TTIP-Faktencheck: Investorenschutz:Unbekannte Kläger, geheime Dokumente

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Wie geheim sind die Schiedsgerichte wirklich? Und können sie Regierungen einschüchtern? Wichtige Fragen und Antworten zu den Schutzklauseln für Unternehmen.

Von Jannis Brühl

Der Investorenschutz wurde geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten weniger politisch zu machen. Unternehmen sollten Staaten nicht vor nationalen Gerichten verklagen müssen, die den verklagten Regierungen nahestehen. Ironischerweise steht ISDS jetzt selbst im Zentrum eines politischen Streits. Einige wichtige Fakten:

Geraten Staaten unter Druck?

Gegner sprechen vom "regulatory chill" durch Investorenschutz - einer "Abkühlung" der Politik: Staaten verzichten demnach auf wichtige Gesetze, weil sie Klagen fürchten. Ob das stimmt, ist unklar. Es gebe keine Statistiken, nur "anekdotische Beweise", sagt Juraprofessor Christian Tietje von der Uni Halle, der ISDS untersucht hat ( PDF der Studie hier).

Er fand wenige Beispiele: Kanada machte ein Verbot des giftigen Benzinzusatzes MMT rückgängig, nachdem eine US-Firma unter dem Nafta-Abkommen geklagt hatte. Und Indonesien schwächte Auflagen für Minenfirmen in Tropenwäldern ab. In beiden Fällen ist aber umstritten, inwieweit die Drohung einer Schiedsklage den Ausschlag für die Entscheidung gab.

Auswirkungen auf einen unbeteiligten Staat hat der Fall Philip Morris. Der Tabakkonzern verklagt Australien, weil das Land Herstellerlogos auf Zigarettenschachteln verbieten will. Nachbar Neuseeland hält nun seine Einführung neutraler Schachteln zurück, bis das Schiedsgericht in Den Haag urteilt. Und ein Vertreter der deutschen Regierung sagte dem britischen Parlament, Investorenklagen könnten Berlins Spielraum für die Bankenrettung und -regulierung einschränken: Wenn die Finanzbranche klage, könnten Schiedsrichter "riesige Entschädigungen" verhängen.

Wie geheim sind die Verfahren?

Ziemlich, aber nicht alle. Das für die Mehrzahl der Klagen zuständige Sekretariat in der Weltbank veröffentlicht in den meisten Fällen nur, in welcher Phase sich ein Verfahren gerade befindet - wenig hilfreiche Informationen. Um alle Dokumente publik zu machen oder gar öffentlich zu verhandeln, müssen beide Seiten zustimmen. Auch Urteile und Entschädigungssummen können nur mit ihrer Zustimmung veröffentlicht werden. Die UN-Handelskonferenz schätzt, dass zuletzt etwa ein Viertel aller Entscheidungen nicht öffentlich wurden. Hier lässt sich tatsächlich von "Geheimgerichten" sprechen.

Zumindest die US-Regierung veröffentlicht aber praktisch alle Dokumente im Netz, wenn sie oder Unterzeichnerstaaten ihrer Abkommen mit Lateinamerika verklagt werden. Die Europäer sind geheimniskrämerischer. Die Bundesregierung verweist zur laufenden Klage von Vattenfall wegen des Atomausstiegs nur an die Weltbank, selbst veröffentlicht sie keine Gerichtsdokumente.

Nutzt ISDS nur US-Konzernen?

Nein. Von den fast 600 Klagen der vergangenen Jahrzehnte kamen 120 von US-Investoren. Aber rechnet man die EU-Staaten zusammen, haben in ihnen sogar mehr als die Hälfte aller Verfahren ihren Ursprung ( UN-Analyse hier als PDF). Allein deutsche Unternehmen sind für 40 Klagen verantwortlich, darunter Daimler, Deutsche Bank und Telekom. Europa war in 46 Prozent Ziel der Klagen.

Allerdings ist die "Nationalität" eines Unternehmens in einer globalisierten Welt fast unerheblich. Viele Konzerne klagen über ihre Sub-Firmen in Ländern wie den Niederlanden. Großkonzerne machen die Hälfte der Kläger aus, immerhin 22 Prozent sind einer Untersuchung der OECD von 2012 zufolge aber Individuen oder "sehr kleine Unternehmen". Über das restliche Drittel der Kläger ist wenig oder nichts bekannt. Darunter könnten auch Investment-Vehikel sein, hinter denen Konzerne stecken.

© SZ vom 12.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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