SZ-Serie zur Altersvorsorge - Teil 3:Betriebsrenten werden wieder attraktiver

Die Bundesregierung will die Deutschen animieren, zusätzlich zur staatlichen Rente für das Alter vorzusorgen. Dabei dürften Betriebsrenten in den kommenden Jahren einen Aufschwung erleben. Die erstmalige Zulassung von Pensionsfonds nach amerikanischem Vorbild wird ihre Ausgestaltung verändern.

Alexander Hagelüken

Zusätzliches Sparen fürs Alter spielt im Rentenkonzept der Bundesregierung eine zentrale Rolle. Diese Vorsorge, ob privat oder über betriebliche Altersversorgung, soll die Einsparungen bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Dabei kann die Vorsorge per Betriebsrente dem Arbeitnehmer Vorteile bieten, nicht zuletzt finanzielle: Der Arbeitgeber schießt einen Teil des Sparbeitrags zu.

Um die betriebliche Altersversorgung zu fördern, verspricht die Bundesregierung staatliche Zuschüsse, die Beschäftigte wahlweise für private oder betriebliche Vorsorge in Anspruch nehmen können. Außerdem will die Regierung erstmals einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Gesetz verankern.

Jeder Arbeitnehmer hätte demnach einen Anspruch darauf, einen Teil seines Einkommens über einen betrieblichen Versorgungsweg zunächst steuerfrei fürs Alter zurückzulegen. Die Besteuerung erfolgt erst bei der Auszahlung im Alter.

Kabinett will Trendumkehr

Mit diesem Anspruch ist keine Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, selbst Beiträge zuzuschießen. Die Bereitschaft der Arbeitgeber zu betrieblicher Altersversorgung nahm auch lange Zeit ab. So spielen Betriebsrenten in der Bundesrepublik bisher eine eher untergeordnete Rolle. Im Schnitt beziehen die Pensionäre nur etwa fünf Prozent ihres Einkommens aus betrieblicher Altersversorgung.

In den anders aufgebauten Alterssystemen der Schweiz, Hollands und Großbritanniens liegt dieser Anteil deutlich höher. Besonders in den wirtschaftlich schwierigen Zeiten Anfang der 90er-Jahre waren immer weniger deutsche Unternehmen bereit, für neue Mitarbeiter die Sozialleistung "Betriebsrente" aufzulegen.

Die Bundesregierung will diesen Trend durch staatliche Förderung wieder umkehren. Die Gewerkschaften entdecken dabei ein neues Betätigungsfeld. Mit Tarifverträgen zur Altersvorsorge wollen sie den Mitgliedern ihre Leistungskraft beweisen, nachdem das Potenzial für hohe Lohnabschlüsse in letzter Zeit nicht so groß war.

Kollision mit bestehenden Begünstigungen

In der Chemie- und Baubranche sind schon weitreichende Regelungen getroffen worden. Solche Aktivitäten führten bei der Rentenreform zu Komplikationen. Mit Direktzusage und Unterstützungskasse werden zwei der vier gängigen Betriebsrentenmodelle bei Steuern und Sozialabgaben bereits heute so begünstigt, dass Finanzminister Hans Eichel zusätzliche staatliche Zuschüsse als Übersubventionierung ansehen würde.

Die Regierung versucht dieses Problem mit einer Übergangsfrist zu regeln. Bis zum Jahr 2008 werden die Finanzmittel für Direktzusagen und Unterstützungskassen erst bei der Auszahlung als Rente besteuert und sind zudem sozialabgabenfrei.

Die Regierung erwartet, dass diese Versorgungswege in Richtung der neuen, zuschussfähigen Pensionsfonds umgestaltet werden, sobald die Vorteile 2008 auslaufen. Hat ein Betrieb seine Altersversorgung als Unterstützungskasse konzipiert oder als Direktzusage (bei diesem Weg bildet er für die Renten Rückstellungen), kann der Arbeitnehmer dafür zunächst keine staatlichen Zuschüsse beantragen.

Anders ist das bei Pensionskassen und Direktversicherungen, bei denen im wesentlichen Lebensversicherungen für den Beschäftigten abgeschlossen werden.

Zuschüsse für Arbeitnehmer

Wird auf die bisherige Pauschalbesteuerung und Sozialabgabenfreiheit verzichtet, kann der Arbeitnehmer für diese Betriebsrentenmodelle Zuschüsse oder Steuervorteile in Anspruch nehmen - nach dem Muster der privaten Vorsorge (SZ vom 27.12.).

Einige Veränderungen in der Betriebsrenten-Landschaft werden Pensionsfonds nach US-Vorbild auslösen, die die Regierung nun zulassen will. Bei Pensionsfonds können Arbeitnehmer stärker Einfluss nehmen, wie die Spargelder angelegt werden, also ob in festverzinsliche Wertpapiere oder auch in Aktien investiert werden soll.

Bei traditionellen Betriebsrentenmodellen wird der Beschäftigte dagegen nicht gefragt. Pensionsfonds werden nach Ansicht von Finanzminister Hans Eichel schnell einen größeren Marktanteil erobern. Denn sie haben den Vorteil, dass zumindest die Arbeitgeberleistung sozialversicherungsfrei erfolgen kann, aber trotzdem staatliche Zuschüsse möglich sind.

Pensionsfonds nach US-Modell unterscheiden sich noch in einem weiteren wesentlichen Punkt von gängigen deutschen Betriebsrentenmodellen: US-Unternehmen versprechen ihren Mitarbeitern in der Regel keine feste Zusatzrente, sondern nur einen festen Sparbeitrag. Wie hoch die Rente im Alter ausfällt, hängt also stark vom Anlageerfolg ab.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: