Von Karl-Heinz Büschemann

Aktionärsschützer haben für die Hauptversammlung am Freitag Widerspruch gegen die Machterweiterung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung im Thyssen-Aufsichtsrat angekündigt.

Bei der Hauptversammlung des Stahlkonzerns Thyssen-Krupp, die an diesem Freitag in Bochum stattfindet, wird die Konzernführung Widerspruch zu hören bekommen.

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Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz sowie die Schutzvereinigung der Kapitalanleger haben Protest gegen den Plan der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung angekündigt, ihren Einfluss auf das Unternehmen zu erhöhen und in Zukunft drei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Der Düsseldorfer Stahlkonzern hatte Ende 2006 angekündigt, die Stiftung wolle ihren Anteil an Thyssen-Krupp von 23,71 Prozent auf 25,1 Prozent erhöhen. Damit hätte die Stiftung, die nach dem letzten persönlichen Inhaber des Essener Krupp-Konzerns benannt ist, eine Sperrminorität bei Thyssen-Krupp.

Entsendung von drei benannten Mitgliedern

Die vom ehemaligen Krupp-Testamentsvollstrecker Berthold Beitz geführte Stiftung will sich bei der Aktionärsversammlung auch das Recht sichern, in Zukunft drei von ihr benannte Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Bisher sind zwei Stiftungsmitglieder in dem Kontrollgremium vertreten. Beide werden aber bisher wie jedes andere Aufsichtsratmitglied von der Hauptversammlung gewählt.

,,Wir werden dagegen stimmen'', sagte am Donnerstag Hansgeorg Martius von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. ,,Das Vorgehen verstößt gegen die Prinzipien guter Corporate Governance''.

"Sonderrecht"

Es sei mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung nicht vereinbar, einem Aktionär das Sonderrecht einzuräumen, seine Vertreter im Aufsichtsrat einfach zu entsenden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates könnten von einem Aktionär vorgeschlagen werden, sie müssten aber von der Hauptversammlung gewählt werden.

Ähnlich äußerte sich Jürgen Kurz von der Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz. ,,Wir werden dagegen stimmen''. Allerdings sehe die Kleinaktionärsvertretung ,,nicht allzu viele juristische Anhaltspunkte'', um gegen den Plan der Stiftung klagen zu können. Offen ist aber noch, ob sich bei der Hauptversammlung weitere Aktionärsgruppen gegen den Plan der Stiftung aussprechen werden.

Die Vergrößerung des Anteils der gemeinnützigen Stiftung und die Erhöhung der Zahl der Aufsichtsräte wird von Investoren als Versuch gesehen, den Stahlkonzern gegen eine feindliche Übernahme zu schützen.

Offenbar fürchtet die Unternehmensspitze eine wachsende Gefahr, von ausländischen Stahlkonzernen wie der indischen Mittal-Gruppe oder der verstärkt in Westeuropa auftretenden russischen Gruppe Severstal übernommen zu werden.

Klare Mehrheit

Gemeinsam mit den Arbeitnehmern, die zehn Sitze im Aufsichtsrat haben, hätte die Stiftung damit eine klare Mehrheit im Aufsichtsrat. Vor allem ausländische Investoren bemängeln, dass in diesem Fall die alten Mauern der Deutschland AG wieder hochgezogen werden sollen.

Thyssen-Krupp-Aufsichtsratsvorsitzender Gerhard Cromme, so einer der Vorwürfe, gerate jetzt in ein schiefes Licht, weil er als Vorsitzender der Deutschen Regierungskommission Corporate Governance für die Einhaltung der Führungsprinzipien in diesem Lande verantwortlich sei.

Manuel Theisen, Professor für Betriebswirtschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und Experte für Aufsichtsratsbelange, hält das Verhalten von Thyssen-Krupp für nicht angreifbar. Man könne die Pläne von Stiftung und Konzern kritisieren, sagt er. Sie seien aber nicht gesetzwidrig. ,,Ich kann nicht sehen, wo der Vorwurf ist''.

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(SZ vom 19.01.07)