Überwachungsvideos:Lidl-Kunden fühlen sich bespitzelt

Die heimlich aufgenommenen Überwachungsvideos verunsichern derzeit viele Kunden des Discounters Lidl. Die Verbraucher befürchten, dass beim Bezahlen mit der EC-Karte auch ihre Geheimnummer gefilmt wurde.

Sibylle Haas und Marcus von Landenberg

"Selbst wenn Lidl diese nicht selbst verwendet, wer garantiert für die Überwachungsfirma, die meist unterbezahltes Personal ohne große Ausbildung beschäftigt?", fragt etwa eine besorgte Frau aus Berlin in einem Internet-Verbraucherforum. Vorige Woche war bekannt geworden, dass Lidl mit Hilfe von Detektiven Beschäftigte in zahlreichen Filialen monatelang systematisch überwacht hat.

Der Münchner Lidl-Kunde Hans Dieter Wolf fordert vom Discounter die "rechtsverbindliche Versicherung", dass von ihm und seiner Frau keine Aufzeichnungen der Kartenzahlung bestehen oder dass solche Videos gelöscht werden. "Da wir die Einkaufsbelege gesammelt haben, ist unsere Anwesenheit in den Geschäftsräumen beweisbar", schreibt er an Lidl. Auf den durch die Medien bekannt gewordenen Aufnahmen des Kassenbereichs sei es ein Leichtes, die Pin-Eingabe zu erkennen. "Notfalls werde ich mir die Bestätigung durch Lidl gerichtlich erstreiten", so Wolf. Seine Rechtsschutzversicherung habe Verständnis für sein Anliegen signalisiert und seine Forderung an eine auf Persönlichkeits- und Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zur Prüfung übergeben.

Bestärkung bekommt Wolf von Ulrike Weingand, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie empört sich über ein Schreiben, das der Discounter an seine Kunden versandt hat. Darin heißt es: Durch die Videoaufnahmen "ist die Aufzeichnung Ihrer Pin-Eingabe nicht vollständig auszuschließen. Wenn Sie dies vermeiden wollen, müssen Sie den Eingabevorgang mit der Hand abdecken." Weingands Urteil dazu fällt eindeutig aus: "Ich finde eine solche Haltung skandalös. Das Schreiben ist für mich ein klares Eingeständnis dafür, dass Lidl sich vollkommen der Nachteile für seine Kunden bewusst ist."

Ähnlich sehen es auch andere Verbraucher-Juristen. "Die Mischung Videoüberwachung im Kassenbereich und Pin-Bezahlung gefällt mir überhaupt nicht", sagte Markus Saller, Justiziar der Verbraucherzentrale Bayern. Auch er sieht in dem Lidl-Schreiben "ein Eingeständnis dafür, dass die Kameras offensichtlich über genügend Auflösung verfügen, um den Pin-Code zu erkennen."

Besser nicht mit Karte zahlen

Hartmut Strube, Jurist bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen, kommt angesichts der bekanntgewordenen Video-Details zu einem klaren Schluss: "Wir raten Verbrauchern dringend ab, bei Lidl mit EC-Karte und Pin-Geheimnummer zu zahlen." Denn durch externe Überwachungsfirmen "steigt die Ausspähwahrscheinlichkeit enorm."

Beim Bundesbeauftragten für Datenschutz hält man zudem das Hinweisschild zur Videoüberwachung am Eingang der Supermärkte, mit denen sich Lidl in seinem Kundenschreiben rechtfertigt, für ungenügend. "Was nützt mir der Hinweis, wenn ich die Kameras nicht sehen, ja nicht einmal erahnen kann und so nicht weiß, wo ich beobachtet werde", kritisiert ein Sprecher. Nach Lidl-Angaben werden die Videobänder täglich gelöscht. "Die Videoüberwachung ist für den Einzelhandel zur Verhinderung und Aufklärung von Diebstählen und Raubüberfällen unverzichtbar", sagte der sozialpolitische Experte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Heribert Jöris. Die Videoüberwachung der Kassenzone sei sogar von der Kriminalpolizei und der Berufsgenossenschaft empfohlen. Sie schütze Mitarbeiter und Kunden, da sie die Überführung von Tätern gewährleiste, so Jöris: "Es wäre absolut inakzeptabel, wenn dem Einzelhandel die Möglichkeit genommen würde, sich gegen Straftaten zur Wehr zu setzen". Allerdings dürfe die Überwachung nicht dem Ziel dienen, in die Privatsphäre der Mitarbeiter einzudringen.

Ein Lidl-Verkaufsleiter sagte der Süddeutschen Zeitung, dass nicht nur Verkaufspersonal, sondern auch Führungskräfte überwacht worden seien, um deren Loyalität zur Firma zu überprüfen. Bei unbotsamen Äußerungen habe es Gespräche mit dem Chef gegeben. Der Verkaufsleiter will aus Angst vor der Kündigung namentlich nicht genannt werden. Einen Anruf auf seiner Mobilnummer unterbricht er kurz, weil er mit dem Auto unterwegs ist und vor dem Gespräch aussteigen will: "Das Auto könnte verwanzt sein", sagte er.

Verdi rät zur Klage

Jürgen Kisseberth, Mitglied der Lidl-Geschäftsleitung, bekräftigte, Überwachungsmaßnahmen gehörten nicht zum Führungsstil von Lidl. "Ich kann aber nicht ausschließen, dass jemand die rote Linie übertreten hat", so Kisseberth zur SZ. Lidl habe 48.000 Mitarbeiter, davon gehörten 700 zum Führungskreis. Da sei es möglich, dass mal etwas schieflaufe.Arbeitsrechtler Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München sagte, "eine versteckte Videoüberwachung ist unzulässig" und verletze das Persönlichkeitsrecht. Bei verdeckten Sprachaufzeichnungen handele es sich sogar um einen Straftatbestand. Zudem bestünde ein Verwertungsverbot vor Gericht, so dass dort versteckte Videoaufzeichnungen nicht als Beweismittel gegen die Mitarbeitern eingesetzt werden könnten.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat deshalb den betroffenen Lidl-Beschäftigten empfohlen, gegen ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz zu klagen. Verdi-Mitglieder sollten sich an die Gewerkschaft wenden, da diese eventuell eine Musterklage anstrengen werde, sagte ein Verdi-Sprecher. Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Margret Mönig-Raane hatte zuvor eine Erhöhung der Strafe bei solchen Verstößen gefordert. Sie liegt laut Verdi momentan bei 250.000 Euro.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: