Telekom:BKA: Keine Rasterfahndung mit Kundendaten

Das Bundeskriminalamt (BKA) dementiert: Die Behörde habe von der Deutschen Telekom keine Kundendaten für eine Rasterfahnung im Anti-Terror-Kampf erhalten.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat einen Zeitungsbericht zurückgewiesen, es habe von der Deutschen Telekom Kundendaten für eine Rasterfahnung im Anti-Terror-Kampf erhalten. Die Frankfurter Rundschau hatte am Donnerstag unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sei in nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom anhand bestimmter Kriterien nach islamistischen "Schläfern" gesucht worden.

(Foto: Foto: AP)

"Dem BKA sind von der Deutschen Telekom im Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und auch in anderem Kontext keine Kundendaten übermittelt worden, die in eine Rasterfahndung eingeflossen sind", teilte die Behörde am Abend mit. "Einen wie von der Frankfurter Rundschau vermuteten massenhaften Abgleich vertraulicher Kundendaten hat es im BKA nicht gegeben."

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