Thüringer Strombrücke:Bundesverwaltungsgericht weist Klagen gegen Stromtrasse ab

Netzausbau hat Vorrang: In letzter Instanz erleiden die Kläger gegen die "Thüringer Strombrücke" vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Schlappe. Der Netzbetreiber freut sich über Rechtssicherheit - und argumentiert ebenso wie die Gegner der Trasse mit der Energiewende.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Der Grund für die Eile heißt Grafenrheinfeld. Das ist jenes Atomkraftwerk in der Nähe von Schweinfurt, dessen Stilllegung Ende 2015 ein empfindliches Loch in die Stromversorgung Süddeutschlands reißen könnte. Wenn, ja wenn nicht rechtzeitig die "Thüringer Strombrücke" fertig wird, eine Hochspannungstrasse quer durch Thüringen und weiter nach Grafenrheinfeld. Seit diesem Donnerstag ist das doch wahrscheinlicher geworden.

Eine Gemeinde, eine Waldgenossenschaft und eine Handvoll privater Grundstückseigentümer hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Leitung geklagt - und vor dem Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz eine Schlappe erlitten. Als nationale Kuppelleitung, so urteilten die Richter, habe das Projekt eine "tragende Funktion". Auch die Belange der klagenden Gemeinde Großbreitenbach, einem staatlich anerkannten Erholungsort, seien ausreichend berücksichtigt worden. Zumal die Trasse in weiten Teilen zusammen mit Autobahn und ICE-Trasse verläuft, was den Eingriff in die Landschaft doch deutlich verringert.

Für den eigentlichen Bau der Leitung hat das Urteil allerdings nur wenig Konsequenzen - der läuft schon seit Anfang vorigen Jahres. Seinerzeit hatten die Kläger schon einmal versucht, die Arbeiten per Eilantrag zu stoppen, waren aber vor Gericht gescheitert. "Zumindest haben wir jetzt endgültig Rechtssicherheit", sagte ein Sprecher des ostdeutschen Netzbetreibers 50 Hertz, der diesen Teil der Leitung nach Bayern errichtet. "Das wird jetzt durchgebaut." Weitere Klagen gibt es nicht. Hätte 50 Hertz hingegen das Verfahren verloren, hätte es die bereits errichteten Teile der Leitung wieder zurückbauen müssen.

Der Netzentwicklungsplan birgt jede Menge Stoff für Ärger

Skurrilerweise argumentieren sowohl Gegner als auch Befürworter der Leitung mit der Energiewende. Für die einen ist sie einer der dringend nötigen Bausteine, um zunehmende Mengen an Ökostrom von Nord nach Süd transportieren zu können. Dagegen hatten die Kläger auch in der Verhandlung betont, letztendlich diene das 250-Millionen-Projekt nicht dem Transport von Windstrom aus dem Nordosten, sondern vor allem der Lausitzer Braunkohle: Deren Strom lasse sich so bequem in den Rest der Republik schaffen.

Entsprechend unterschiedlich dürfte das Urteil nun bei Bürgerinitiativen und Netzbetreibern aufgefasst werden. Vielerorts in Deutschland klagen Anwohner und Gemeinden gegen geplante Stromtrassen. Stoff für Ärger gibt es fraglos genug: Insgesamt 2800 Kilometer Stromleitungen, so sieht es der Netzentwicklungsplan des Bundes vor, müssen in den nächsten Jahren neu gebaut werden, viele davon in Nord-Süd-Richtung. Hinzu kommen die vielen Trassen, die nachträglich aufgerüstet werden müssen. Gesamtlänge: rund 2900 Kilometer. Da wirkt die Trasse in Thüringen wie ein Tropfen auf den heißen Stein.

Nur eilt sie viel mehr als die meisten anderen Trassen - siehe Grafenrheinfeld. Insgesamt 210 Kilometer ist die Leitung allein in Thüringen lang, ein erster Abschnitt ist bereits fertig, Länge: 76 Kilometer. Der zweite hat ab sofort eine Genehmigung, die sich vor Gericht nicht mehr anfechten lässt, Länge: 57 Kilometer. Für den dritten und letzten Abschnitt bis hinter die bayrische Grenze läuft noch das Verfahren - weitere Klagen nicht ausgeschlossen. "Das Ziel bleibt 2015", heißt es bei 50 Hertz. Seit diesem Donnerstag ist es ein Stück näher gerückt.

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