Thomas Middelhoff:Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein gegen Middelhoffs Haftentlassung

Thomas Middelhoff

Muss um die Freiheit bangen: Thomas Middelhoff.

(Foto: Thilo Schmülgen/dpa)
  • Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Beschwerde gegen die vorzeitige Haftentlassung des ehemaligen Arcandor-Chefs eingereicht.
  • Das Landgericht Bielefeld stellte dem wegen Untreue verurteilten Top-Manager zuvor eine positive Sozialprognose und wollte ihn nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß lassen.

Das Ende der Haft des ehemaligen Top-Mangers Thomas Middelhoff steht wieder auf der Kippe. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat gegen die vorzeitige Entlassung Ende November Beschwerde eingelegt. Das teilte das Landgericht Bielefeld am Freitag mit.

Ob der wegen Untreue zu drei Jahren Haft verurteilte frühere Chef des Arcandor-Konzerns wie am Vortag verkündet nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe auf freien Fuß kommt, entscheidet jetzt das Oberlandesgericht in Hamm.

Zuvor kann allerdings auch noch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm die Beschwerde aus Bochum stoppen. Das Landgericht Bielefeld hatte die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und angeordnet, Middelhoff am 26. November aus der Haft zu entlassen. Grund: Eine positive Sozialprognose des Ex-Managers, der seit seinem Haftantritt als Freigänger in einer Behindertenwerkstatt in Bielefeld-Bethel arbeitet. Middelhoff war im November 2014 vom Landgericht Essen wegen Untreue zulasten des ehemaligen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Über 50 Gläubiger wollen Geld

Zuletzt machte Middelhoff mit einem Buch über seine Hafterfahrungen Schlagzeilen. Darin äußerte er scharfe Kritik am Strafvollzug. Ende März 2015 musste Middelhoff, der nicht nur beim 2009 pleitegegangenen Arcandor-Konzern, sondern zuvor auch als Bertelsmann-Chef und als Investmentbanker in London Millionen verdient hatte, Privatinsolvenz anmelden.Nach Angaben des Insolvenzverwalters haben über 50 Middelhoff-Gläubiger mehr als 400 Millionen Euro an Forderungen geltend gemacht. Allerdings ist ein Großteil der Forderungen umstritten. Ein Ende des Insolvenzverfahrens ist angesichts der komplexen Sachverhalte derzeit nicht absehbar.

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