Die Deutsche Telekom darf für ihre iPhone-Angebote nicht mit "freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" werben. Zahlreiche Dienste seien nur eingeschränkt nutzbar.
Das Hamburger Landgericht hat die Werbung der Deutschen Telekom für das Apple-Handy iPhone verboten. So dürfe der iPhone-Tarif "Complete" nicht mehr mit "freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben werden, befand das Gericht (Az.: 315 O 360/08).
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So ganz frei ist der Internetzugang mit dem iPhone nicht, befand das Hamburger Landgericht. (© Foto: AFP)
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Es folgte damit einem Antrag des Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters Indigo Networks ("Sipate").
Indigo hatte erfolgreich moniert, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien.
Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Daten-Volumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.
"Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar", argumentierte Indigo.
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(sueddeutsche.de/dpa/jkr)