Viele Affären-Geschichten beginnen schrill und werden dann immer ruhiger. Der Telekom-Skandal folgt ganz anderen Gesetzen.
Der Telekom-Skandal wird nicht langweilig, wie so viele andere Skandalgeschichten, wenn die Zeit an ihnen nagt. Er wird undurchsichtig.
Spitzel-Affäre bei der Telekom: Auf der Suche nach einer undichten Stelle im Konzern wurden Telefonverbindungsdaten von 55 Personen ausgewertet. (© Foto: dpa)
Anzeige
Jetzt wird bekannt, dass die Telekom einiges über die alte Unternehmensleitung herausgefunden hat. Der frühere Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und der ehemalige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel sollen die Sicherheitsabteilung beauftragt haben, jene Lecks im Unternehmen ausfindig zu machen, durch die Informationen über Telekom-Interna nach außen drangen.
Das ist, auf den ersten Blick zumindest, kein Beleg für die Verstrickung in eine große Ausspäh-Affäre. Es ist das gute Recht jeder Unternehmensführung, Vertrauliches vertraulich zu halten und nach dem suchen zu lassen, der Betriebsgeheimnisse ausplaudert. Nicht einmal Zeitungsmacher finden es gut, wenn über ihre Interna etwas in anderen Blättern steht.
Aber im Fall Telekom wurden bei der Suche nach dem Loch Gesetze verletzt, eine wildgewordene Sicherheitsabteilung ließ heimlich die Telefonverbindungsdaten von 55 Personen auswerten. Das ist der Skandal. Die Energie stand in keinem Verhältnis zum Zweck, und offenbar war die Energie auch kriminell.
Die Frage bleibt: Hat jemand von oben die Handbremse gelöst? Wussten Zumwinkel und Ricke nicht doch von den illegalen Aktionen? Beide bestreiten die Vorwürfe. Früher bezeichneten die Griechen das Stellhölzchen einer Falle als skandalon. Die Fangvorrichtung klappte zu, wenn der Unglückliche in der Falle saß. Zumwinkel und Ricke sitzen derzeit nicht in der Falle. Für beide muss die Unschuldsvermutung gelten.
(SZ vom 07./08.02.2009/mel)
Ich war gespannt, welche Meinung Hans Leyendecker zum zweiten Zumwinkel-Fall einnimmt: In den letzten Monaten hatte ich nämlich den Eindruck gewonnen, der vormalige Enthüllungsjournalist habe unter Riskierung seines und der SZ Ruf versucht, Zumwinkel im Steuerhinterzieher-Verfahren auf Biegen und Brechen freizuschreiben. (Als Anzeigen hätte Zumwinkel diese Botschaft auf vergleichbarer SZ-Fläche wohl hunderttausende Euro gekostet.)
Und tatsächlich: Hans Leyendecker enttäuscht uns auch hier nicht!
Da hat nach seinen Angaben die Telekom herausgefunden, dass der frühere Vorstandschef Kai-Uwe Ricke und der ehemalige Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel die Sicherheitsabteilung beauftragt haben (sollen), Lecks im Unternehmen ausfindig zu machen. Dabei wurden bei der Suche nach dem Loch Gesetze verletzt. So (ließ) die (von den beiden Chefs beauftragte) Sicherheitsabteilung ... heimlich die Telefonverbindungsdaten von 55 Personen auswerten. Leyendecker erachtet dies als Skandal, da die Energie ... in keinem Verhältnis zum Zweck (stand) und offenbar ... auch kriminell (war).
Der Sachverhalt ist relativ simpel: Die Organisationsverantwortung liegt bei den beiden Chefs. Die Staatsanwaltschaft hat weiter zu klären, wie eng die Abstimmung der Sicherheitsabteilung mit Ricke und Zumwinkel war und damit inwieweit diese die kriminelle Energie zugelassen, gefördert oder ausgeübt haben. Strafrechtlich relevant ist das mindestens Führungsversagen der beiden Herren in jedem Fall.
Soweit, so klar! Und nun setzt der Leyendecker-Nebelkerzen-Effekt ein:
Am Telekom-Skandal nagt die Zeit (Die laufenden Untersuchungen erbringen neue wichtige Erkenntnisse.)
Der Telekom-Skandal wird undurchsichtig (Tatsächlich entsteht ein die ehemalige Spitze immer mehr belastendes Bild, was für Zumwinkel nach seiner Bewährungsstrafe Gefängnis bedeuten würde.)
Die Gesetze wurden durch eine wildgewordene Sicherheitsabteilung verletzt. (Und sicher nicht durch die Auftraggeber der Bespitzelung?)
Das ist der Skandal. (Und wirklich nicht schon der Auftrag? Woher weiß Hans Leyendecker, was er nicht wissen kann?)
Dann wird auch noch der durch ein Skandalon erwischte Täter zum Unglücklichen (und nicht die dadurch Geschädigten).
Klar, dass dann für Ricke und Zumwinkel, die - wie jeder durchschnittliche Kriminelle - die Vorwürfe bestreiten; die Unschuldsvermutung gelten muss.
Hat die SZ eigentlich eine Compliance-Abteilung?
Ein Bericht über Spekulationen, der selber spekuliert. Toll.