In Frankfurt beginnt der größte Zivilprozess in der deutschen Geschichte: Ein Musterprozess wird für Klagen von Tausenden Anlegern die Linie vorgeben. Bislang waren Sammelklagen nur in Amerika üblich, dabei sind sie auch in Deutschland wichtig. Nur so lassen sich Mammutverfahren bewältigen.
Sammelklage - schon allein das Wort lässt Manager erschauern und kann ihnen schlaflose Nächte bereiten. Hunderte, manchmal auch Tausende Menschen schließen sich dabei zusammen und verlangen von einem Unternehmen Milliarden an Schadensersatz - beispielsweise weil es die Gefahren von Zigarettenqualm verharmlost oder Risiken von Medikamenten verschwiegen hat. Solche Großverfahren sind in den USA gang und gäbe, in Deutschland dagegen bislang unbekannt. An diesem Montag wird sich das ändern.
Die Klage gegen die Deutsche Telekom wird Justizgeschichte schreiben. (© Foto: dpa)
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Vor dem Frankfurter Oberlandesgericht geht das wohl größte Zivilverfahren, das je vor einem deutschen Gericht stattgefunden hat, in seine entscheidende Phase. 17.000 Kläger fordern Schadensersatz von der Deutschen Telekom, weil der Konzern sie falsch informiert haben soll, als er seine Aktien an die Börse brachte.
Die Klage wird Justizgeschichte schreiben - nicht nur wegen der Zahl der Beteiligten, sondern vor allem, weil sie eine empfindliche Schwachstelle aufzeigt: Obwohl der Gesetzgeber aus Anlass dieses Prozesses speziell für Kapitalanleger neue Verfahrensregeln aufgestellt hat, ist das deutsche Recht von solchen Mammutklagen nach wie vor überfordert.
So dürften trotz der neuen Regeln mehr als zehn Jahre vergehen, bis die Sache endgültig entschieden ist. Zwar kann das Gericht jetzt in einem Musterprozess den Hauptvorwurf für alle Kläger verbindlich klären, anschließend aber muss jede Klage wieder individuell geprüft und in jedem Einzelfall ein Urteil geschrieben werden. Dieser Aufwand blockiert nicht nur das Gericht über Jahre - er schreckt sicher auch potentielle Geschädigte in anderen Fällen ab.
Dem Gesetzgeber hierzulande fehlte bislang der Mut, Sammelklagen so zu regeln, dass sie für alle Beteiligten handhabbar sind. Zu einem gewissen Grad ist das verständlich, denn einige der großen amerikanischen Prozesse klingen tatsächlich erschreckend. Dort hat eine Sammelklage erpresserisches Potential - unabhängig davon, ob an den Vorwürfen etwas dran ist. Im Extremfall kann eine Sammelklage ein Unternehmen sogar ruinieren, während sie für die Kläger gänzlich risikofrei ist: Kosten fallen nur an, wenn sie am Ende Recht bekommen, denn anders als in Deutschland arbeiten US-Anwälte auf Erfolgsbasis. Amerikanische Sammelklagen haben daher einen schlechten Ruf. Das aber kann kein Grund sein, das deutsche Recht auf Großverfahren gar nicht erst einzustellen.
Stattdessen sollte der Gesetzgeber von den negativen Erfahrungen in Amerika lernen und die dort gemachten Fehler vermeiden. Auch hier kommt es immer wieder vor, dass ein Unternehmen unzählige Verbraucher schädigt. Solange der einzelne Schaden aber zu gering für eine Klage ist und die Verbraucher keine Chance haben, sich zusammenzutun, haben die Unternehmen nichts zu befürchten. Es braucht daher effektive Regeln. Rechte nützen nur dann etwas, wenn sie auch durchsetzbar sind.
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(SZ vom 07.04.2008/cag)
Erster Arbeitstag als Chef der Deutschen Bank
Und ich dachte immer, wenn man zockt, trägt man ein gewisses Risiko?
Bei Infinion habe ich auch gezockt, ist aber gut gegangen. Als ich dann im Gewinnrausch auch die T Aktie kaufen wollte, hat meine Frau mir mit Liebesentzug gedroht. Weil ich das nicht wollte, hab ich die nicht gekauft. Ein Glück.
Was sagt uns das? Frauen haben die besseren Instinkte.
Wieder was gelernt. Vielen Dank an dieser Stelle für dieses fundierte Hintergrundwissen, für das die SZ wohl des öferten nicht in der Lage ist.
Ich hätte wirklich gute Lust, die Anleger selber allesamt anzuzeigen, und zwar wegen abnormer Blödheit!
Zu jedem Betrug gehören schließlich zwei. Die Anleger haben der Telekom ihre wundersame Wertevermehrung erst möglich gemacht. Wer um alles in der Welt kauft Aktien, die flächendeckend in TV und Print beworben werden? Wer jeden Quatsch glaubt, darf ruhig mal um Lehrgeld erleichtert werden.
Niemand kann es sich leisten, in irgendwelchen Geschäftsberichten komplett die Hosen runterzulassen, die Angriffsflächen wären doch für die Konkurrenz viel zu hoch. Um ein Unternehmen richtig einschätzen zu können, bedarf es der sogenannten *Fachkenntnis*.
Außerdem wird immer und immer wieder gepredigt, daß Aktien in jedem Falle mit einem Risiko behaftet sind.
... weil es oft mit richtig verwechselt wird womit es nun gar nichts zu tun hat.
"Das überforderte Gesetz" wäre besser
Frau Daniela Kuhr von der SZ hat vom deutschen Prozessrecht und sog. Sammelklagen offenkundig keine Ahnung. Der Kommentar ist eine Reihung diffusen Halbwissens und journalistischer Übertreibung.
Grundlage für den Prozess gegen die Telekom ist das sog. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Es ist beschränkt auf Zivilklagen, die entweder gerichtet sind auf Schadensersatzansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen oder die Erfüllungsansprüche aus einem Vertrag betreffen, die auf einem Angebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) beruhen.
Von der US-amerikanischen Sammelklage ("class action"), die auch bereits für europäische Unternehmen zum Schreckgespenst geworden ist bzw. werden kann, ist das Musterfeststellungsverfahren nach dem KapMuG allerdings noch weit entfernt. Denn der "class action" liegt ein völlig anderes Konzept mit weiter reichender Bindungswirkung zugrunde.
Für deutsche Unternehmen brechen damit keine "amerikanischen" Verhältnisse an. Sie müssen nicht befürchten, wegen eines Produktfehlers oder aufgrund einer falschen oder lückenhaften Bedienungsanleitung von einer Vielzahl (angeblich) geschädigter Verbraucher mit einer Sammelklage vor einem deutschen Gericht überzogen zu werden. Zudem hat der Gesetzgeber die Geltung des KapMUG bis zum 31.10.2010 befristet und damit das neue Gesetz zunächst auf eine Experimentierphase beschränkt.
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