Nach dem Jobverlust droht vielen Entlassenen ein finanzielles Desaster: Insolvenzverwalter Martin Prager will Sonderprämien für 170 ehemalige Beschäftigte anfechten.
1300 Münchner BenQ-Mitarbeiter haben durch die Pleite des Handyherstellers ihren Job verloren, doch für 170 Beschäftigte kommt es nun noch schlimmer. Sie sollen laut Insolvenzverwalter Martin Prager insgesamt 5,2 Millionen Euro an Prämien und Sonderleistungen zurückzahlen, die sie kurz vor der Insolvenz im September erhalten haben.
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Bereits in den nächsten Tagen wolle er die Beschäftigten per Brief über die Rückforderungen informieren, sagte Prager der Süddeutschen Zeitung. Dabei gehe es um Sonderzahlungen für gute Leistungen und so genannte Bleibeprämien, die das Management von BenQ Mobile noch am 27. September vergangenen Jahres - nur zwei Tage vor dem Insolvenzantrag beim Münchner Amtsgericht - ausbezahlt habe. "Das ist vielleicht gut gemeint gewesen, erweist sich aber jetzt als Bärendienst", so Prager.
Laut Insolvenzordnung sei er als Verwalter verpflichtet, diese Gelder zurückzufordern, weil sie entweder zum Zeitpunkt der Auszahlung noch gar nicht fällig waren oder aber in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit erfolgten. "Das Gesetz verlangt, dass kein Gläubiger bevorteilt wird", rechtfertigt Prager das Vorgehen.
"Die Mitarbeiter sind ja an der Situation völlig schuldlos"
Genau dies sei aber in den 170 Fällen geschehen. Die Betroffenen hätten noch Geld erhalten, während andere Mitarbeiter, die beispielsweise Abfindungen vereinbart hatten, leer ausgingen.
Dass die finanzielle Forderung an die Mitarbeiter, die bereits ihren Job verloren haben, dennoch ein heikles Thema ist, weiß auch Prager: "Diese Aufgabe gehört sicher nicht zu den angenehmen Seiten der Insolvenzverwaltung. Die Mitarbeiter sind ja an der Situation völlig schuldlos."
Die Summen, die Prager zurück haben will, dürften für die meisten von ihnen äußerst schmerzhaft sein. Am härtesten trifft es die 22 Vertriebs-Mitarbeiter, die kurz vor dem Ende verfrüht ihre Jahresboni und Leistungsprämien bekamen. Sie müssen nun bis zu 65.000 Euro zurückzahlen, das entspricht bei den meisten in etwa einem vollen Jahresgehalt.
Bei den anderen 140 Betroffenen fallen die Beträge zwar teilweise noch höher aus, doch es treffe in der Regel gut verdienende ehemalige Führungskräfte, heißt es bei der Insolvenzverwaltung. Sie hatten im Jahr 2005 beim Verkauf der Siemens-Handysparte an BenQ Bleibeprämien zwischen 18.000 und 75.000 Euro vereinbart. In einigen Fällen gehe es aber auch um Boni bis zu 200.000 Euro, so Prager.
Aufarbeitung dauert noch mindestens fünf Jahre
Immerhin: Zehn Mitarbeiter, die ihre Vereinbarung noch mit Siemens getroffen haben, könnten hoffen, dass der Münchner Konzern die Zahlung übernehme. Ein entsprechendes Schreiben an den Konzern hat Prager bereits verschickt. Die restlichen 140 jedoch hatten die Zusage für die Prämie mit BenQ in Taiwan ausgehandelt. Dort habe die Insolvenzverwaltung kaum Chancen, Ansprüche durchzusetzen.
Wie und in welcher Zeit die Mitarbeiter die Summen zurückzahlen müssen, werde man jeweils einzeln verhandeln, verspricht Prager: "Wir bemühen uns, für jeden Fall eine vernünftige Lösung zu finden."
Die Aufarbeitung der BenQ-Mobile-Insolvenz werde seine Kanzlei noch mindestens fünf Jahre beschäftigen, das sei in etwa der Zeitraum, in dem die Forderungen beglichen werden müssten. Er gehe davon aus, dass einige Betroffene gegen die Forderungen klagen würden und es zu Musterprozessen kommen werde. Strafrechtlich dagegen ist die Auszahlung durch das BenQ-Mobile-Management so kurz vor der Insolvenz nach Meinung Pragers nicht relevant.
(SZ vom 29. Mai 2007)
Linke-Parteitag in Göttingen
.......... ist das - oder wirklich eine schöne Anwaltsabzocknummer.
In jedem Fall ein Skandal.
wer acht monate braucht um beträge die die grösse von jahresgehältern haben zurück zu fordern,der gehört sofort entlassen.niemand hat nach 8 monaten noch gelder ,die zum zeitpunkt der auszahlung legal waren.
es ist eine unverschämtheit das versagen des siemens und benqu manegments den mitarbeitern anzulasten.
siemens hat sich auf ,vieleicht legale,aber moralisch unter der gürtellinie liegende weise von einer pleite gehenden abteilung ,verabschiedet,nun sollen die mitabeiter ihre prämien zurückgeben,und ihr ,alle zusammen unterstützt das auch noch.
schadenfreude ist nicht angebracht
solidarität endet bei euch an einer bestimmten gehaltsgrösse,da spricht der pure neid
siemens sollte zur rechenschaft gezogen werden,die können sich dann ja bei benqu ihr geld wieder holen
das es siemens war die die handysparte vor dem verkauf in die abzusehende pleite geführt hat,davon wollt ihr scheinbar nichts mehr wissen
typisch deutsche neidhammel,gönnen den mitmenschen nicht die butter auf denm brot
nur zur vorbeugung...meine einnahmen pro jahr liegen unter 10 000 euro
Also ich sehe hier die sache etwas anders - es geht nicht um die großen oder kleinen fische - ein insolvenzverwalter kann dooch nur arbeiten, wenn die insolvenzmasse auch genügend hergibt, seine aufwendungen auch abzudecken. da anwälte schließlich nicht nach ihrem wirklichen arbeitsaufwand bezahlt werden, sondern nach gebührentabellen, die nicht berücksichtigen ob überhaupt in bezug auf die gebühr ein verhältnismäßiger aufwand betrieben wurde. Die grundlage für die gebührenberechnung ist der streitwert. Die anwaltskanzlei die diese insolvenz begleitet, hat demzufolge eine gut kalkulierbare einkommensgröße, die atürlich aus der masse bestritten werden muss. Der Insolvenzverwalter muss also um sein einkommen zu sichern für die nötige masse sorgen.
wer nun auch in den kommenden azusehenden rechtsstreitigkeiten mit den 170 mitarbeitern die seite anwaltlich vertritt, die diesen leuten gegenüber die forderung aufgemacht hat, verdient bestenfalls 170 mal anwaltsgebühren. da die fälle sich sehr ähneln werden, sind die gesamten verfahren mit nem ordenlichen system von textbausteinen mit einem verhältnismäßig geringen aufwand zu betreiben, was dafür sorgt dass die spanne zwischen gebühreneinnahme und aufwandskosten verhätnismäßig groß ist.
Nun ist es doch wohl offensichtlich, warum sich selten ein anwalt findet, der bereit ist ein sozialgerichtsverfahren ordentlich zu begleiten. Die gebührensätze sind eben gerade hier so lächerlich, dass ein anwalt selbst in den bezug von sozialleistungen kommen würde, würde er sich auf solche fälle konzentrieren.
1. peanuts (im Vergleich zum Konkurs)
2. wer hats genemigt? (ist für Entscheidung haftbar ... oh sitzen in Taiwan)
Das ist ein Rückzugsgefecht, KVW wird höchstwahrscheinlich nicht damit durchkommen. Die Firma war, zum Zeitpunkt der Zahlung, eben noch nicht insolvent. Aber man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass man es halt mal versuchen darf.
Zitat "...die Prämie mit BenQ in Taiwan ausgehandelt. Dort habe die Insolvenzverwaltung kaum Chancen, Ansprüche durchzusetzen." Zitat Ende
Die Amis würden das wohl schaffen, indem sie schlicht die US-Dependance von BenQ mit astronomischen Forderungen überziehen. Beispiele dafür gibt es zur Genüge.
Hierzulande ist der Taiwanese davor gefeit. Denn hier herrscht Vorfahrt für Wirtschaft (ehem. Arbeit).
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