Uber:Brüssel, hilf!

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Der umstrittene private Fahrtvermittler Uber darf in Deutschland nur mehr sehr eingeschränkt Dienste anbieten. Dagegen hat er Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Diese hat nun bestätigt, die Klage zu prüfen.

Von Jan Willmroth, München

Es erleichtert ja bekanntlich viele Dinge, wenn man sich ums Geld nicht sorgen muss. Zum Beispiel, wenn man lange und zähe Gerichtsprozesse führt, dazu teure Anwälte bezahlt, und das auch noch in vielen Ländern gleichzeitig. Der Fahrdienstvermittler Uber muss sich nicht wirklich fragen, ob er noch genügend Geld übrig hat für all die Verfahren in Deutschland, Frankreich, Spanien oder Südkorea. Erst im Februar hat das Unternehmen seine jüngste Finanzierungsrunde mit einer Summe von 2,8 Millionen Dollar abgeschlossen.

Wenn auch nicht ums Geld, so sorgt sich Uber doch um seine Geschäftsgrundlage, die im Wesentlichen darin besteht, private Fahrer und professionelle Chauffeure per Smartphone-App an Fahrgäste zu vermitteln. In Deutschland ist das Fahrern mit gewerblicher Erlaubnis vorbehalten. Das hat zuletzt das Frankfurter Landgericht festgestellt, als es nach einer Klage des Taxigewerbes den Dienst Uber Pop Anfang März als wettbewerbswidrig verbot. Noch ist das Urteil nicht vollstreckt.

Uber setzt nun auf die EU-Kommission, um solche Verbote anzufechten, wie sie in ähnlicher Form in Spanien und Frankreich gelten. Das entsprechende Schreiben, in dem sich Uber offiziell in Brüssel über die Bundesrepublik Deutschland beschwert, datiert vom 27. Februar. Jetzt hat die EU-Kommission die Beschwerde zugelassen und angekündigt, die Eröffnung eines Verfahrens zu prüfen. Ein Kommissionssprecher bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang der Klage. Die obersten Wettbewerbshüter Europas würden sich Ubers Geschäftsmodell im Vergleich zu traditionellen Taxis und die Auswirkungen auf den Markt anschauen. "Die aufgeworfenen Fragen sind sehr kompliziert und bedürfen wohl weiterer Analysen", sagte der Sprecher. Ob die Kommission ein Verfahren eröffnen wird, das mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verstoßes gegen den EU-Vertrag enden könnte, ist noch offen. Die Behörde betonte, neue Anbieter dürften nationale Regeln nicht umgehen. Allerdings müssten die Staaten bei ihren Vorschriften für Unternehmen europäische Vorgaben wie Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlung und Niederlassungsfreiheit einhalten.

Uber bemängelt in der Beschwerde, Deutschland verstoße gegen "eine Reihe fundamentaler Prinzipien des EU-Rechts", darunter insbesondere die im Lissabon-Vertrag festgeschriebene Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Die strenge Auslegung des Personenbeförderungsgesetzes und des Wettbewerbsrechts durch deutsche Gerichte verletze außerdem die in der EU-Grundrechtecharta garantierte unternehmerische Freiheit.

Dessen ungeachtet dürfte es nicht mehr lange dauern, bis das Frankfurter Urteil wirksam wird. Die Richter hatten der klagenden Genossenschaft Taxi Deutschland auferlegt, 400 000 Euro als Sicherheit zu hinterlegen. Diese Summe liege bereit, bestätigte eine Sprecherin. Man warte nur noch auf eine formale Anordnung des Gerichts.

© SZ vom 11.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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