Überwachung am Arbeitsplatz:Gericht stärkt Privatsphäre

Working at home office with laptop smartphone and digital tablet model released Symbolfoto PUBLICAT

Texte abtippen, Essen liefern, Kontrollfahrten: Firmen bieten Crowdworkern vielfältige Einsatzmöglichkeiten - zu denkbar schlechten Bedingungen.

(Foto: imago /Westend61)

Der Arbeitgeber darf E-Mails und Chats seiner Mitarbeiter nur eingeschränkt kontrollieren, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nun entschieden hat.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Arbeitnehmer gegen eine Überwachung ihres privaten Mailverkehrs am Arbeitsplatz in Schutz. Zwar ist nach dem Grundsatzurteil des Straßburger Gerichtshof dem Arbeitgeber nicht jegliche Kontrolle untersagt, um private Chats während der Arbeitszeit zu unterbinden. Das Menschenrechtsgericht knüpft die Zulässigkeit heimlicher Maßnahmen aber an eine ganze Reihe von Voraussetzungen. Der Arbeitnehmer muss beispielsweise rechtzeitig vor der Möglichkeit eines Monitorings seiner Mails gewarnt worden sein. Vor allem aber muss der Arbeitgeber einen legitimen Grund dafür angeben, warum die Überwachung gerechtfertigt sein soll. Nicht ausreichend ist der allgemeine Hinweis, das Unternehmen müsse vor Schäden am IT-System geschützt oder vor einer Haftung wegen illegaler Online-Aktivitäten bewahrt werden.

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