Ärger für Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel: Die ehemalige Konzern-Führung der Telekom soll in der Spitzelaffäre eine Aufklärung bewusst unterlassen haben.
Der frühere Vorstandschef der Telekom, Kai-Uwe Ricke, und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende des Konzerns, Klaus Zumwinkel, müssen nach derzeitigem Stand in der Spitzelaffäre des Konzerns mit einer Anklage rechnen. Das wurde aus Ermittlerkreisen bekannt.
Bild vergrößern
Der ehemalige Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke (links) und sein ehemaliger Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel. (© Foto: Reuters)
Anzeige
Gegen beide ehemalige Top-Manager wird von der Bonner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Untreue sowie wegen Verdachts der Verstöße gegen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses ermittelt. Als sicher gilt in Ermittlerkreisen, dass auch der Ex-Leiter der Konzernsicherheitsabteilung KS3, Klaus Trzeschan, und ein Berliner Detektiv angeklagt werden. Insgesamt ermitteln die Bonner Strafverfolger gegen acht Beschuldigte.
Telefonverbindungsdaten gespeichert und ausgewertet
Seit fast einem Jahr rollen Bonner Strafverfolger und Beamte des Bundeskriminalamts eine der größten Datenaffären in der Geschichte der Republik auf. Unter Einsatz von illegalen Methoden hatten Mitarbeiter der Konzernsicherheit der Telekom insgesamt mehr als 60 Gewerkschafter, Arbeitnehmervertreter, Vorstände und Journalisten ausgespäht. Zumeist hatten sie Telefonverbindungsdaten gespeichert und ausgewertet. Auch haben die Ermittler Hinweise darauf gefunden, dass Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen großer deutscher Konzerne wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Telekom ein Netzwerk geknüpft hatten, um Informationen auszutauschen, mit denen sie dann gegen Mitarbeiter ihrer jeweiligen Unternehmen vorgingen.
Mit Hilfe bislang unbekannter Bankangestellter soll eine häufig von Sicherheitsleuten eingeschaltete Detektei auf Anforderung Kontounterlagen, Kontobewegungen und sogar Steuererklärungen beschafft haben. Die Detektei wurde intern "Kontogucker-Firma" genannt. Es gibt bislang zwar keinerlei Beleg dafür, dass Ricke und Zumwinkel den Einsatz der illegalen Methoden angeordnet haben. Aber spätestens seit Oktober 2005 sollen sie Kenntnis gehabt haben, dass Mitarbeiter der Konzernsicherheit bereits im Jahr 2000 und auch im Jahr 2005 illegal Verbindungsdaten von Handys ausgewertet hatten und sie sollen gegen den offensichtlichen Datenmissbrauch nichts unternommen haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass aus einer bewusst unterlassenen Aufklärung trotz eindeutiger Verdachtsmomente für kriminelle Handlungen auf vorsätzliches Verhalten geschlossen werden könne. So hat es auch der Bundesgerichtshof entschieden.
Als die Affäre im Sommer 2007 aufflog, soll vor allem Zumwinkel gedrängt haben, die arbeits- und dienstrechtlichen Prozesse möglichst geräuschlos zu erledigen und alles zu tun, damit der Vorgang nicht bekannt werde. Juristisch gefährlich ist in dem Verfahren für Ricke und Zumwinkel der Vorwurf, aus der Kasse des Vorstandes und der Kasse des Aufsichtsrats seien für illegale Aktionen mehr als 300. 000 Euro eingesetzt worden. Damit begründete die Staatsanwaltschaft bereits in ihren Durchsuchungsbeschlüssen den Verdacht der Untreue. Ende vergangener Woche bekamen die meisten Anwälte der Beschuldigten in dem seit Mai 2008 laufenden Verfahren erstmals Akteneinsicht. Es ist davon auszugehen, dass sie sich in den kommenden drei Monaten zu den Vorwürfen äußern. Erst danach wird die Staatsanwaltschaft die Abschlussverfügungen fertigen.
(SZ vom 18.05.09/mel)
Neue Nutzungsbedingungen
Inzwischen wird noch genug Zeit bleiben, die großzügig kalkulierten "Entschädigungen" in Sicherheit zu bringen.
wenn der liebe Zumwinkel, der ja auf Bewährung ist, noch mal verknackt wird.
Auf alle Fälle müssen jetzt Köpfe rollen. Aber die kommen bestimmt wieder irgendwie davon.
Recht hat er......................
müsste die Staatsanwaltschaft jetzt eigentlich sofort handeln und Haftbefehl erlassen. Die Gefahr der Verdunkelung und die Fluchtgefahr scheinen mir doch zu groß. Schließlich ist der feine Herr nur auf bewährung draussen. Und das würde sich ja bei einer Verurteilung auf jeden Fall ändern. Also meine Herren Staatsanwälte, eine Reise in den Süden zahl ich in dem Fall gerne...