro die Stunde.
Streit um Zeitarbeiter
Nach Angaben von Dercks drohen durch einen Mindestlohn von 7,50 Euro besonders in Ostdeutschland Arbeitsplatzverluste. Nahe jedes fünfte Unternehmen würde dort seine Mitarbeiterzahl reduzieren. Zu den Verlierern gehörten vor allem "Personen mit geringer oder fehlender beruflicher Ausbildung, die es ohnehin schwer haben am Arbeitsmarkt", sagte der Experte. "Insbesondere dort, wo vielfach Einfacharbeiten ausgeführt werden, ist der Anteil der Unternehmen besonders hoch, die ihre Beschäftigtenzahl verringern würden", heißt es in der Umfrage. Als Spitzenreiter wird die Sicherheitswirtschaft genannt, in der mehr als ein Drittel aller Betriebe Stellen streichen würden. Es folgen Reinigungsdienste und Gastgewerbe.
Derzeit gibt es nicht nur in der Baubranche, sondern auch bei Briefdienstleistern und Gebäudereinigern branchenspezifische Mindestlöhne. Diese beginnen bei 6,58 Euro. Insgesamt profitieren davon etwa 1,6 Millionen Arbeitnehmer. Tarifparteien aus weiteren acht Branchen haben einen Mindestlohn befürwortet und eine Aufnahme ins sogenannte Entsendegesetz beantragt. Sie versprechen sich davon einen stärkeren Schutz vor Billigkonkurrenz. Das Entsendegesetz ermöglicht es, durch staatliche Verordnung Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären und so Lohnuntergrenzen festzustellen.
Bislang sind die Verhandlungen zwischen Union und SPD an der Zeitarbeitsbranche mit ihren 700.000 Beschäftigten gescheitert. Die Sozialdemokraten pochen auf Mindestlöhne, um die Ausbeutung von Leiharbeitern zu erschweren. Die Union hält dies für nicht notwendig, weil bereits nahezu alle Zeitarbeiter tariflich gebunden seien. In der DIHK-Umfrage gaben 75 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen an, dass sie ein Mindestlohn in Höhe 7,50 Euro treffen werde. Fast ein Drittel dieser Firmen würde als Reaktion darauf Jobs abbauen.
Die 7,50 Euro sind auch unter Befürwortern eines Mindestlohns umstritten. Der Wirtschaftsweise Bert Rürup hatte eine Lohnuntergrenze von 4,50 Euro gefordert. Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Joachim Möller, empfahl einen Mindestlohn, der oberhalb des Hartz-IV-Satzes für Alleinstehende liegt, sich aber zunächst unterhalb der 7,50 Euro bewegt.
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(SZ vom 15.12.2008/mel)
Linke-Vize-Chefin Wawzyniak
Bei 100.000 Gewinn einer Bäckerei frage ich mich, wozu ich studiert habe.
Darf ich nochmal explizit mit ein paar Zahlen auf das bestehende Problem hinweisen. Bei 1500 Lohn wie von Ihnen vorgeschlagen werden Arbeitskosten von 1829 ausbezahlt und Netto kommen 1053 an. Also 57%.
Für einen alleinstehenden Arbeitnehmer mit etwa 350 Miete/Nebenkosten macht es zur Zeit fast keinen Unterschied, ob er 700, 900 oder 1100 brutto verdient. Die jeweiligen Arbeitskosten liegen bei 853, 1097 bzw. 1350 und fast unabhängig vom Einkommen werden etwa 940-1000 Netto ausbezahlt. Selbst Ihre 1500 Brutto sind unter 100 weniger als die Summe, die er aktuell auf dem Weg der Aufstockung bekommt. Mehr ausbezahlt als Arbeitskosten entrichtet und damit nach engen Maßstäben subventioniert wird bei Löhnen unter 800, alle anderen Arbeitnehmer sind Nettozahler.
Was mir extrem stinkt ist die leistungsfeindliche Abgabenquote und die hohe Staatsquote im Niedriglohnbreich. Alleine durch höhere Löhne von je nach Quelle bis 1500 ist dieses Problem nicht lösbar. In diesem Fall gibt es nur die Möglichkeit, entweder ein Nettoempfänger zu sein (kostet die Gesellschaft etwa 700 monatlich) oder zum Nettozahler mit ebenfalls 700 Solidarbeitrag zu werden. Dazwischen gäbe es nichts. Was bedeutet, dass einfache Arbeiten entweder liegen bleiben, auf Mitarbeiter in Summe abgewälzt werden oder gar nicht erst verrichtet werden. Zudem würde ich mir als Arbeitgeber stark überlegen, ob ich nicht für 1700 eine qualifiziertere Person einstelle als für ein 1500 Minimallohn nen intellektuellen Teppenfeger.
Gerade der Bäcker mit hohem Lohnkostenanteil ist ein gutes Beispiel.
Jahresumsatz 400 000 Euro Gesamtlohnsumme 100 000, also 25 Prozent
Sonst. Kosten 200 000 Euro, Gewinn 100 000.
EK/Gewerbesteuernachlass könnte z.B. 25 Prozent sein, also etwa 7 000 Euro
"Den AG sollte man einen lohnsummenabhängigen Abschlag auf die Körperschafts/Einkommensteuer gewähren. "
Was dummerweise nur Unternehmen hilft, die nennenswert Körperschafts/Einkommenssteuer zahlen. Der kleine Bäcker um die Ecke müsste nach Ihrem Modell mit 1500 Brutto bzw. 1780 Arbeitskosten bezahlen, was bei mageren Umsätzen wenig hilfreich ist und diesem das Genick bricht. Wo wenig verdient wird, ist nix abzusetzen.
Lohndrücker sollen sich nach Indien oder Afrika scheren,dort wird man sich über ihre Löhne freuen.
Ich sehe das genau umgekehrt wie Sie. Nicht der Staat subventioniert die Sozialkassen (was er sowieso macht), sondern die Arbeitnehmer zahlen und versteuern mehr wie der Staat als Existenzminimum betrachtet. Im unten gerechneten Beispiel mit 960 Brutto werden Arbeitgeberbeiträge von etwa 1170 fällig. Selbst mit der Aufstockung auf quasi Brutto wie Netto über den Weg der Arge ist dieser Arbeitnehmer nach wie vor ein Nettozahler.
Zudem gibts einen hässlichen Effekt. Da von 800..1500 Brutto 10% ein Freibetrag nach §30 SGBII sind, können dort lediglich 60 "verdient" werden. Bei einem Single heisst das, dieser bekommt auf jeden Fall 960 plus/minus ein paar kaputte ausbezahlt. Entweder vom Arbeitgeber oder von der Arge. Für 960 Netto im regulären Steuer- und Sozialsystem wären 1300 Brutto bzw. 1590 Arbeitskosten fällig. Ob ein Arbeitgeber also nun 700 Brutto bezahlt oder 1300 Brutto macht beim verfügbaren Netto fast nichts aus. Selbst bei 1300 Brutto werden unter den genannten Bedingungen immer noch 40 Aufstockung auf etwa 1000 Netto bezahlt. Wenn Sie Arbeitgeber wären und die Wahl haben, einen Lohn von 700 zu zahlen oder 1300 und beim Arbeitnehmer kommt quasi das selbe heraus wenn Sie dem im ersten Fall 50 am Monatsende zustecken, was würden Sie machen?
Meine Schlussfolgerung aus dieser Betrachtung ist daher, Mindestlohn von 6 und die ersten 960 sind abgabenfrei auszubezahlen. JEDEM Arbeitnehmer. Es ist nicht einzusehen, wieso jemand mit 1800 Brutto auf seine ersten 1000 mehr abgaben entrichtet wie jemand mit 1300 oder 900 Brutto. Wenn das zu große Lücken in den Haushalt reisst, dann ist das Sozialversicherungssystem zu reformieren. Für den Aufstocker macht es keinen Unterschied ob er für 800 oder 1300 arbeiten geht. Eigentlich ist er dumm bei gleichem Stundenlohn fast doppelt so lange zu arbeiten wenn es sich nicht lohnt.
Lösen könnte der Staat dieses Dilemma auch im bestehenden System, wenn jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsfreibetrag von 240 monatlich bei einer vollen Stelle bekommt. Sind dummerweise bei 25 Mio Arbeitnehmern ohne weitere Anpassungen der Beitragssätze und Bemessungsgrenzen jährliche Kosten von 75 Mrd Euro. Ungerecht wäre es nicht und zudem ein guter Schub der Binnenkonjunktur. Natürlich muss man von dieser Summe die Einsparungen abziehen - also höhere Löhne weil 6 mindestens gezahlt würden und viele Aufstockungen würden mangels Notwendigkeit entfallen.
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