Die Bahn will den Lokführern nun doch ein neues Angebot vorlegen. Das sagt jedenfalls Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee. Damit könnte ein neuer Abschnitt im festgefahrenen Tarifkonflikt beginnen.

"Die Bahn ist bereit, einen Schritt auf die Gewerkschaft der Lokführer zuzugehen und ein neues Angebot zu offerieren", sagte Tiefensee am Montag in Dresden. Er sei sich sicher, "dass damit eine neue Phase intensiver Gespräche anbricht". Dann hoffe er, dass diese in sieben bis 14 Tagen in eine konkrete Verhandlungsphase übergehe und in etwa einem Monat ein Ergebnis vorliege.

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Die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben für diesen Dienstag ein Spitzentreffen vereinbart, um wieder Bewegung in den seit Monaten blockierten Konflikt zu bringen. Ort und Zeitpunkt des Gesprächs sind geheim.

GDL-Chef Manfred Schell hatte bekräftigt, auf Basis des bisherigen Bahn-Angebots könne es keine Verhandlungen geben. Es enthielt 4,5 Prozent Einkommensanhebung, 600 Euro Einmalzahlung, zusätzliche Verdienstmöglichkeiten durch Mehrarbeit und günstigere Dienstpläne. Die GDL fordert dagegen mindestens zehn Prozent mehr Geld und beharrt auf einem eigenständigen Tarifvertrag.

Unterdessen hat das Arbeitsgericht Nürnberg die juristische Taktik der Deutschen Bahn in ihrem Kampf gegen die Lokführerstreiks scharf kritisiert. Die Methode, bei ständig wechselnden Gerichten immer wieder kurzfristig Einschränkungen der Arbeitsniederlegungen zu erreichen, sei "willkürlich und rechtsmissbräuchlich", heißt es in einem Beschluss des Gerichts.

Die fränkischen Richter verwiesen einen Prozess der Bahn gegen die Gewerkschaft der Lokführer an deren Sitz nach Frankfurt am Main. Mit der Taktik, eine Vielzahl von Arbeitsgerichten anzurufen, hätten die Bahnunternehmen eine bestimmte Entscheidung herbeiführen wollen, erklärte ein Gerichtssprecher.

Die Bahn hatte im August in Nürnberg eine einstweilige Verfügung gegen GdL-Streiks im Fern- und Güterverkehr erwirkt. Nun rügt das Arbeitsgericht, dass die Bahn-Unternehmen immer dann, wenn die Gerichte den Rechtsstreit nach Frankfurt verweisen wollten, ihre Anträge zurückgenommen und ein anderes Gericht angerufen hätten. Hintergrund war offenbar die Befürchtung der Bahn, in Frankfurt nicht das gewünschte Streikverbot herbeiführen zu können.

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(dpa/Reuters/mah)