Supermarktfusion:Grüne: Gabriel favorisierte Edeka

Der Bundeswirtschaftsminister traf sich schon 2014 mit den beiden Chef der Lebensmittelkonzerne Edeka und Tengelmann, wie eine Anfrage der Opposition jetzt ergab.

Von Katja Riedel, Berlin

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat sich im Zusammenhang mit der umstrittenen Ministererlaubnis für die Supermarktfusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann bereits im September 2014 mit den beiden Unternehmenschefs persönlich getroffen - noch bevor diese wenige Tage später den Antrag auf Fusion beim Bundeskartellamt eingereicht haben. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge wertet das als neues Indiz dafür, dass Gabriel von Anfang an eine Fusion des größten deutschen Lebensmittelhändlers mit dem kleineren Traditionsunternehmen bevorzugt habe, sie hätten "von Anfang an privilegierten Zugang zum Minister" gehabt. Konkurrierende Angebote, etwa das des Edeka-Rivalen Rewe, habe Gabriel nicht berücksichtigt. Aus der Antwort geht auch hervor, dass Rewe noch Ende 2015 ein "verbindliches Angebot" abgegeben habe, das Gabriel in seine Überlegungen zur Erteilung einer Ministererlaubnis einbezogen habe. Das Übernahmegebot von Edeka habe Gabriel jedoch "als vorzugswürdig" betrachtet, heißt es in der schriftlichen Antwort. Die Grünen kritisieren, dass das Rewe-Angebot aus Arbeitnehmersicht besser gewesen sei und die Erteilung einer Ministererlaubnis zugunsten des Gemeinwohls damit eigentlich unmöglich gemacht hätte.

Auch von Rewe habe es ein "verbindliches Angebot" gegeben

Derweil lehnte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Antrag auf Tatbestandsberichtigung ab, mit dem das Bundeswirtschaftsministerium den Eilbeschluss des Gerichts gegen die Fusion aushebeln wollte. Der Termin für die mündliche Verhandlung wurde auf den 16. November festgesetzt. Die Akten des Eilverfahrens würden nun an den Bundesgerichtshof übersandt. Dort lassen Edeka und das Bundeswirtschaftsministerium den Eilbeschluss rechtlich überprüfen.

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